Gesellschafter Geschäftsführerversorgung

Worauf möchtest Du als Firmenchef im Ruhestand als erstes verzichten? Auf Dein Haus, Dein Auto, Deine Reisen, das Restaurant ... schwierige Antwort? Jetzt ist der Zeitpunkt, etwas zu tun. Richte Deine Gesellschafter Geschäftsführerversorgung ein oder passe sie neuen Erfordernissen an!

Allgemein

Wovor schützt Dich eine Gesellschafter Geschäftsführerversorgung (GGF-Versorgung)?

Ganz einfache Antwort: Damit Du im Alter nicht arm bist und nicht überlegen musst, worauf Du als erstes verzichtest! Und damit Du in Deiner Schaffensphase im Invaliditätsfall überhaupt eine Versorgung erhältst.

Allerdings brauchst Du hier nicht weiterzulesen, wenn Deine Altersbezüge ausreichend hoch sein werden und Du tatsächlich ausreichend abgesichert bist, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig Deine Geschäfte nicht mehr führen kannst, also berufsunfähig bist.

Sollte das nicht so sein, dann sollten wir baldmöglichst einen Termin vereinbaren, je früher, desto besser!

Eine ausreichende Altersversorgung ist bei einem nicht unerheblichen Teil der Firmenchefs von eher kleinen Betrieben ein Sorgenkind, um nicht zu sagen eine Katastrophe. Aber leider nicht nur dort. Denn viele sind nicht mehr gesetzlich rentenversichert, auch nicht freiwillig, und haben also von dort in der Regel kaum nennenswerte Rentenleistungen zu erwarten, ganz zu schweigen vom Fehlen einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Aber selbst bei den freiwillig rentenversicherten Chefs halten sich die Rentenversicherungsbeiträge sehr in Grenzen. Oft wird, wenn überhaupt, nur der Mindestbeitrag von derzeit ca. 84Euro überwiesen. Dieser Mindestbeitrag bringt Dir je Beitragsjahr derzeit im Schnitt eine zusätzliche Rente von 4,45Euro monatlich. Der Maximalbeitrag ist bei freiwillig zahlenden Selbständigen auf monatlich 1.238Euro (Stand 2020) begrenzt. Dieser Betrag bringt Dir je Beitragsjahr derzeit etwa 67,50Euro monatliche Altersrente.

Wie man sieht, ist hier noch jede Menge Luft nach oben, beispielsweise für die private oder betriebliche Altersvorsoge oder für die Gesellschafter Geschäftsführerversorgung. Und für einen relativ geringen Zusatzbeitrag, kann die private oder die betriebliche Altersvorsorge aber auch die Gesellschafter Geschäftsführerversorgung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Beitragsbefreiung ergänzt werden. Sie leistet dann zusätzlich im Fall einer Berufsunfähigkeit der versicherten Person derart, dass der Versicherer den Altersvorsorgevertrag im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter besparen muss, wie es der Versicherungsnehmer gemäß Vertrag hätte tun müssen. Trotz Berufsunfähigkeit steht dann zum Vertragsende die volle geplante Versorgungsleistung zur Verfügung.

Eine zusätzliche Versorgung für das Alter und bei Invalidität gehört heute zur Pflichtausstattung und sichert ein von vielen oft zu spät erkanntes Risiko ab – nämlich bei einem Gesundheitscrash und auch im Alter arm zu sein und auf viele liebgewonnene Dinge verzichten zu müssen. Doch auch eine entsprechende Haftungsabsicherung bei Fehlentscheidungen (die D&O-Versicherung) sowie eine ordentliche Gesundheitsvorsorge und Hinterbliebenenvorsorge gehören zur GGF-Versorgung dazu!

Vorsorgebeispiele in der Gesellschafter Geschäftsführerversorgung

Wenn für die Geschäftsführung eine Altersversorgung und/oder ein Invaliditätsschutz eingerichtet werden soll, stößt man bei einigen Durchführungswegen (z.B. Direktversicherung) schnell an die Grenzen der zulässigen Höchstbeiträge. Für diese Fälle stehen deshalb hauptsächlich die rückgedeckte Pensionszusage und die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse zur Verfügung.

Die rückgedeckte Pensionszusage

Bei der rückgedeckten Pensionszusage wird vom Unternehmen dem Geschäftsführer oder anderen wichtigen  Mitarbeitern eine Versorgungsleistung zum Beispiel über eine beitragsorientierte Leistungszusage zugesagt. Das können sein eine Altersversorgung, eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistung. Diese Leistungsverpflichtung ist durch Rückstellungen bilanziell auszuweisen. Daher wird der bilanzielle Gewinn gemindert und die Steuerbelastung sinkt. Diese Steuerstundung führt zu einem möglichen Liquiditätsvorteil, der frei verwendet werden kann.

Wenn nun der Versorgungsfall eintritt, sind die Rückstellungen aufzulösen. Nun sind allerdings im Leistungsfall verschiedene Versorgungsleistungen denkbar, die mit biometrischen Risiken einhergehen. Das kann der frühzeitige Tod oder eine Invalidität sein. Auch das Langlebigkeitsrisiko gehört zu den biometrischen Risiken, die für das Unternehmen kaum kalkulierbar sind. Deshalb bedient man sich einer Rückdeckungsversicherung, die die biometrischen Risiken abdeckt. Alle Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind steuerlich Betriebsausgaben. Diese Rückdeckungsversicherung stellt dann im Versorgungsfall die erforderliche Liquidität zur Verfügung. Das ist das Geschäft eines Lebensversicherers. Auf BAV spezialisierte Versicherer stellen der Firma auch alljährlich das versicherungsmathematische Gutachten für die Rückstellungen zur Verfügung. Dann ist der Wert der Rückdeckungsversicherung während der Ansparphase in der Bilanz zu aktivieren.

Die kongruent rückgedeckte Gruppen-Unterstützungskasse

Die Gruppen-Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse und eher für nicht ganz so große Unternehmen geeignet. Große Unternehmen richten in der Regel meist ihre eigene Unterstützungskasse ein. In der Gruppen-Unterstützungskasse werden die einzelnen Bestände der Mitgliedfirmen natürlich streng voneinander getrennt. Eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse verschafft sich die Versorgungsmittel durch eine genau den Leistungen angepasste Rückdeckungsversicherung.

Das hat folgende Vorteile:

  • Steuerfreiheit der Unterstützungskasse selbst in voller Höhe bis zur Ausfinanzierung der Versorgungshöhe.
  • Die wichtigen biometrischen Risiken und das Anlagerisiko sind von Deinem Unternehmen ausgelagert.
  • Die Zuwendungen Deines Unternehmens an die Unterstützungskasse sind in voller Höhe Betriebsausgaben.
  • Es erfolgt keine Bilanzberührung.
  • Die erforderliche Verwaltung erfolgt bei der Unterstützungskasse, die die Rückdeckungsversicherung dann auch abschließt.

Was Vorteile hat, hat auch Nachteile. Die wichtigsten sind:

  • Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters mit einem unverfallbaren Anspruch gilt nicht die sogenannte versicherungsvertragliche Lösung (also die adäquate Leistung aus der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Wert der Rückdeckungsversicherung) sondern die sogenannte m/n-tel-Lösung, die immer ein gleichbleibendes Verhältnis von Leistung zur Laufzeit beschreibt. Da der Wert der Rückdeckungsversicherung in der Regel nicht der m/n-tel-Lösung entspricht, kann das dazu führen, dass der Anspruch des Mitarbeiters zum Zeitpunkt des Ausscheidens möglicherweise noch nicht vollständig durch die Rückdeckungsversicherung gedeckt ist. Dann kann gegebenenfalls im Leistungsbezug ein entsprechender Zuschuss der Firma notwendig werden.
  • Eine rückgedeckte Unterstützungskasse darf nicht überdotiert sein. Das ist dann der Fall, wenn das Kassenvermögen den steuerlich zulässigen Höchstwert überschreitet. Dann wird die Unterstützungskasse nämlich selbst steuerpflichtig. Dies kann daher kommen, weil Überschüsse nicht zum Kassenvermögen zugerechnet werden dürfen. Überschüsse müssen entweder zur Leistungserhöhung (Erhöhung der Zusage) oder zur Beitragsreduktion verwendet werden. Daher sind z. B. Fondpolicen aufgrund der Volatilität hier nicht angebracht.
  • Einmalbeiträge, Beitragsänderungen oder abgekürzte Beitragszeiten sind bis zum Versorgungsfall nicht zulässig bzw. schwierig zu handeln.

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Fragen und Antworten rund um die Gesellschafter Geschäftsführerversorgung (GGF)

Welche Durchführungswege gibt es eine GGF-Versorgung (Rente, Invalidität, Todesfall) zu installieren?

Um eine GGF-Versorgung zu installieren, gibt es grundsätzlich folgende zugelassene Möglichkeiten mit Ihren spezifischen Vor- und Nachteilen:

  • Über eine Direktversicherung
  • Über eine Unterstützungskasse (kongruent rückgedeckt)
  • Über einen Pensionsfonds
  • Über eine Pensionskasse
  • Über eine Pensionszusage (auch Direktzusage genannt)
  • Über eine rückgedeckte Pensionszusage (Direktzusage)

Allerdings sind höher dotierte Zusagen, wie sie üblicherweise bei Gesellschaftern, Geschäftsführern oder wichtigen Führungskräften vorkommen, nur über Unterstützungskassen bzw. über eine Pensionszusage zu realisieren. Diese beiden Formen kennen in der Höhe der Zusage praktisch keine Begrenzung. Allerdings muss die Höhe der Zusage dem Einkommen angemessen sein.

Eine Übersicht dazu findest Du hier.

DURCHFÜHRUNGSWEGE im TELEGRAMMSTIL

  • Unterstützungskassen sind für höhere Versorgungsziele gut geeignet, weil es de facto keine Obergrenze gibt. Es sollten allerdings nur kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen gewählt werden.
  • Unterstützungskassen gibt es sowohl überbetrieblich für eher kleinere Unternehmen als auch betriebseigene für eher größere Unternehmen.
  • Unterstützungskassen sind für das Trägerunternehmen bilanzneutral.
  • Direktzusagen (Pensionszusagen) greifen in die Bilanz des Unternehmens ein, da entsprechend der Versorgungszusagen Rückstellungen gebildet werden müssen. Hier ist steuerliches Konfliktpotential möglich. Direktzusagen sollten vorteilhafterweise über entsprechende Rückdeckungsversicherungen, die den Rückstellungen entsprechen, erfolgen.
  • Beide Formen (Unterstützungskasse und Pensionszusage) zur Versorgung der Geschäftsführung und/oder von wichtigen Führungskräften sind in der Regel arbeitgeberfinanziert.

Was ist eine Betriebsvereinbarung bei einer GGF-Versorgung und was ist daran so wichtig?

Lass uns das am Beispiel einer arbeitgeberfinanzierten Pensionszusage betrachten. Eine GmbH möchte also dem alleinigen Gesellschafter und zugleich Geschäftsführer, seinem Vertriebs- und dem Produktionsleiter eine Versorgung zusagen.

  • Als erstes sollte eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, in der die Einrichtung der arbeitgeberfinanzierten Versorgung entsprechend des gewählten Durchführungsweges und der Höhe beschlossen werden muss zugunsten der zu benennenden Personen. Das ist ein Erfordernis, das auch bei nur einem Gesellschafter, der gleichzeitig alleiniger Geschäftsführer ist, gilt. Das Fehlen dieses Dokumentes könnte bei einer Betriebsprüfung eine schmerzliche Erfahrung bringen.
  • Auswahl eines oder mehrerer Versicherer mit guten bis sehr guten Langzeitergebnissen für die Rückdeckungsversicherung. Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH hilft hier gern, damit Du unter anderem Deine Fürsorgepflicht bezüglich Deiner Angestellten (dazu gehört auch die GGF) gut erfüllen kannst und möglichst kein Haftungspotential erzeugst. Denn der Arbeitgeber hat hier die Gestaltungshoheit und damit Verantwortlicher.
  • Erstellen einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierbei ist zu beachten, dass der Geschäftsführer arbeitsrechtlich erst einmal auch Angestellter der Firma ist. Denn er hat ja einen Anstellungsvertrag mit der GmbH. Die Betriebsvereinbarung regelt alle Erfordernisse bei der GGF-Gestaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist für alle Arbeitnehmergruppen (z.B. Führungspersonal) verbindlich. Die Betriebsvereinbarung ist aber nur dann etwas Wert, wenn sie steuer-, arbeits- und versicherungsrechtlich konform ist und alle zu regelnden Dinge beinhaltet.
  • In unserem Beispiel sollte geregelt werden, welcher Betrag jeweils in die Zusage einfließt oder welche Leistung monatlich zugesagt wird und welche Dynamisierungsvariante verwendet wird. Es kann auch geregelt werden, ob vermögenswirksame Leistungen einbezogen werden sollen (wenn sie gezahlt werden). Daraus ergibt sich eine Leistungszusage des Arbeitgebers bezogen auf die begünstigten Personen, die in diesem Beispiel vorzugsweise eine Beitragszusage mit Mindestleistung sein soll. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur eine Versorgungsleistung zusagen muss, die der Summe der eingezahlten Beitragssumme entspricht. Der Arbeitgeber wird der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person, so dass der AG dem AN eine verbindliche Leistung aus dem Vertrag (nämlich die Versicherungsleistung) zusagen kann und muss.
  • Wichtig ist auch zu regeln, wie in entgeldlosen Zeiten (z.B. Lohnfortfall nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Elterngeld, unbezahlter Freistellung usw.) verfahren werden soll.

Es sind also einige wichtige rechtlich Dinge zu regeln.

Beitragsorientierte oder leistungsorientierte Zusage?

In der GGF gibt es folgende Arten der Versorgungszusagen:

  • Klassische Leistungszusage

Bei der klassischen Leistungszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine konkrete Versorgungsleistung zu. Das kann eine Altersversorgung, eine Hinterbliebenenversorgung oder eine Invaliditätsleistung sein. Diese Form ist die Ursprungsform der Leistungszusage, die allerdings mehr und mehr durch die Anwendung der beiden folgenden Arten der Zusage an Bedeutung verliert. Diese Form der Leistungszusage ist für alle Durchführungswege anwendbar.

Beispiel: Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter Herrn A. z.B. eine lebenslange Altersrente ab Alter 67 in Höhe von 300€ zu. Der Arbeitgeber hat nun dafür zu sorgen, dass diese Versorgung realisiert wird und trägt damit das Kapitalanlagerisiko auch bei sich ändernden Zinsen zur Darstellung der Zusage. Dieses hat nicht viel mit den Kernaufgaben der meisten Firmen zu tun, weshalb diese Form der Leistungszusage aus Firmensicht eher kritisch zu sehen ist.

  • Beitragsorientierte Leistungszusage

Dazu schreibt die Bafin*: „Der Arbeitgeber verspricht bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln.“ Diese Form der Leistungszusage ist für alle Durchführungswege anwendbar. Die Versorgungsleistung ergibt sich aus einer in der Regel versicherungsmathematisch berechneten Umsetzung des Beitrags.

Beispiel: Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter Herrn A. zu monatlich 276€ bis zum Alter 67 in eine Direktversicherung einzuzahlen deren garantierte Leistung versicherungsmathematisch bestimmt wird. Der Arbeitgeber hat nach wie vor dafür zu sorgen, dass eine adäquate Versorgung realisiert wird.  Das geschieht durch den Abschluss einer kongruenten Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung. Damit ist sichergestellt, dass die zugesagte Versorgungsleistung auch erreicht wird. Das Kapitalanlagerisiko und auch das biometrische Risiko trägt dann der Versicherer.

  • Beitragszusage mit Mindestleistung

Hier schreibt die Bafin*: „Der Arbeitgeber verspricht die Zahlung von Beiträgen, zu Beginn der Altersrente müssen mindestens die gezahlten Beiträge zur Verfügung stehen, soweit sie nicht für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden.“ Das ist eine aus Arbeitgebersicht gut akzeptable Form der Zusage. Sie ist allerdings nur anwendbar bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Diese Form eignet sich insbesondere, wenn fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie zur Erzielung höherer Renditen angewendet werden sollen.

Beispiel: Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter Herrn A. zu monatlich 276€ bis zum Alter 67 in eine fondsgebundene Direktversicherung mit mindestens einer Beitragsgarantie einzuzahlen. Die garantierte Ablaufleistung dieser Direktversicherung  in Höhe von 115.920€ entspricht der Summe der eingezahlten Beiträge über eine Laufzeit von z.B. 35 Jahren und ist damit gesetzeskonform. Diese Versicherung bietet außerdem die Chance auf eine deutlich höhere allerdings nicht garantierbare Ablaufleistung.

  • Reine Beitragszusage

Diese Form gibt es seit 01.01.2018. Die Bafin* sagt dazu: „Der Arbeitgeber ist hier lediglich zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Eine bestimmte (Mindest)Leistung wird weder durch den Arbeitgeber noch durch die die Zusage durchführende Einrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) garantiert. … Voraussetzung für die reine Beitragszusage ist das Vorliegen eines Tarifvertrages. Die Tarifvertragsparteien haben sich an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage zu beteiligen.“ Bei der reinen Beitragszusage ist der Arbeitgeber also lediglich verpflichtet, einen bestimmten Finanzierungsbeitrag für die Alterssicherung zur Verfügung zu stellen, er haftet demnach nicht für eine bestimmte Rentenhöhe, da keine zugesagt werden muss. Die Subsidiärhaftung besteht also nicht.

 

* Bafin = Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Gesellschafter Geschäftsführer – arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich ein Zwitter?

Ja, denn er ist Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person zugleich und hat daher eine besondere Versorgungssituation.

• Sie ermöglicht dem beherrschenden GGF eine Versorgung über die Firma (Aufwendungen sind Betriebsausgaben).
• Der GGF hat einen größeren Spielraum bei der Versorgung gegenüber Arbeitnehmern.
• Biometrische Versorgungsleistungen können Altersvorsorge, Invalidität und Hinterbliebenenvorsorge sein.
• Weitere wichtige Versorgungsleistungen, wie die Vermögensschadenhaftpflicht bei Fehlentscheidungen des Geschäftsführers >D&O-Versicherung oder die > Betriebliche Krankenversicherung (Zusatzversicherungen zur gesetzlichen KV) sind über die Firma möglich und auch noch Betriebsausgaben.

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Muss eine Betriebs- oder Invaliditätsrente im Rentenbezug versteuert werden?

Eindeutig ja. Es fallen dann auch Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge nur  für gesetzlich Versicherte an.

Was ist bezüglich Insolvenzsicherungspflicht zu tun?

Arbeitnehmer genießen einen besonderen Schutz. Deshalb gibt es eine Insolvenzsicherungspflicht dahingehend, dass der Trägerbetrieb sicherstellen muss, dass Versorgungsleistungen auch dann gezahlt werden können, wenn der Trägerbetrieb seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Der Versorgungsweg der Pensionszusage unterliegt ebenfalls der Insolvenzsicherungspflicht dahingehend, dass Beiträge für die Arbeitnehmerzusagen in den PSVaG (Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit) entrichtet werden müssen.

Die Geschäftsführer, die gleichzeitig bestimmende Gesellschafter sind, sind von dieser Regelung ausgenommen, weil sie in dem Fall nicht als Arbeitnehmer gelten, obwohl auch sie im Unternehmen einen Anstellungsvertrag haben. Stattdessen werden bei diesen Geschäftsführern die Rückdeckungsversicherungen an die versicherte Person verpfändet, damit ebenfalls ein Insolvenzschutz besteht, wenn beispielsweise ein Insolvenzverwalter die Rückdeckungsversicherung verwerten möchte, da sie ja der Firma gehört.

Die GGF-Versorgung gehört zu den Produkten, die Dir helfen ein von vielen oft zu spät erkanntes Risiko abzufedern – Altersarmut, Invaliditätsrente, Hinterbliebenenversorgung, Vermögensschadenhaftung.

Deshalb empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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