Betriebshaftpflichtversicherung

Wenn Du einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügst, haftest Du in unbegrenzter Höhe...

Allgemein

Wovor schützt Dich Deine Betriebshaftpflichtversicherung?

Sie schützt vor einem unkalkulierbaren Kostenrisiko für den Fall, dass durch Deine Firma bei einer Privatperson oder auch bei einer anderen Firma oder Institution schuldhaft ein Schaden entstanden ist.

Doch was passiert im Schadensfall?

  • Im Schadenfall prüft der Versicherer erst einmal, ob und inwieweit Deine Firma für einen Schaden aufzukommen hat.
  • Wenn nach Ansicht Deiner Betriebshaftpflichtversicherung Deine Firma nicht oder nur teilweise haftet und der Anspruchsteller trotzdem erhöhte Schadenersatzforderungen geltend macht, bietet Dir Deine Betriebshaftpflichtversicherung mit ihrem Rechtsanwaltsnetzwerk einen Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Denn die Kosten dafür können bereits erheblich sein und so manch eine Firma ist allein schon daran finanziell ins Straucheln gekommen.
  • Sollte Deine Firma für den Schaden verantwortlich sein, tritt der Betriebshaftpflichtversicherer für den Schaden bis maximal zur Versicherungssumme ein und kompensiert in jedem Fall ein unkalkulierbares finanzielles Risiko. Und genau das dient Deiner Betriebsgesundheit.
  • Denn ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung wirkt ein entsprechender Schaden für Dein Unternehmen wie ein Infarkt. Je nach Schadenshöhe kann das ein leichter aber auch ein tödlicher Infarkt sein. Das ist also existenziell und dem gilt es vorzubeugen.
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Denn Betriebshaftpflicht ist nicht gleich Betriebshaftpflicht!

Übrigens: Die “normale” Betriebs- oder Berufshaftpflicht greift nicht bei direkter Inanspruchnahme von Geschäftsführern, Aufsichtsräten oder Vorständen von Kapitalgesellschaften oder Vereinen z.B. durch Gläubiger, Insolvenzverwalter, Krankenkassen oder der Gesellschafter wegen einer Fehlentscheidung. Hier haften die Organe unbegrenzt mit ihrem persönlichen Vermögen.

Unsere Empfehlung: Die daraus entstehenden Vermögensschäden können aber durch eine → >D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht) und einer speziellen Rechtsschutzversicherung abgesichert werden und somit die Schäden kompensiert werden.

Schadenbeispiele

Fallbeispiel 1

Bei einem guten Geschäftspartner von Dir rutscht Deinem Mitarbeiter Herrn M. beim Nachfüllen des Mineralwassers die Flasche aus der Hand und landet natürlich – wo auch sonst – genau auf dem Notebook des Geschäftspartners. Ein Teil des Wassers sprudelt in das Gerät hinein. Das drei Jahre alte Notebook ist Schrott, also ein Fall für Deine Betriebshaftpflichtversicherung.

Normalerweise reguliert der Haftpflichtversicherer den Zeitwert der beschädigten Sache. Bei diesem Notebook, das ursprünglich 1.250€ kostete beträgt der Zeitwert ca. 195€. Diese Entschädigungshöhe ist für das angestrebte Geschäft mit Deinem Geschäftspartner natürlich nicht sehr förderlich. Aber dann erinnerst Du Dich daran, dass Deine Haftpflichtpolice ja auf Deinem Wunsch hin eine Neuwertentschädigung für Sachschäden bis maximal 5.000€ übernimmt. Damit ist der Frieden wieder hergestellt und im Stillen denkst Du vielleicht, dass Dein Geschäftspartner von dieser Schadensregulierung positiv beeindruckt ist. Denn wer so gut versichert ist, der macht bestimmt auch gute Arbeit …

Fallbeispiel 2

Dein Techniker soll in einem Planungsbüro die Netzwerktechnik einschließlich Verkabelung auf Highspeed erneuern und erweitern. Bei der Erprobung stellt sich allerdings heraus, dass die von Deinem Techniker eingebauten Kabel für diesen Zweck ungeeignet sind. Sie müssen also ausgewechselt werden. Dazu müssen wieder Möbel gerückt und Wände aufgestemmt werden. Auch malermäßig muss wieder alles neu gemacht werden. Doch wer bezahlt diesen zusätzlichen Aufwand?

Mit einer sehr guten Haftpflichtpolice ist das kein Problem, aber nur mit einer wirklich guten. Sie übernimmt den zusätzlichen Aufwand, auch bekannt als Nachbesserungsbegleitschäden. Wer also am falschen Ende gespart hat, zahlt letzten Endes drauf.

Fallbeispiel 3

Ein Händler vertreibt UV-Lampen zum Trocknen von Gelnägeln. Bislang kaufte er sie bei einem Großhändler in Deutschland. Nun hat er sich überlegt, die UV-Lampe direkt beim Hersteller in China zu kaufen. Das ist für ihn preislich deutlich attraktiver. Was er dabei allerdings nicht bedacht hat, ist, dass die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz direkt auf den Importeur (also dem Händler) übergeht, wenn er aus einem Nicht-EU-Land Produkte direkt importiert. Der Hersteller haftet natürlich weiterhin, jedoch können Ansprüche aus der Produkthaftung direkt an den Importeur (Händler) gestellt werden. Denn ein Händler in Deutschland kann durch den Käufer viel leichter in Anspruch genommen werden – denn es gilt deutsches Recht – als eine Firma im weit entfernten China, wo chinesisches Recht gilt. So wird der Händler im Schadensfall fast immer in Anspruch genommen.

In der Betriebshaftpflicht ist dieses Risiko regelmäßig erst einmal nicht versichert, denn die standardmäßige Produkthaftpflicht gilt nur für die EU. Wenn der Händler es versäumt, dieses Risiko (wenn es denn gezeichnet wird) rechtzeitig in seine Betriebshaftpflicht einzuschließen, kann er im Schadensfall ein massives Problem kriegen.

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Fragen und Antworten rund um die Betriebshaftpflichtversicherung

Welche Zusatzbausteine solltest Du mitversichern?

Das hängt natürlich von Deiner Branche und den Tätigkeiten ab, die Deine Firma anbietet. Hier eine kleine unvollständige Auswahl:

  • Umweltschadenhaftpflicht > Verursachte Umweltschäden an Flur, Luft und Wasser auch durch „höhere“ Gewalt
  • Einfache und erweiterte Produkthaftpflicht
  • Rückruf(kosten) von bereits ausgelieferten Produkten > Ein fehlerhaftes Produkt muss zurückgerufen werden, wenn ein konkreter Personenschaden droht.
  • Subunternehmerrisiko
  • Schäden an gemieteten, fahrbaren Maschinen
  • Datenschutzrisiken
  • Gutachtertätigkeiten
  • Cyberschäden
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Tätigkeitsschäden > Das sind Schäden, die durch eine Bearbeitung von Kundeneigentum entstehen können.
  • Leitungsschäden > Das sind Beschädigungen von vorhandenen z.B. Strom-, Heiz- und Wasserleitungen.
  • Nachbesserungsbegleitschäden > Das sind Kosten für Ein- und Ausbau mangelhafter Erzeugnisse, die bereits verbaut sind.

Was sind eigentlich Vermögensschäden?

Man unterscheidet zwischen sogenannten unechten Vermögenschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens und echten Vermögenschäden, die also keine Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.

Ersteres ist beispielsweise eine zu zahlende Rente infolge eines Personenschadens. Dieser Folgeschaden ist in der Regel bereits durch die Schadensart Personenschäden gedeckt.

Für einen reinen Vermögensschaden sind weder ein Sach- noch ein Personenschaden ursächlich. Das können z.B. sein: Schutzrechtsverletzungen, entgangene Gewinne, Rettungskosten, aber auch Schäden im Rahmen der Produkthaftung usw.

Wann reicht die einfache und wann benötige ich die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung?

In der Regel reicht die einfache Produkthaftpflicht aus, wenn Dein Produkt, was Du verkaufst, ein Endprodukt ist. Wenn Du also leckere Brötchen bäckst, sind diese in der Regel das Endprodukt. Denn sie sind zum Verzehr beim Verbraucher bestimmt und gehen nicht in ein neues Produkt ein.

Anders ist es, wenn Du Schrauben herstellst. In der Regel werden Sie meist in andere Produkte eingebracht. Wenn die Schraube beispielsweise nicht die garantierte Festigkeit hat, kann die Folge sein, dass das neue Produkt seinen Zweck nicht erfüllen kann und im Gebrauch kaputt geht. Hier kann im Schadensfall der Hersteller des neuen Produktes bzw. seine Haftpflichtversicherung Deine Firma für den Schaden in Regress nehmen. Für Deine Firma ist das dann kein Personen- oder Sachschaden mehr, sondern ein handfester Vermögensschaden. Hier wird die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung benötigt. Auf eine ausreichende Versicherungssumme sollte geachtet werden.

Was kann bei grober Fahrlässigkeit passieren?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.

Von einer einfachen Fahrlässigkeit spricht man, wenn die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Das sind im Allgemeinen die Fälle, wo etwas „ausversehen“ passiert.

Von einer groben Fahrlässigkeit spricht man, wenn die Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße missachtet wird. Das sind im Allgemeinen Fälle, in dem naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden.

Die Betriebshaftpflicht leistet in der Regel bei beiden Fällen. Es kann Leistungsausnahmen bei der groben Fahrlässigkeit geben bei den billigsten Policen.

Bei Vorsatz erfolgt grundsätzlich keine Leistung.

Was ist das Subunternehmerrisiko genau?

Du trittst als Hauptauftragsnehmer auf und vergibst Unteraufträge an einen oder mehrere Subunternehmer.

Jetzt verursacht ein Subunternehmer einen Schaden. Der Geschädigte wendet sich aber an Dich als Hauptauftragnehmer und verlangt Schadensersatz, was rechtens ist. Über das mitversicherte Subunternehmerrisiko reguliert Dein Haftpflichtversicherer den Schaden des Subunternehmers so, als wenn es Dein Schaden wäre und nimmt dann allerdings den tatsächlichen Verursacher in Regress. Doch was passiert, wenn Dein Subunternehmer seinen letzten Beitrag für seine Betriebshaftpflichtversicherung nicht bezahlt hat oder das Risiko in seiner Police überhaupt nicht versichert ist und somit kein Versicherungsschutz besteht? Schon mal darüber nachgedacht?

Was versteht man unter dem erweiterten Strafrechtsschutz?

Der allgemeine Strafrechtsschutz beinhaltet nicht den Vorwurf von Vorsatzdelikten.

Nur der erweiterte Strafrechtsschutz bietet hier Deckung, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt und er in Zusammenhang mit der Tätigkeit steht. Zum Beispiel ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Dich wegen Verstöße gegen den Arbeitsschutz oder wegen Verunreinigung von Luft, Böden und Wasser durch eine nicht fachgerechte Entsorgung von Abwässern. Als Firmenchef bist Du für alles verantwortlich.

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen und gleichzeitig einen passiven Rechtsschutz bieten. Ein Zahlungsausfall wegen einer falsch gewählten Deckung kann daher schwerwiegend sein.

Deshalb empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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