Berufsunfähigkeitsschutz & Dienstunfähigkeitsschutz

Deine Arbeitskraft ist Dein wertvollstes Gut!

Denn nur mit Deiner Arbeitskraft bist Du in der Lage, Deinen Lebensunterhalt zu verdienen und Dir all die schönen Dinge des Lebens leisten zu können. Leider ein oft verkanntes existenzielles Risiko. Wir sorgen gemeinsam mit Dir dafür, dass der finanzielle Super-GAU ausbleibt …

Allgemein

Wer braucht eine Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung?

Bereits schon für Schüler, Azubis, Studenten und Berufsanfänger ist sie sehr empfehlenswert sowie natürlich für alle, die im Berufsleben stehen und Ihr Einkommen daraus beziehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sogar auch für Hausfrauen bzw. Hausmänner interessant sein. Sehr wichtig ist sie auch für Selbständige, da diese aus der gesetzlichen Rentenversicherung diesbezüglich keine Leistungen erhalten. Aber auch Beamte sollten entsprechend mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert sein.

Schadensbeispiele

Jeder möchte in seinem Leben seine Ziele und Träume verwirklichen. Das hat meist in irgendeiner Form etwas mit Geld zu tun. Doch wenn das Geld ausbleibt, weil Du Deinen Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme (durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall) längere Zeit oder gar für immer nicht mehr ausüben kannst, haben sich für Dich Deine Lebensträume erledigt. Sozialhilfestatus ist nicht selten die Folge.

Die Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung gehört heute zur Pflichtausstattung und sichert ein von vielen verkanntes existenzielles Risiko ab – nämlich die eigene Arbeitskraft, mit der Du Deine „Brötchen“ verdienst.

Das meint übrigens auch der Bund der Versicherten, dem man nun nicht gerade Versicherungsfreundlichkeit nachsagt.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es seit 2001 außer in einigen Versorgungswerken nicht mehr! Im Zuge der Rentenreform wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde sie durch die Einführung einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente abgeschafft. Aus Vertrauensschutzgründen erhalten Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden und in ihrem bisherigen Beruf oder einer zumutbaren Verweisungstätigkeit nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können, eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Wichtig: Beantragen Sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, können Sie im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung in andere, beliebige Tätigkeiten verwiesen werden, egal ob dafür ein Arbeitsmarkt vorhanden ist oder nicht. Erst wenn diese Tätigkeiten auch nicht mehr ausgeübt werden können, wird entweder eine halbe oder die volle Erwerbsminderungsrenten bezahlt. Doch wie hoch ist diese Rente, was meinst Du? Ob Du davon leben kannst? Eher selten! Besonders dramatisch ist dies für junge Menschen. Diese haben oft noch gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Selbständige erhalten in der Regel erst gar keine Erwerbsminderungsrente.

Schadensbeispiel 1

Herr B. ist Informatikstudent und arbeitet in einem Praktikum in einer Firma, die Online-Shops betreut. Das macht ihm großen Spaß. Doch irgendwie wollen aus unerklärlichen Gründen seine Hände nicht mehr genau das machen, was sie eigentlich sollten. Herr B. hat z.B. große Probleme am Computer zu arbeiten, denn er trifft meist nicht mehr die richtigen Tasten. Auch bei anderen Tätigkeiten bemerkt er dies. Er geht zum Arzt und es wird schließlich ein neurologisches Problem diagnostiziert. Keiner kann ihm sagen, was es genau ist. Und besser wird es auch nicht. Eine Heilung ist also nicht in Sicht. Da erinnert sich Herr M., dass er zu Beginn des Studiums eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte und setzt sich mit seinem Versicherungsmakler in Verbindung. Der bestätigt ihm dieses und gemeinsam reichen sie bei seiner Versicherung einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente ein. Nach der Prüfung durch den Versicherer und einer Begutachtung durch einen externen Gutachter wird festgestellt, dass Herr B. bedingungsgemäß berufsunfähig ist, obwohl er noch keinen Berufsabschluss hatte. Als Berufsbild wurde in seinem Vertrag die Studienrichtung angewendet, in die er sich eingeschrieben hatte. Das ist nur in guten Verträgen üblich. Herr B. bekam rückwirkend vom Beginn der Erkrankung an seine versicherte Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1000€ monatlich ausgezahlt. Zusätzlich wird seine Rente jährlich um 1,6% erhöht. Wenn er nicht gesund wird, erhält er diese Rente bis zum Vertragsendalter. In seinem Fall bis zum Alter 67. Das ist über die Zeit gesehen ein hoher sechsstelliger Betrag! Auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat Herr B. noch keine Anwartschaften erworben, so dass diese nicht zahlen wird. Gut und gesellschaftsneutral beraten zahlt sich immer aus. Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH hat einen Expertenstatus in der Beratung bezüglich Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen.

Schadensbeispiel 2

Frau U. war mit ihrem Auto auf glatter, vereister Straße unterwegs. In einer Rechtskurve folgte das Auto aufgrund der Vereisung der Fahrbahn nicht der Lenkung und prallte daraufhin seitlich gegen einen Baum auf der linken Straßenseite. Frau U. wurde am Kopf schwer verletzt und erlitt ein Schädel-Hirntrauma, das leider bleibende Schäden verursachte. Ihren Beruf als Lehrerin (verbeamtet) konnte sie nicht mehr ausüben. Der Amtsarzt bescheinigte Ihr eine Dienstunfähigkeit und sie wurde in den Ruhestand versetzt. Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung zahlte daraufhin die vereinbarte monatliche Rente in Höhe von 1.000€. Diese wird jährlich durch die Überschussbeteiligung ihrer Gesellschaft um voraussichtlich 1,1% erhöht. Außerdem erhält sie über die Beamtenversorgung ein Ruhestandsgehalt wegen Dienstunfähigkeit, deren Höhe von den Dienstjahren abhängt. Gut, dass Frau U. die Notwendigkeit einer  Arbeitskraftabsicherung rechtzeitig erkannt hatte und eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte.

Was leistet eine Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Arbeitskraftabsicherung – sprich: Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung – sichert die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit (BU) oder Dienstunfähigkeit (DU) ab, hervorgerufen durch gesundheitliche Probleme, gleichgültig ob durch Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall. Sie ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt. Das wird leider oft verkannt, was mit fatalen Folgen wie z.B. Hartz 4 enden kann.

Es wird bei Vertragsabschluss eine Rente vereinbart, die im Leistungsfall innerhalb der versicherten Zeit durch den Versicherer (üblicherweise monatlich) bis zu einem ebenfalls vereinbarten Alter (üblicherweise bis zum Altersrenteneintritt) zu zahlen ist. Es gibt je nach Versicherer auch noch bestimmte Zusatzleistungen, wie z.B. eine Einmalzahlung im Falle einer bestimmten schweren Erkrankung oder eine Wiedereingliederungshilfe für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeit nach einer bestimmten Zeit nicht mehr vorliegt, eine Leistung bereits auf Krankenschein, eine zusätzliche Pflegerente in Höhe der BU- bzw. DU-Rente u.v.a.m. Die Rentenhöhe sollte sich entweder am Einkommen oder an den wiederkehrenden Ausgaben orientieren, damit im Fall des Falles der Gang zum Sozialamt erspart werden kann.

Wie finden wir die richtige Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung für Dich?

Wir setzen uns zusammen – z.B. im Büro, sozusagen offline oder via Internet, dann natürlich online. Notwendige Unterschriften können bei der Onlineberatung einfach über E-Sign geleistet werden und sind rechtsverbindlich. Bei der Onlineberatung ist der Bürobesuch grundsätzlich nicht notwendig.

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Risikosituation. Will heißen, dass die Gesundheitsdaten, das Einkommen bzw. die Ausgaben, die Berufsdaten und Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) aufgenommen werden.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung Deiner Arbeitskraft und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad so aus, wie er für Deine individuellen Bedürfnisse sinnvoll ist.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Schadensregulierungspraxis.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein, so dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

Allgemeiner Beratungstermin

Unsere Empfehlung:
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Fragen und Antworten rund um die Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs- und einer Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Bedeutung einer Dienstunfähigkeitsversicherung gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte wird oft überschätzt. Es gibt bis auf einen Passus im Kleingedruckten nämlich keinen Unterschied. Und dieser Passus sagt aus, dass, wenn der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit feststellt und die versicherte Person in den Ruhestand versetzt wird, dieses bereits als Dienstunfähigkeit im Sinne der Bedingungen des Versicherers anerkannt wird. Das wäre zunächst ein Vorteil, da der Dienstunfähigkeitsversicherer selbst keine weitere Gesundheitsprüfung vornimmt.

Aber was passiert, wenn ein Beamter nur teilweise dienstunfähig ist und nicht in den Ruhestand sondern z.B. in einen Bürojob versetzt wird, also dann eine andere Tätigkeit ausüben muss? Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet nicht, weil keine Versetzung in den Ruhestand erfolgt. Außerdem wäre die Versetzung in eine andere Tätigkeit nichts anderes als eine Verweisung in eine andere Tätigkeit, die bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen ausgeschlossen ist. Denn hätte er eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung, würde diese prüfen, inwieweit die versicherte Person die ursprüngliche Tätigkeit noch zu 50% leisten kann. Könnte die versicherte Person das nicht, wäre die versicherte Person berufsunfähig und würde eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Hier wäre – wie Du siehst – die versicherte Person durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung sogar schlechter gestellt.

Was ist ein Brutto-, Netto- oder Zahlbeitrag und wie ist das mit den Überschüssen?

Überschüsse entstehen u.a. dadurch, dass z.B. die Einnahmen sehr vorsichtig kalkuliert werden müssen, damit der Versicherer unter allen Umständen seine Leistungspflicht erfüllen kann. Der so kalkulierte Beitrag ist der sogenannte Bruttobeitrag. In der Wirklichkeit ist es allerdings häufig so, dass weniger Ausgaben für die Verwaltung und Schadenszahlungen anfallen, als kalkuliert. Die so erzielten Überschüsse können allerdings über die Laufzeit nicht garantiert werden. Sie sind abhängig von den jeweiligen Verwaltungskosten (z.B. durch steigende Gehälter bei den Tarifverhandlungen), der Risikoentwicklung im Bereich Berufsunfähigkeit, der Kalkulationsgrundlagen der Gesellschaft und der allgemeinen Kapitalmarktentwicklung.

Dies kann zur Folge haben, dass entsprechend der Verwendung der Überschüsse

  • eine Minderung des Bruttobeitrages durch Überschussverrechnung erfolgt. Zu zahlen ist dann der sog. Nettobeitrag oder Zahlbeitrag. Dieser kann jedoch max. bis zum kalkulierten Bruttobeitrag steigen oder
  • bei Anlage in Investmentfonds oder festverzinslichen Wertpapieren keine verbindlichen Angaben zur Ablaufleistung gemacht werden können oder
  • eine zusätzliche BU- oder DU-Rente, also eine sogenannte Bonusleistung, gezahlt wird. Die Höhe der Bonusleistung kann über die Laufzeit nicht garantiert werden und hängt von der Höhe der jeweiligen Überschüsse ab.

Das bedeutet, dass bei weit auseinanderliegenden Brutto- und Nettobeiträgen der Zahlbeitrag unverhältnismäßig steigen kann. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass die Differenz zwischen Netto- und Bruttobeitrag nicht zu groß ist.

Es gibt übrigens derzeit eine Gesellschaft, bei der es keine Brutto- und Nettobeiträge mehr gibt. Der Zahlbeitrag ist bis zum Laufzeitende garantiert, also ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Was sind "risikoerhebliche" Umstände?

Risikoerhebliche Umstände sind alle Umstände, nach denen der Versicherer fragt. Das Sind beispielsweise

  • Einkommensangaben zur Angemessenheitsprüfung (meist bei Renten über 1.000€)
  • Angaben über die Ausgestaltung des ausgeübten Berufs
  • Angaben zu gefährlicheren Hobbys, wie Tauchen, Klettern usw.
  • Gesundheitsangaben um das Risiko einschätzen zu können

Diese Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Bewusst unwahre Angaben können im Leistungsfall zu einem Rücktritt vom Vertrag seitens des Versicherers oder zu einer Leistungsverweigerung führen.

Welche interessante Zusatzbausteine gibt es?

Bei vielen Anbietern können folgende Zusatzbausteine in eine Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung je nach Gesellschaft gewählt werden:

  • Die sogenannte „Gelbescheinregelung“. Das bedeutet, dass eine Leistung in Höhe der versicherten BU-Rente ausgelöst wird, wenn eine durchgehende Krankschreibung von mindestens 6 Monaten erfolgt ohne das die versicherte Person berufsunfähig sein muss. Damit kann z.B. das schmale Krankentagegeld von der Krankenkasse aufgebessert werden oder bei einer Leistungsprüfung auf Berufsunfähigkeit ein bestehender Einkommensverlust ausgeglichen werden. Die Dauer dieser Zahlung kann maximal je nach Gesellschaft zwischen 18 und 36 Monaten betragen.
  • Der Pflegeplus-Baustein leistet im Falle einer Pflegebedürftigkeit eine zusätzliche Rente oder wenn bei Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, gibt es eine Option auf eine dann beginnende Pflegerente ohne Gesundheitsprüfung.
  • Eine Dread Disease Komponente, d.h. bei bestimmten schweren Erkrankungen erfolgt zusätzlich eine Einmalzahlung.
  • Eine Einmalzahlung bei bestimmten Krebserkrankungen.

Was bedeutet eine Erwerbsunfähigkeitsklausel?

Eine Erwerbsunfähigkeitsklausel haben zahlreiche Versicherer in ihren Bedingungen, für den Fall wenn Schüler, Studenten oder Auszubildende eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Diese Klausel besagt, dass, solange kein Berufsabschluss oder kein abgeschlossenes Grundlagenstudium vorhanden ist, mangels ausgeübten Berufs keine Prüfung auf Berufsunfähigkeit sondern nur auf Erwerbsunfähigkeit vorgenommen wird. Das ist eine sehr nachteilige Klausel. Zum Glück gibt es Versicherer, die sich dieser Klausel nicht bedienen und bei Auszubildenden den Lehrberuf und bei Studenten das eingeschriebene Studienfach als Beruf heranziehen und entsprechend Berufsunfähigkeit prüfen.

Wie ist der Geltungsbereich einer Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung?

Der Geltungsbereich ist generell weltweit.

Allerdings solltest Du darauf achten, ob Du vorhast, im Falle einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit eventuell im Ausland zu leben, wo es z.B. wärmer und preiswerter als in Deutschland ist (Thailand, Spanien usw.). Wenn Du das möchtest, sollte in den Bedingungen stehen, dass auch Untersuchungen von Ärzten im Ausland akzeptiert werden, wenn es darum geht eine Berufs-/Dienstunfähigkeit festzustellen oder bei einer vorhandenen Berufs- oder Dienstunfähigkeit festzustellen, ob weiterhin Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit besteht. Denn bei vielen Versicherern wird verlangt, dass die notwendigen Untersuchungen in Deutschland stattfinden müssen. Dann musst Du dafür wieder nach Deutschland einreisen und es könnte dann mit der ausländischen Krankenversicherung problematisch werden, die Arztkosten für Deutschland zu tragen.

Erhalte ich am Ende einer Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung bei Leistungsfreiheit mein Geld zurück?

Die gesamten Beiträge natürlich nicht.

Allerdings erhältst Du die Überschüsse verzinslich oder fondsgebunden angesammelt, aber nur wenn Du die Überschussverwendung “verzinsliche Ansammlung” oder “Fondsansammlung” wählst. Siehe auch weiter oben unter „Was ist ein Brutto-, Netto- oder Zahlbeitrag und wie ist das mit den Überschüssen?“

Was bedeutet eine Dynamisierung?

Die Dynamisierung sorgt dafür, dass durch die Inflation und allgemeine Gehaltssteigerungen keine Versorgungslücke entsteht.

Dazu werden in der sogenannten Beitragsdynamisierung Beiträge und die versicherte Rente adäquat jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 2%) erhöht. Diese Dynamisierung geht allerdings nur solange, bis ein Leistungsfall vorliegt. Dann gibt es keine Beitragsdynamisierung mehr, weil im Leistungsfall keine Beiträge mehr zu entrichten sind.

Doch bei der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es noch eine weitere Dynamisierungsart, nämlich die sogenannte Leistungsdynamisierung. Sie greift ausschließlich im Leistungsfall. Dann wird die vereinbarte Rente jährlich garantiert um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Das geschieht erst einmal durch die erwirtschafteten Überschüsse. Nur, die sind ja nicht garantiert. Es kann also passieren, dass – wenn die Überschüsse ausbleiben oder nur minimal sind – kein Geld für die Rentensteigerung da ist. Und dann gibt es eben keine Erhöhung. Deshalb gibt es die Möglichkeit, eine wählbare garantierte Rentensteigerung von beispielsweise 1%, 2% oder 3% gegen einen Mehrbeitrag zu versichern. Damit ist gewährleistet, dass im schlimmsten Fall Deine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente im Leistungsfall immer ausreichend dynamisiert wird, also regelmäßig analog den Lebenshaltungskosten steigt.

Was ist eine Nachversicherungsgarantie?

Es besteht die Möglichkeit, bei bestimmten in den Bedingungen genannten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss der Ausbildung, Einkommenssprung, Immobilienerwerb, Existenzgründung) ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Erhöhung der versicherten Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente zu vereinbaren.

Es gibt auch Anbieter, die eine Nachversicherung (Erhöhung) der versicherten Rente ohne Gesundheitsprüfung und ohne besondere Anlässe ermöglichen.

Diese Nachversicherungsgarantien sind nur bis zu einem bestimmten Alter und auch nur in bestimmten Höhen möglich.

Die Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Betrag aufkommen und sehr komplex in den Bedingungen sind. Aber Achtung: Alle bei Vertragsabschluss gestellten Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Ein Verschweigen oder eine unrichtige Darstellung oder Bagatellisierung von Vorerkrankungen können zum Vertragsrücktritt oder zur Verweigerung der Zahlung führen. Wir empfehlen in jedem Fall, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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