Rürup- oder Basisrente

Arm im Alter, wünschst Du Dir das? Nein? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, etwas dagegen zu tun. Stehe einfach nur vom Sofa auf und handele …

Allgemein

Wer braucht eine Basisrentenversicherung?

Kurz gesagt: Unternehmer, Freiberufler, besserverdienende Arbeitnehmer, Alleinstehende.

Vorsorgebeispiele

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern – unser gegenwärtiges Rentensystem ist längerfristig nicht zu halten und außerdem noch uneffektiv. Weißt Du, wie hoch im Alter 63, 65, 67 oder vielleicht mit 69 oder gar 71 Deine Rente sein wird? Wird sie wirklich ausreichend sein? Mitnichten. Deshalb ist eine private Vorsorge für das Alter sehr sinnvoll und ein Baustein gegen die Altersarmut. Je nach Deinen individuellen Gegebenheiten kann das die Basisrente, eine Riesterrente, die Privatrente oder eine Betriebsrente sein. Die Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH berät Dich gern und empfiehlt Dir das passende Produkt.

Cleveres Vorsorgebeispiel

Maria R. ist selbständig und besitzt einen Kosmetiksalon. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt sie seit Beginn der Selbständigkeit keine Beiträge mehr ein, da sie als Selbstständige nicht versicherungspflichtig ist und ihr deshalb im Fall des Falles auch keine Erwerbsminderungsrente zustehen würde. Dann die demographische Situation: Wenige junge Menschen müssen für viele ältere Menschen die Rente finanzieren. Das funktioniert nicht auf Dauer. Und das dadurch bereits deutlich sinkende Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung würde ihre gesetzliche Rente außerdem noch schmälern. Das alles ist für Sie nicht akzeptabel. Sie hat sich deshalb für eine fondsgebundene Basis-, oder auch Rürup Rente genannt, mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (da sie als Selbständige ja keine Erwerbsminderungsrente erhält) entschieden. Die Beiträge kann Sie zum großen Teil steuerlich absetzen, sofern der Berufsunfähigkeitsschutz-Beitragsanteil weniger als 50% des Gesamtbeitrages beträgt. Sie hat Ihren Beitrag so hoch gewählt, wie der Vergleichsbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem blickt sie zuversichtlicher in ihre spätere Rentnerzukunft.

Noch ein anderes cleveres Vorsorgebeispiel
Fred G. ist alleinstehend und arbeitet in einer IT-Firma für gutes Geld. Er weiß aber, dass seine gesetzliche Altersrente nicht so üppig ausfallen wird, wie er sich das wünscht. Denn Fred G. hatte einige Jahre zuvor wenig verdient und diese Rentenpunkte werden ihm fehlen. Auch er hat sich deshalb gut beraten lassen und sich dann für eine Index-Basisrente entschieden. Dabei kommt es ihm gut zupasse, dass er große Teile der Beiträge von seiner hohen Lohnsteuer absetzen kann. Und wenn er am Jahresende Geld übrig hat, zahlt er dieses als zusätzlichen Einmalbeitrag bis zur steuerlichen Höchstgrenze in den Vertrag ein um so noch mehr Steuern zu sparen und gleichzeitig die versicherte Rente zu erhöhen. Fred G. findet das Produkt genial, wie für ihn gemacht.

Was leistet eine Basisrentenversicherung?

Die Basisrente ist, wie bereits geschrieben, eine von mehreren Möglichkeiten, die private Altersvorsorge aufzubauen. Schauen wir uns dazu mal die einzelnen Phasen eines Basisrentenvertrages an:

Die Vertragsgestaltungsphase
In der Vertragsgestaltungsphase hast Du die Möglichkeit den Vertrag einmal ohne Zusatzbausteine abzuschließen, d.h. es erfolgt mit Deinen Beiträgen nur der reine Rentenaufbau. Dazu kannst Du noch eine Rentengarantiezeit wählen. Sie besagt, wieviel Jahre die Rente mindestens gezahlt werden muss, unabhängig davon, ob Du das Ende der Rentengarantiezeit erlebst oder nicht. Für die Rente selbst gibt es keine Gesundheitsfragen.

Zum anderen kannst Du zur Hauptversicherung Zusatzbausteine, wie eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder eine Beitragsbefreiung und eine Rente bei Berufsunfähigkeit einschließen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass der beitragsmäßige Anteil der Zusatzbausteine weniger als 50% des Gesamtbeitrages betragen darf. Wenn das nicht eingehalten wird, ist die Basisrentenversicherung steuerlich nicht förderfähig.

Die Ansparphase
Die Basisrentenversicherung erinnert in vielen Elementen an die gesetzliche Rente, denn ursprünglich sollte es ein Ersatz der gesetzlichen Rente für die Selbständigen sein.

Das Endalter in der Ansparphase darf 62 Jahre nicht unterschreiten, da ansonsten dieser Vertrag nicht als Altersversorgungsvertrag anerkannt wird und keine steuerlichen Vorteile möglich sind. Es ist auch nicht möglich den Vertrag während der Ansparphase zu kündigen und sich den Kapitalwert auszahlen zu lassen. Du kannst den Vertrag nur beitragsfrei stellen. Im Falle eines frühen Todes der versicherten Person während der Ansparzeit kann keine Beitragsrückerstattung erfolgen sondern es darf aus dem Guthaben nur eine Art Witwen- bzw. Halbwaisenrente gezahlt werden.

Die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein abzuschließen erinnert in gewisser Weise an die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings kann im Gegensatz zur gesetzlichen Rente die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung selbstverständlich auch für Selbständige abgeschlossen werden.

In der Ansparphase hast Du die Möglichkeit bis zu einem gedeckelten Jahresbeitrag von 25.046€ je Einzelperson und 50.092€ für Verheiratete im Jahr 2020 bereits 90% davon steuerlich abzusetzen. In  den Folgejahren bis 2025 sind es jährlich je 2% mehr, so dass ab 2025 Du volle 100% absetzen kannst.

Die Auszahlungsphase
Wer „a“ sagt, muss auch „b“ sagen. Das bedeutet, dass in der Auszahlungsphase der Fiskus die Hand aufhält, denn die auszuzahlende lebenslange Rente muss versteuert werden. Das betrifft im Jahr 2020 genau 80% der Rente. Der zu versteuernde Anteil steigt jährlich um je 1% bis zum Jahr 2040 auf dann 100% der Rente.

Bei Tod der versicherten Person endet die Rentenzahlung – außer Du bist noch in der vereinbarten Rentengarantiezeit. Denn die Rente muss mindestens bis zu deren Ende gezahlt werden.

Wie finden wir die richtige Basisrentenversicherung für Dich?

Wir setzen uns zusammen – z.B. im Büro, sozusagen offline oder via Internet, dann natürlich online. Notwendige Unterschriften können bei der Onlineberatung einfach über E-Sign geleistet werden und sind rechtsverbindlich. Bei der Onlineberatung ist der Bürobesuch grundsätzlich nicht notwendig.

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Situation. Will heißen, dass die benötigte Höhe Deiner Altersversorgung, abzüglich vorhandener Anwartschaften aus anderen Verträgen, ermittelt wird. Für den Fall einer gewünschten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung werden die Gesundheitsdaten und ggf. Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) aufgenommen.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung des Einkommens im Alter und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen die optimale Ansparmöglichkeit sowie gegebenenfalls gewünschte Zusatzbausteine aus.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Abwicklung.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

Allgemeiner Beratungstermin

Unsere Empfehlung:
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Fragen und Antworten rund um die Basisrentenversicherung

Welche Ansparmöglichkeit: Klassisch oder Fonds?

Welche Form der Ansparung für Dich geeignet ist – klassisch oder fondsgebunden – ist eine Frage Deines

  • Sicherheitsbedürfnisses und Deiner
  • Renditeerwartung

Beide Punkte sind aber leider gegensätzlich. D.h. eine sicherheitsorientierte Anlageform bringt wenig Rendite, denn Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif und kostet Geld. Eine hohe Renditeerwartung ist aber nur mit einer risikoreichen Anlage möglich, was allerdings dem Sicherheitsbedürfnis gegenübersteht. Nun gibt es wie überall auf der Welt zum Glück nicht nur schwarz oder weiß, sondern auch eine Menge Zwischentöne. So ist das auch hier. Es gibt also Möglichkeiten diesen Gegensatz Sicherheit – Rendite zu relativieren. Wir beraten Dich gern dazu.

Ist eine Vertragskündigung möglich?

Es ist nicht möglich den Vertrag zu kündigen und sich den Kapitalwert auszahlen zu lassen.

Du kannst den Vertrag nur beitragsfrei stellen. Das hat aber auch seinen Vorteil. Denn manche Menschen – häufig Selbstständige – neigen dazu, den Altersvorsorgevertrag vorzeitig zu kündigen und das Kapital für andere Zwecke zu verwenden. Dabei wird oft vergessen, dass aus der Altersvorsorge dann Altersarmut wird.

Was ist eine Beitragsdynamik?

Eine Dynamisierung der Versicherungsleistung  (und damit natürlich auch der Beiträge) sollte gewählt werden, um den späteren Kaufkraftverlust durch Inflation auszugleichen. Ohne Dynamisierung kann eine erhebliche Versorgungslücke entstehen.

Welche Todesfallleistungen bietet die Basisrente?

Die Basisrente bietet eine Todesfallleistung in der Ansparzeit in der Form, dass aus dem vorhandenen Kapital eine lebenslange Leibrente für den Ehepartner/in oder für kindergeldberechtigt Kinder gebildet wird. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

In der Auszahlungsphase, also der Rentenzeit, wird die Rente grundsätzlich solange gezahlt, wie die versicherte Person lebt. Im Todesfall endet die Rentenzahlung mit einer Ausnahme: Meist bis zu einem Vierteljahr vor Beginn der Rentenphase kannst Du Dich entscheiden, ob Du eine Rentengarantiezeit (meist von 1…20 Jahren) oder eine Verrentung des Restkapitals wünscht.
Wurde eine Rentengarantiezeit gewählt, muss die Rente mindestens bis zum Ende der Rentengarantiezeit weiter gezahlt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die versicherte Person so lange lebt oder nicht.
Wurde eine Verrentung des Restkapitals gewählt, wird das noch vorhandene Kapital in eine lebenslange Rente des Ehepartners/in umgewandelt.
Bei Alleinstehenden ohne Kinder fällt das Kapital der Versichertengemeinschaft zu.

Welche Zusatzbausteine können eingeschlossen werden?

Es können folgende Zusatzbausteine eingeschlossen werden:

  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
  • Beitragsbefreiung und BU-Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit

Der Zusatzbaustein Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit befreit Dich von den weiteren Einzahlungen in den Vertrag. Das übernimmt dann der Versicherer. Damit wird sichergestellt, dass Du Dein Vorsorgeziel in voller Höhe erreichst, so, als wenn Du die fälligen Beiträge selbst eingezahlt hättest.

Bei Beitragsbefreiung und BU-Rente bei Berufsunfähigkeit wird der Vertrag wie oben beschrieben beitragsfrei gestellt und zusätzlich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bis zum vereinbarten Ablauf gezahlt. Zum Vertragsende steht die volle Kapitalleistung zur Verfügung.

Die Basisrentenversicherung gehört zu den Produkten, die Schutz gegen die Altersarmut bieten und für eine bessere Versorgung bis zum Lebensende sorgen.
Wie sagte schon John Ruskin: „Es ist unklug zu viel zu bezahlen, aber es ist genauso unklug zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Bezahlen Sie dagegen zu wenig, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.“

Daher empfehlen wir, Dich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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