Pflegezusatzversicherung

Auch im Bereich der Pflege setzt ein Umdenken ein, denn die Pflegepflichtversicherung leistet nur für einen Teil der Kosten. Den Rest zahlst Du! Eine Zusatzabsicherung ist auch hier gefragt.

Allgemein

Wer braucht eine Pflegezusatzversicherung?

Eigentlich alle Männer und Frauen. Denn das Pflegefallrisiko kann auch Dich treffen.

Leistungsbeispiele

Auch im Bereich der Pflege setzt ein Umdenken ein, denn die Pflegepflichtversicherung leistet nur für einen Teil der Kosten – ist also leider keine Vollkasko. Den Rest zahlst nämlich Du! Eine Zusatzabsicherung ist auch hier gefragt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du Pflegebedürftig werden wirst, beträgt ca. 5%. Das sind ca. 4 Mio. von ca. 80 Mio. Bundesbürger oder anders gesagt jeder zwanzigste Bürger einschließlich Kinder gerechnet.

Leistungsbeispiel 1

Herr P. ist gerade mal 45 Jahre alt und wird plötzlich durch ein Aneurysma zum Pflegefall mit Pflegegrad 4. Nicht nur sein Leben, sondern auch das seiner Familie, wird über Nacht auf den Kopf gestellt. Seine Frau kann ihn nicht rund um die Uhr 24 Stunden zuhause pflegen, da sie früher oder später wieder arbeiten gehen muss. Denn jetzt muss sie den Lebensunterhalt für die Familie verdienen. Die Kosten, die für die Pflege auf sie zukommen betragen ca. 3.200€. Darin enthalten sind die stationäre Pflege, Verpflegung, Unterkunft und sonstige Kosten. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt davon 1.775€, so dass eine zu finanzierende Lücke von 1.425€ monatlich verbleibt. Bringt sie das Geld nicht auf, kann sie zwar zum Amt gehen, muss dann aber ihr Haus verkaufen und an die Ersparnisse heran. Und wer möchte das schon. Der Schicksalsschlag mit ihrem Mann war schon heftig genug. Hier hilft nur eine Pflegezusatzversicherung, die die Lücke von 1.425€ Monat für Monat abdeckt. Also nicht erst warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Leistungsbeispiel 2

Frau F. leidet an einer Nervenerkrankung. Dadurch kann sie nicht mehr richtig laufen und greifen. Sie benötigt fremde Hilfe. Sie wurde mit Pflegegrad 3 eingestuft. Ihr Mann bemüht sich nach Kräften sie zu pflegen. Sie erhält eine staatliche Leistung von gerade einmal 545€ für die sogenannte Laienpflege. Das gleicht die Kosten, die sie haben, nicht annähern aus. Ihr Mann arbeitet dadurch verkürzt und bringt entsprechend weniger Geld nach Hause. Würden Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, wäre das Missverhältnis noch größer. Denn der ambulante Pflegedienst kostet ca. 2.000€ im Monat und die Pflegepflichtversicherung zahlt maximal 1.298€. Die Differenz würde dann 702€ betragen, die von der Familie F. zusätzlich zu den normalen Kosten monatlich zu finanzieren wären.

Was leistet eine private Pflegezusatzversicherung?

Die Pflegezusatzversicherung gibt es in drei grundsätzlichen Arten:

Die Pflegerente ist nur bei einem Lebensversicherer abschließbar und entsprechend kalkuliert. Der Vorteil der Pflegerente  ist ihre Ausfinanzierung durch einen Einmalbeitrag oder einer Laufzeit für die Ansparung. Dadurch sind ein garantierter Beitrag und eine Beitragszahldauer darstellbar. Die Pflegerentenversicherung wird im Pflegefall beitragsfrei gestellt und die Pflegerente lebenslang gezahlt. Der Nachteil ist, dass sie in jüngeren Jahren durch die Kapitalansparung teurer ist als ein Pflegetagegeld. Allerdings fällt bei Kündigung ein Rückkaufswert an.

Das Pflegetagegeld ist nur bei einem Krankenversicherer abschließbar und entsprechend kalkuliert. Sie gibt es ausschließlich als Einzelpolice. Der Vorteil ist, dass sie bei jüngeren Kunden relativ günstig ist. Der Nachteil eines Pflegetagegeldes allerdings ist der, dass der Beitrag nicht garantiert ist und, wie in der Krankenversicherung üblich, durch einen Treuhänder eine Beitragsanpassung empfohlen wird, wenn die Pflegekosten um einen bestimmten Betrag gestiegen sind. Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich lebenslang. Eine Beitragsfreistellung im Pflegefall ist abhängig von den Gesellschaften und Tarifen grundsätzlich möglich.

Die Pflegekostenversicherung ist von der Art der Kalkulation an die Krankenversicherung angelehnt. Sie spielt im Bereich der Pflegezusatzversicherungen aus unserer Sicht eher eine untergeordnete Rolle. Sie leistet im Unterschied zur Pflegerente und des Pflegetagegeldes nur gegen Vorlage entsprechender Rechnungen für die tatsächlichen Pflegekosten.

Die Leistungen aus der Pflegerente bzw. dem Pflegetagegeld sind eine monatliche Zahlung für den Pflegegrad 5, deren Höhe im Vertrag festgelegt ist. Für die Pflegegrade 4 bis 1 erfolgt eine meist prozentual abgestufte Höhe der Zahlung. Über die ausgezahlte Leistung kann frei verfügt werden.

Wie finden wir die richtige Pflegezusatzversicherung für Dich?

Wir setzen uns zusammen – z.B. im Büro, sozusagen offline oder via Internet, dann natürlich online. Notwendige Unterschriften können bei der Onlineberatung einfach über E-Sign geleistet werden und sind rechtsverbindlich. Bei der Onlineberatung ist der Bürobesuch grundsätzlich nicht notwendig.

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Risikosituation. Will heißen Gesundheitsdaten und Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) werden aufgenommen.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse Deiner Absicherung und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad aus, wie z.B. nur eine Basisabsicherung oder eine gute Kompaktabsicherung oder eine sehr umfangreiche Premiumabsicherung u.v.a.m.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Schadensregulierungspraxis.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

Allgemeiner Beratungstermin

Unsere Empfehlung:
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Fragen und Antworten rund um die Pflegezusatzversicherung

Sind die Beiträge während der Laufzeit stabil?

Pflegerente versus Pflegetagegeld

Bei der Pflegerente ist die Beitragshöhe garantiert und bleibt über die Laufzeit konstant.

Bei einer Pflegetagegeldversicherung kann der Beitrag angepasst werden, wenn die Pflegekosten sich ändern.

Wie lange sind Beiträge zu zahlen?

Pflegerente versus Pflegetagegeld

Bei der Pflegerente sind Beiträge bis zum Pflegefall zu zahlen.

Bei einem Pflegetagegeld lebenslang. In neueren Pflegetagegeldpolicen ist aber eine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit gegen einen Mehrbeitrag versicherbar.

Ist eine Beitragsfreistellung möglich?

Pflegerente versus Pflegetagegeld

Bei der Pflegerente erfolgt grundsätzlich eine Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit. Dabei spielt der Pflegegrad keine Rolle.

Bei der Pflegetagegeldversicherung ist je nach Gesellschaft ein Zusatzbaustein Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit möglich. Allerdings gilt die Beitragsbefreiung meist erst ab einem bestimmten Pflegegrad.

Wird ein Unterschied gemacht zwischen häuslicher und stationärer Pflege?

Pflegerente versus Pflegetagegeld

Bei der Pflegerente spielt das in der Regel keine Rolle.

Bei der Pflegetagegeldversicherung gibt es Leistungsunterschiede zwischen häuslicher und stationärer Pflege bzw. es muss ggf. beides extra versichert werden, wenn es gewünscht wird.

Gibt es einen Rückkaufswert?

Pflegerente versus Pflegetagegeld

Bei der Pflegerente wird nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Dadurch wird ein Rückkaufswert gebildet.
Bei der Pflegetagegeldversicherung gibt es keinen Rückkaufswert.

Wie ist der Pflegefall definiert?

Pflegerente versus Pflegetagegeld

Bei der Pflegerente gibt es zwei Modelle. Entweder es werden nach SGB die gesetzlichen Pflegegrade angewendet oder die ADL-Kriterien mit sechs Merkmalen ohne Zeitanwendung entsprechend den Bedingungen.
Bei dem Pflegetagegeld werden ausschließlich nach SGB die Pflegegrade angewendet.

Die Pflegezusatzversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für eine erhebliche Summe aufkommen müssen. Aber Achtung: Alle bei Vertragsabschluss gestellten Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Ein Verschweigen oder eine unrichtige Darstellung oder Bagatellisierung von Vorerkrankungen können zum Vertragsrücktritt oder zur Verweigerung der Zahlung führen.

Wir empfehlen Dir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann. Ein Laie kann das in der Regel kaum.

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