Firmen- Kraftfahrtversicherung

Dein Auto bringt Dich jeden Tag klaglos überall dort hin, wo Du es möchtest. Nicht nur deshalb brauchst Du eine gute Fuhrparkversicherung, egal ob ein Parkplatzschaden, ein Auffahr- oder Wildunfall zu regulieren sind.
Denn ich kenne kaum keinen Tag, an dem es nicht irgendwo auf der Straße kracht …

Allgemein

Wovor schützt Dich Deine Kraftfahrtversicherung?

Die Kraftfahrtversicherung schützt Deine Firma vor berechtigten Haftpflichtansprüchen Dritter, die aus der Haltung von Deinen Firmen-Kraftfahrzeugen entstanden sind. Sie Schützt Deine Firma auch vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen aus der Haltung von Kraftfahrzeugen im Rahmen eines passiven Rechtsschutzes. Und Schließlich schützt sie Deine Firma auch noch vor finanziellen Schäden an den eigenen Fahrzeugen beispielsweise durch Unfall, Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Tiere oder Naturgewalten.

Für jedes versicherungspflichtige zugelassene Fahrzeug ist gesetzlich mindestens eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung vorgeschrieben, weil durch Kraftfahrzeuge täglich hohe Schäden entstehen z.B. durch eine Unachtsamkeit, einen technischen Defekt, Ungeschicklichkeit, Diebstahl, Vandalismus, Tiere oder Naturgewalten wodurch fremde Sachen beschädigt, Menschen verletzt oder gar getötet werden, Dein PKW oder LKW ganz oder teilweise beschädigt wird oder einfach nicht mehr da ist. Gut, wenn Du für diese unkalkulierbaren Risiken finanziell richtig abgesichert bist. Denn sonst könnte der Ruin Deiner Firma eine Folge sein.

Schadenbeispiele

Schadensfall 1

Herr A. muss dienstlich weiter weg und hat daher einen Flug gebucht. Um diesen antreten zu können muss er mit seinem Firmen-PKW zum Flughafen fahren und für die Zeit der Reise das Auto dort parken. Herr A. möchte die Parkgebühren sparen und stellt seinen Firmen-PKW nicht auf den bewachten Parkplatz des Flughafens ab sondern in eine benachbarte Seitenstraße. Als die Flugreise zu Ende ist, will er zu seinem PKW und mit ihm nachhause fahren. Doch sein Firmen-PKW ist nicht auffindbar. Ist er vielleicht abgeschleppt worden? Mit Reisegepäck und klopfenden Herzen sucht er die nächste Polizeidienststelle. Dort wird schnell klar, dass sein Firmen-PKW nicht abgeschleppt sondern gestohlen wurde. So hatte er sich das Ende seiner Dienstreise nicht vorgestellt. Was tun? Bleibt nur eine Diebstahlanzeige aufzugeben und zu versuchen einen Mietwagen zu bekommen. Das ist in einer fremden Stadt gar nicht so leicht, zumal die Telefonnummer seiner Versicherung auf der Servicekarte im Auto war. Die Polizei konnte ihm aber die Rufnummer des Zentralrufes der Autoversicherer 0800-250 260 0 geben und so konnte er die Schadenabteilung seiner Versicherung erreichen. Diese besorgte ihm einen Mietwagen und nun kann Herr A. endlich die Heimreise antreten. Gut, dass Herr A. eine Kaskoversicherung und einen Schutzbrief abgeschlossen hatte, denn der Schaden bezifferte sich auf ca. 15.800€.

Schadensfall 2
Frau B. war mit dem Transporter unterwegs in der Kreisstadt, die sich ca. 30km entfernt in einem anderen Ort befindet. Das Wetter war schlecht. Ein Sturm pustete kräftig und kleinere Äste lagen bereits auf der Straße. Plötzlich krachte es fürchterlich auf dem Dach des Autos. Frau B. erschrak sehr und sah einen riesengroßen Ast seitlich vom Dach hängen. In Höhe des Beifahrersitzes kam das Dach plötzlich auf sie zu, die Front- und Seitenscheibe splitterten. Frau B. wurde schwer verletzt und erlitt unter anderem ein Schädel- Hirntrauma. Die Kosten für den wirtschaftlichen Totalschaden und das Bergen des Transporters in Höhe von 8.100€ bekam sie von der Kaskoversicherung anstandslos ersetzt.

Schadensfall 3
Herr C., Inhaber einer Einzelfirma, war auf dem Weg zum Kunden in der Nachbarstadt. Er hatte es eilig, da es nicht mehr lange bis zum  Termin war. Vor ihm fuhren noch mehrere Autos. Da durchzuckte ihn der Gedanke, ob er überhaupt die Geldbörse zum Bezahlen der Parkgebühren eingesteckt hatte. Er öffnete während er fuhr das Handschuhfach und sah hinein. Es kam wie es kommen musste. Durch die kurze Ablenkung bemerkte Herr C. zu spät, dass der Wagen vor ihm bremste, weil der Wagen davor abbiegen wollte. Trotz Vollbremsung schaffte er es nicht mehr rechtzeitig zum Stehen zu kommen und fuhr auf den vor ihm fahrenden PKW auf. Es entstand an beiden Fahrzeugen hoher Sachschaden. Herr C. war nicht so gut abgesichert. Er hatte sich nur eine einfache Haftpflichtversicherung gegönnt, wollte sparen. Diese bezahlte zwar den Schaden des Unfallgegners, doch für seinen eigenen Schaden in Höhe von ca. 7.450€ musste Herr C. selber aufkommen, auch für die Abschleppkosten in die nächste Werkstatt.

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Fragen und Antworten rund um die Kraftfahrtversicherung

Welche Vergünstigungen gibt es bei Kraftfahrzeugflotten?

Kraftfahrzeugflotten mit Vergünstigungen gibt es je nach Versicherer bereits ab drei, fünf oder zehn ziehenden Fahrzeugen. Bei weniger Fahrzeugen erfolgt in der Regel eine Einzelpolicierung. Die Arten der Vergünstigungen für Flotten sind dabei von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich. Die Höhe hängt in erster Linie von der Gesamtanzahl der Fahrzeuge sowie von der Vorschadensituation ab.

So gibt es Modelle mit Rabattierungen auf die Einzelprämien, zusätzliche Deckungen oder bereits Stückprämien bei bestimmten Betriebsarten, die eher für kleinere Fuhrparks geeignet sind. Stückprämien sind unkompliziert und leicht handelbar.

Für Fuhrparks ab zehn bis fünfzig ziehenden Fahrzeugen gibt es Versicherer, die einen einheitlichen Beitragssatz für alle Fahrzeuge ermitteln.

Ab fünfzig Fahrzeuge gibt es meist Stückprämien entsprechend der Fahrzeuggruppen, die schadensabhängig gesenkt oder auch erhöht werden können.

Was bedeutet die Bestimmung, neu für alt“?

Diese Bestimmung gilt für die Kaskoversicherung, da diese grundsätzlich erst einmal zum Zeitwert entschädigt.

Wenn bei einem älteren Fahrzeug z.B. ein Kotflügel nach einem Unfall gewechselt werden muss, wird in der Regel der ältere (gebrauchte) Kotflügel durch einen neuen ersetzt. Das bedeutet, dass die Differenz vom Neuwert des neuen Kotflügels zum Zeitwert des älteren Kotflügels vom Versicherer erst einmal nicht erstattet wird und von Dir zu tragen ist. Gleiches gilt für die Lackierung. Nun gibt es Verträge, in denen die Differenz „neu für alt“ Du bezahlen musst und es gibt Verträge, in denen der Versicherer diese Differenz ohne Wenn und Aber übernimmt (Empfehlung). Es gibt aber auch Verträge, in dem Du die Differenz erst ab einem gewissen Fahrzeugalter übernehmen musst. Also Achtung!

Was ist die GAP-Deckung?

Wenn Dein Fahrzeug geleast oder finanziert ist, kann es passieren, dass bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeuges die Entschädigungshöhe des Versicherers aus der Kaskoversicherung niedriger sein kann als die Restforderung des Leasinggebers bzw. der Bank.

Während der Versicherer in der Kasko nur den jeweils marktabhängigen Zeitwert zahlt, gilt das für den Leasinggeber bzw. der Bank nicht, weil deren Forderung sich aus dem aktuellen Tilgungsstand inkl. Zinsen ergibt. Die sich daraus ergebende Differenz kann durchaus schon mal einige Tausend Euro betragen, die dann von der GAP-Deckung getragen wird, wenn sie mitversichert ist.

Was sind „risikoerhebliche Umstände“?

Risikoerhebliche Umstände sind alle Umstände, nach denen der Versicherer fragt und finden sich häufig in den sogenannten „weichen“ Risikomerkmalen wieder, die beitragsrelevant sind.

Sie sind natürlich wahrheitsgemäß anzugeben bzw. nachzuweisen, da anderenfalls Sanktionen vom Versicherer möglich sind. Die häufigsten weichen Risikomerkmale die für Rabatte oder auch Zuschläge sorgen sind beispielsweise:

 

  • Geschäftsführerfahrzeug
  • Nur bestimmte festgelegte Nutzer oder beliebige Nutzer
  • Wieviel km fährt das Fahrzeug im Jahr
  • Private Nutzung eingeschlossen
  • Steht das Fahrzeug nachts in einer Garage?
  • Wie wird das Fahrzeug genutzt u.v.a.m.

Aber auch andere Risikomerkmale sind wichtig, wie

  • Hattest Du Vorschäden in den letzten Jahren?
  • Ist der Versicherungsnehmer eine Privatperson oder eine juristische Person?
  • Kannst Du in einen Agrar-Tarif eingestuft werden?

Die Liste kann beliebig fortgesetzt werden, denn jeder Versicherer bewertet die Risikokriterien unter Umständen anders.

Was sind Betriebs-, Brems- und Bruchschäden?

In der gewerblichen Fahrzeugversicherung sind sogenannte Betriebs-, Brems- und Bruchschäden zusätzlich zu den bekannten Vollkaskodeckungen in den Versicherungsschutz einschließbar.

Hierbei handelt es sich um Schäden am Fahrzeug, durch die alleinige Ursache eines Bremsvorganges, des Betriebes oder eines Bruches verursacht werden.
Das sind insbesondere bei

  • Betriebsschäden z.B. das Falschbetanken oder ein Verwindungsschaden im Baustelleneinsatz, fahrtechnisches Fehlverhalten oder das Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,
  • Bremsschäden z.B. das Entstehen von Schäden an der Bremsanlage, an den Reifen oder Schäden durch ein Verrutschen der Ladung am Fahrerhaus oder der Bordwand (die Ladung selbst ist vor Beschädigung durch eine → Transportversicherung abzusichern),
  • Bruchschäden z.B. durch Materialermüdung oder Überbeanspruchung, ausgenommen normale Abnutzung bzw. Verschleiß.

Bedenke bitte, Betriebsfahrzeuge sind oft im Dauereinsatz, auch auf unwegsamen Baustellen,  und fahren viele Kilometer täglich. Das beansprucht das Fahrzeug erheblich und kann zu erheblichen Schäden führen.

Was kann bei grober Fahrlässigkeit passieren?

Grobe Fahrlässigkeit kann schneller passieren, als man denkt.

Entsteht ein Schaden infolge grober Fahrlässigkeit, wird der Versicherer sich darauf berufen und je nach Schwere der Fahrlässigkeit die Entschädigung kürzen oder eine Leistung möglicherweise ganz versagen. Wir empfehlen daher unbedingt, wenn möglich, grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz mit einzuschließen, damit es diese Diskussion um grobe Fahrlässigkeit erst gar nicht gibt.

Die gewerbliche Kraftfahrtversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen aber gleichzeitig recht komplex sein können. Ein Zahlungsausfall wegen einer falsch gewählten Deckung kann daher katastrophal sein.

Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, was speziell für Dich wirklich wichtig ist.

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