Betriebliche Krankenversicherung

Die betriebliche Zusatzkrankenversicherung für gesetzlich Versicherte bedeutet weniger krankheitsbedingte Fehltage, weniger Fluktuation und weniger offene Stellen …

Allgemein

Warum solltest Du eine betriebliche Krankenversicherung (BKV) einrichten?

Dafür gibt es die folgenden guten Gründe:

  • Eine betriebliche Krankenversicherung (BKV) solltest Du einrichten, wenn Du beispielsweise ein attraktiver Arbeitgeber sein möchtest, den man gern die Treue hält oder bei dem sich sogar Mitarbeiter der Konkurrenz bewerben.
  • Nicht zu unterschätzen ist auch der Fakt, dass durch eine gute Gesundheitspolitik in Deiner Firma unter Zuhilfenahme einer BKV die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig steigt. D.h. es werden weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten auftreten und gesündere Mitarbeiter einen guten Job machen, was sich nachweislich auf die Produktivität und auf die Kosten auswirkt.

Damit schaffst Du mit einer besseren Betriebsgesundheit eine exzellente Ausgangsbasis zur Mitarbeiterbindung, einer bessere Planbarkeit und einer effizienteren Erreichung Deiner Firmenziele. Denn eine BKV rechnet sich unterm Strich für alle Beteiligten.

Doch was ist bzw. wie funktioniert überhaupt so eine BKV?

Die BKV ist eine betriebliche Krankenzusatzversicherung, bei der die Teilnehmer der BKV natürlich gesetzlich versichert bleiben. Eine private Krankenzusatzversicherung kennen die meisten Menschen ja bereits im privaten Bereich durch die Zahnzusatz-, Krankentagegeld- oder andere Zusatzversicherungen. In der BKV kommen dafür spezielle Gruppenversicherungsverträge, die für die Belange der betrieblichen Zusatzversicherung optimiert sind, zum Tragen, die in der Regel vom Arbeitgeber finanziert werden. Möglich wird das durch die Gewährung steuerfreier Sachbezüge bis zu maximal 44,00€ je Arbeitnehmer im Monat in Form von Beiträgen in eine Krankenzusatzversicherung. In der Regel sind mindestens 10 Teilnehmer notwendig, um einen Gruppenvertrag zu initiieren. Es gibt auch einzelne Gesellschaften, die Gruppenverträge bereits ab 5 Teilnehmern anbieten. Es erfolgt meistens keine oder nur eine stark abgespeckte Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass auch Mitarbeiter einen Versicherungsschutz erhalten können, die normalerweise wegen Vorerkrankungen keinen Zugang zu Zusatzversicherungen finden. Der Mindestbeitrag je Teilnehmer beträgt monatlich ca. 5,00€. Zusätzlich können sich auch Angehörige der Mitarbeiter sehr günstig (dann allerdings auf eigene Kosten) versichern.

Und noch etwas: Deine Arbeitnehmer sind in der Regel sofort, also ohne Wartezeiten, versichert und spüren die BKV ohne lange warten zu müssen.

Vorsorgebeispiel Betriebliche Krankenversicherung (BKV)

Die betriebliche Krankenzusatzversicherung

In der Beispielfirma sind 35 Arbeitnehmer angestellt. Natürlich wird fast jeder einmal krank und muss deshalb zuhause bleiben. In Erkältungszeiten kann das allerdings schon mal zum Problem werden. Nun überlegst Du, wie Du längerfristig die krankheitsbedingten Ausfallzeiten senken kannst. Das Zauberwort heißt „Betriebliche Krankenversicherung“ oder kurz BKV genannt. Eine BKV hat natürlich wie alles im Leben auch gesetzliche Spielregeln. Eine davon ist, dass bei einer arbeitgeberfinanzierten BKV entweder alle Arbeitnehmer gefragt werden müssen, ob sie Mitglied in der BKV werden möchten oder es werden bestimmte Gruppen nach bestimmten Regeln definiert, deren Mitglieder auch alle zu fragen sind und gleichbehandelt werden müssen. Du entscheidest Dich in Deinem speziellen Fall bei der Einrichtung beispielsweise dafür, dass für alle Arbeitnehmer die BKV eingerichtet wird, weil Du generell die Ausfallzeiten senken möchtest. So kannst Du festlegen (vorteilhafterweise in Absprache mit der Arbeitnehmervertretung) welche Krankenzusatzversicherungen in die BKV eingeschlossen werden sollen. Das können Vorsorgeuntersuchungen sein, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, das kann die Zahngesundheit betreffen, die von der GKV nicht geleistet wird, oder auch alternative Heilmethoden, die ebenfalls von der GKV nicht übernommen werden. Es kann aber auch der Lohnausgleich bei Krankheit ab der siebenten Woche sein oder Wahlleistungen im stationären Bereich. Denn all das hilft, damit die Versicherten wieder möglichst schnell genesen oder erst gar nicht krank werden. Im Einzelfall hängt das natürlich von der jeweiligen Gesellschaft ab, was zu welchem Preis angeboten wird und wie hoch Dein Budget sein soll. Der steuerfreie Spielraum liegt zwischen 5€ und 44€ monatlich je Arbeitnehmer, so dass für jeden Geldbeutel etwas dabei sein sollte.

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Fragen und Antworten rund um die Betriebliche Krankenversicherung

Ist die BKV für alle Arbeitnehmer Pflicht?

Nein.

Grundsätzlich ist die BKV jedoch erst einmal obligatorisch, also für alle abzuschließen. Natürlich können Arbeitnehmer aktiv sagen, dass sie kein Mitglied in der BKV werden möchten. Dann sollte dies protokollarisch in der Personalakte vermerkt werden. Ein späterer Eintritt in die BKV ist dann in der Regel für diese Arbeitnehmer  nicht mehr möglich.

Es gibt aber auch arbeitgeberseitig die alternative Möglichkeit eine oder mehrere Gruppen von Mitarbeitern nach objektiven Kriterien zu definieren, die ausschließlich Mitglied der BKV werden können. Für diese Mitarbeiter ist die BKV ebenso obligatorisch. Aber jeder Mitarbeiter einer definierten Gruppe hat natürlich auch das Recht an der BKV nicht teilzunehmen.

Wann ist eine Vertragskündigung möglich?

Der Gruppenvertrag hat je nach Gesellschaft eine Mindestlaufzeit von einem oder zwei Jahren und ist danach jährlich mit einer Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit kündbar.

Wird er nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr automatisch.

Verlässt ein versicherter Arbeitnehmer das Unternehmen, endet der Vertrag oder er kann den Vertrag in der Regel privat fortsetzen. Dies muss innerhalb von bestimmten Fristen entsprechend beantragt werden.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

In der Regel gibt es keine Gesundheitsprüfung, wenn folgende Regelungen eingehalten werden:

  • Mindestanzahl 5…10 Personen (ja nach Gesellschaft) je Gruppenvertrag
  • Die Gesamtzahl der versicherten Personen sollte 90% der Belegschaft oder 90% der Gruppenstärke bei definierten Gruppen erreichen
  • Bei stationären Tarifen oder Krankentagegeld beträgt die Mindestanzahl in der Regel 20…50 Personen

Können Familienangehörige in der BKV mitversichert werden?

Grundsätzlich ja.

Das können Kinder oder Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner sein. Sie müssen zwar den Beitrag selbst zahlen, können aber dafür von günstigen Gruppenverträgen und Zugangsvoraussetzungen (keine oder stark eingeschränkte Gesundheitsprüfung) profitieren

Welche Krankenzusatzversicherungen sind in der BKV grundsätzlich möglich?

Folgende Zusatzversicherungen haben sich in der BKV etabliert:

    • Zahnersatz und Zahnbehandlungen, die die GKV nicht übernimmt sowie z.B. professionelle Zahnreinigung, Lachgasnarkose u.v.a.m.
    • Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Programmen hinaus, z.B. unabhängig vom Alter, der Häufigkeit und der Art der Vorsorge
    • Alternative Heilmethoden und Heilpraktiker
    • Zuzahlungen bei Heil- und Hilfsmitteln
    • Krankentagegeldergänzung zum gesetzlichen Krankengeld der GKV
    • Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbett- und/oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung)

Wie erfolgt die Leistungsabrechnung?

Die Abrechnung bei Inanspruchnahme der Zusatzversicherung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitnehmer. Er erhält vom Behandler für die PKV-Leistungen eine Rechnung, die er beim privaten Krankenversicherer abrechnet. Dazu kann er sich bei den meisten Krankenversicherern eine App herunterladen und damit sehr einfach abrechnen:

  • Beim Versicherer einloggen
  • Arztrechnung abfotografieren
  • Absenden

Der Versicherer überweist den Rechnungsbetrag entsprechend des Versicherungsschutzes oder des Budges. Fertig.

Gibt es verschiedene Leistungsarten in der betrieblichen Krankenversicherung?

Es gibt folgende unterschiedliche Herangehensweisen der Versicherer die Leistungen bereit zu stellen.

  • Die klassische Methode

Hier werden, wie bereits oben beschrieben, vom Firmenchef bestimmte Absicherungen in bestimmter Höhe vorgegeben, wie beispielsweise für Zahnersatz, Gesundheitsvorsorge und Heilpraktikerleistungen. Der Chef bewilligt dabei z.B. 30€ für jeden Teilnehmer der BKV, die anteilig für jede versicherte Sparte eingesetzt werden. Das bedeutet allerdings, dass jeder die gleichen Leistungen in einer bestimmten Höhe zur Verfügung gestellt bekommt. Das ist gut aber nicht immer optimal. Der Nachteil einer solch festgelegten Versorgung ist der, dass auf spezielle Bedürfnisse des Mitarbeiters nicht eingegangen werden kann. Will heißen: Wer also von Natur aus Probleme mit den Zähnen hat, kann nur den festgelegten Versicherungsschutz für die Zähne in Anspruch nehmen, hätte den Schutz aber gern höher. Die Leistungen für Heilpraktiker benötigt er dafür beispielsweise gar nicht, weil er lieber zum Allgemeinmediziner geht. Bei einem anderen Mitarbeiter ist es gerade andersherum.

  • Neu: Die Budget-Methode

Diese Methode wird von uns favorisiert. Die grundsätzliche Wirkungsweise ist erst einmal die Gleiche wie bei der klassischen Methode. Der Unterschied liegt in der Flexibilität. Der Mitarbeiter bekommt nämlich nicht die Leistungsvorgaben der klassischen Methode wie beispielsweise für Zahnersatz, Gesundheitsvorsorge und Heilpraktikerleistungen in der und der Höhe. Sondern er erhält vom Versicherer ein Gesundheitsbudget bezogen auf einen beispielhaften Monatsbeitrag von 30€ in Höhe von z.B. 1.000€ und kann dafür Leistungen, die er gerade benötigt, abrufen. Will heißen: Wenn gerade ein Zahnersatz ansteht, kann er das volle Budget dafür verwenden. Ebenso kann er im Folgejahr 500€ für Vorsorgeleistungen, 150€ für professionelle Zahnreinigung und 350€ für Heilpraktiker verwenden. Diese Art der Leistungsregelung passt sich jedem Versicherten und jeder Situation zu 100% an und stößt daher auf sehr große Akzeptanz.

Die betriebliche Krankenversicherung gehört zu den Produkten, das Dir hilft, ein von vielen oft zu spät erkanntes Risiko abzufedern – nämlich Mitarbeiterfluktuation, Probleme bei der Mitarbeitergewinnung und eine signifikante Senkung der krankheitsbedingten Fehlzeiten. Denn mit diesem Produkt kann der Arbeitnehmer direkt den Vorteil einer verbesserten gesundheitlichen Versorgung spüren. Das zeigt sich in einer gesünderen und leistungsfähigeren, motivierten Belegschaft.

Deshalb empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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