Allgemein
Wer braucht eine Unfallversicherung?
Alle, die insbesondere im Freizeitbereich ein erhöhtes Unfallrisiko haben.
Eine Unfallversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme eine anderweitige Absicherung (Schüler-Berufsunfähigkeit, Invaliditätsschutz) nicht (mehr) möglich ist.
Schadensbeispiele
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit, z.B. auf Reisen, beim Sport oder beim Spielen zuhause. In diesen Bereichen gibt es keinen gesetzlichen Versicherungsschutz, so dass Du Dein Kind selbst absichern musst. Auf der Schule einschließlich auf dem Weg dorthin und wieder zurück gibt es dagegen einen gesetzlichen Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft der Schule.
Wichtig: Wenn Du insbesondere im Freizeitbereich ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko hast, sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Das kann dann auch zusätzlich als Ergänzung zu einer Schüler-Berufsunfähigkeits- oder Inveliditätsversicherung erfolgen.
Schadensbeispiel 1
Nach der Schule fuhr Paul mit seinen Freunden zum Badesee. Der bewachte Badestrand war “uncool”, so dass die Kinder an einer anderen nicht ungefährlichen Stelle badeten. Es kam wie es kommen musste, Paul ketterte auf die Schultern seines Freundes und sprang im Eifer kopfüber in den See. Leider lag – kaum sichtbar – bis dicht unter der Oberfläche ein großer Stein im Wasser. Paul verletzte sich dabei schwer am Kopf und an an der Wirbelsäule. Doch Glück im Unglück – es war bis zum bewachten Strand nicht so weit, so dass die Freunde schnell Hilfe holen konnten um noch Schlimmeres zu verhindern. Durch die Unfallversicherung wurde eine Invaliditätsleistung fällig, da ein Körperschaden zurückblieb. Ein Unfall-Krankenhaustagegeld und Rooming-in-Leistungen für seine Mutter wurden ebenfalls geleistet.
Schadensbeispiel 2
Jule liebte Pferde über alles. Deshalb ging sie auch regelmäßig zum Reitunterricht. Doch diesesmal war es anders. Das Pferd scheute bei einem plötzlichen lauten Geräusch. Jule fiel dadurch vom Pferd. Dabei kam sie so unglücklich auf, dass sie sich am linken Unterschenkel und Fußgelenk einen komplizierten Mehrfachbruch zuzog. Glück im Unglück: Die Unfallversicherung übernahm die Bergungskosten, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, sowie später noch eine Invaliditätsleistung, da eine körperliche Beeinträchtigung durch den Bruch festgestellt wurde.
Was leistet eine Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung leistet nur für die versicherte Person bei Personenschäden durch einen Unfall. Dabei hat so ziemlich jede Gesellschaft Ihre spezielle Ausgestaltung des Unfallbegriffes.
Du hast grundsätzlich die Möglichkeit, Dir Deine einzelnen Versicherungskomponenten, die Du benötigst, selbst zusammenzustellen. Folgende Leistungen kannst Du je nach Gesellschaft und Tarif vereinbaren:
- Bei bleibenden Körperschäden eine einmalige Kapitalleistung und/oder eine Rente (Invaliditätssumme)
- Ein Krankenhaustagegeld mit oder ohne Genesungsgeld
- Eine Todesfallsumme
- Ein Übergangsgeld
- Schmerzensgeld
- Gipsgeld
- Erweiterte Reha-Leistungen
- Rooming-in-Leistungen
- Erhöhte Bergungskosten
- Kosmetische Operationen
- Eine zeitlich befristete Pflege und/oder eine Haushaltshilfe sowie Essen auf Rädern, wenn der oder die Betroffene Verrichtungen des Alltags nicht alleine ausführen kann
Einige Versicherer leisten auch bei Körperschäden durch Vergiftungen, durch Insektenstiche übertragene Krankheiten oder Kriegseinwirkungen in Krisengebieten, bei Unfällen durch Eigenbewegung (z.B. Umknicken des Fußes ohne fremde Einwirkung) usw. Es ist sogar möglich, geschlechtsspezifische Krebserkrankungen als Unfallereignis einzuschließen.
Für Kinder empfehlen wir Dir eine sog. Invaliditätsversicherung abzuschließen. Diese beinhaltet eine lebenslange Rente für bleibende Schäden durch Unfall und (wichtig) durch Krankheit.
Große Unterschiede sind oft in Abstufungen der Versicherungsleistungen innerhalb eines Versicherers möglich (verschiedene Tarife). Dem entsprechend schwanken auch die Prämien bzw. die nicht versicherten Risiken. Die Höhe der jeweiligen Zahlungen hängt von den vereinbarten Versicherungssummen ab.
Alle Leistungen kannst Du richtigerweise zur Erhaltung des Lebensstandards für die Zukunft dynamisieren, d.h. der Inflation anpassen.
Allerdings wird die Bedeutung einer Unfallversicherung häufig überschätzt, denn gerademal ca. 10% aller bleibenden Körperschäden stammen von einem Unfall – 90% dagegen von Krankheiten! Deshalb sollte die Unfallversicherung als eine Ergänzung zur Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung gesehen werden. Sie kann natürlich eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder zur Absicherung eines subjektiv deutlich erhöhten Unfallrisikos (z.B. risikobehaftete Hobbys).
Wie finden wir die richtige Unfallversicherung für Dich?
Wir setzen uns zusammen – z.B. im Büro, sozusagen offline oder via Internet, dann natürlich online. Notwendige Unterschriften können bei der Onlineberatung einfach über E-Sign geleistet werden und sind rechtsverbindlich. Bei der Onlineberatung ist der Bürobesuch grundsätzlich nicht notwendig.
- Wir besprechen mit Dir die aktuelle Risikosituation. Will heißen unfallbegünstigende Hobbies bzw. Tätigkeiten, die Vorschadensituation und Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) aufgenommen werden.
- Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse Deiner Absicherung und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
- Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad aus, wie z.B. nur eine Basisabsicherung oder eine gute Kompaktabsicherung oder eine sehr umfangreiche Premiumabsicherung u.v.a.m.
- Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Schadensregulierungspraxis.
- Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
- Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.
Fragen und Antworten rund um die Unfallversicherung
Wie hoch sollten die Versicherungssummen sein?
Einmalige Invaliditätssumme:
Eine grobe Faustformel besagt, dass die Invaliditätsgrundsumme mindestens das dreifache eines Jahresbruttoeinkommens entsprechen sollte, um einmalige Ausgaben durch den Unfall abdecken zu können. Bei Kindern sollte die Invaliditätsgrundsumme nicht unter 100.000€ liegen.
Invaliditätsrente:
Die künftigen durchschnittlichen monatlichen Ausgaben sollten als Basis für die Rentenhöhe dienen. Monatlich 1000€ sollten nicht unterschritten werden.
Krankenhaustagegeld:
Die Höhe sollte die täglichen krankenhausbedingten Mehrkosten pro Krankenhaustag widerspiegeln.
Todesfallsumme:
Die Todesfallsumme sollte relativ hoch gewählt werden. Der Grund liegt darin, dass Unfallversicherer die einmalige Invaliditätsleistung im ersten Jahr nach dem Unfall nur bis zur Höhe der mitversicherten Todesfallsumme auszahlen dürfen, weil nämlich bedingungsgemäß eine Invaliditätszahlung entfällt, wenn die versicherte Person im ersten Jahr nach dem Unfall an den Folgen verstirbt.
Was versteht man unter einer Progression in der Unfallversicherung?
Die Ermittlung des Invaliditätsgrades erfolgt über die sog. Gliedertaxe, die in den Bedingungen des Versicherers aufgeschrieben steht. Der Invaliditätsgrad kann also einen Bereich von 0% (keine Invalidität) bis 100% (volle Invalidität) beinhalten und hat im Übrigen nichts mit dem Grad der Behinderung des medizinischen Dienstes zu tun. Der ermittelte Invaliditätsgrad in % wird mit der Grundsumme multipliziert und schon steht der Zahlbeitrag fest.
So funktioniert das, wenn keine Progression vereinbart wurde.
Wird dagegen eine Progression vereinbart, entspricht die vereinbarte prozentuale Höhe der Progression multipliziert mit der Invaliditätsgrundsumme die maximale Zahlungshöhe bei 100% Invalidität.
Beispiel: Grundsumme = 100.000€, Progression = 225%, Ergebnis = 225.000€ bei 100% Invalidität, also deutlich mehr Leistung als ohne Progression. Von einem Invaliditätsgrad von 0% bis 24% (bei sog. Kleinschäden) gilt diese Progression in der Regel nicht. Daher gibt es für alle Invaliditätsgrade in der Regel ab 25% Invalidität an aufwärts eine Tabelle in den Bedingungen des Versicherers. Dort ist die Höhe der Mehrleistungen (Progression) entsprechend des ermittelten Invaliditätsgrades aufgeschrieben. Denn die Progression beginnt mit einem kleinen prozentualen Wert (2% im Beispiel) bei 25% Invalidität und steigert sich bis zur vollen Höhe (225% im Beispiel) bei 100% Invalidität
Wie ist das mit der Dynamisierung einer Unfallrente?
Ist eine Unfallrente vereinbart, wird diese bei Erfüllung der Bedingungen in der Regel lebenslang gezahlt.
Es ist einleuchtend, dass zwischen Beginn und Ende der Zahlungen oft eine sehr, sehr lange Zeit liegt. Und es ist weiterhin einleuchtend, dass durch die Inflation z.B. die 1.000€ versicherte Rente zu Beginn der Zahlung eine höhere Kaufkraft hat als beispielsweise 30 Jahre später. Dann sind die Preise in ganz andere Regionen angekommen und die Rente kann nur noch teilweise ihren Zweck erfüllen. Also solltest Du darauf achten, dass für die Rente im Leistungsfall ebenfalls ein Inflationsausgleich (eine Dynamisierung im Leistungsfall) vereinbart ist. Nur so kannst Du bis ins Alter die vereinbarte Unfallrente wirklich so nutzen, wie es mal gedacht war.
Was sind ein Krankenhaustage- und Genesungsgeld?
Wie der Name Krankenhaustagegeld schon sagt, wird ein Tagegeld pro Tag Krankenhausaufenthalt wegen des versicherten Unfalls gezahlt. Wenn Du ein Genesungsgeld als Leistung hinzuwählst, erhältst Du für die gleiche Anzahl von Tagen, für die Du ein Krankenhaustagegeld bezogen hast, nach der Entlassung aus dem Krankenhaus in gleicher Höhe ein Genesungsgeld.
Das Genesungsgeld ist allerdings je nach Gesellschaft auf eine bestimmte Anzahl von Tagen begrenzt.
Was ist ein Übergangsgeld?
Das Übergangsgeld ist eine Leistung der Unfallversicherung, wenn es in den Versicherungsvertrag eingeschlossen wurde. Es wird gezahlt, wenn Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit der versicherten Person nach dem Unfallzeitpunkt noch immer bestehen.
Bedingung für die Leistungserbringung ist eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit der versicherten Person in einer Höhe von mindestens 50 Prozent, die seit mindestens sechs Monaten ab Unfalltag ohne Unterbrechung bestanden hat.
Zweck der Übergangsleistung ist Schwerverletzte finanziell zu unterstützen, wenn beispielsweise Heilbehandlungen erforderlich sind, um den Zustand der Versicherten zu verbessern.
Was ist ein Gipsgeld?
Der Name verrät es schon. Wenn die versicherte Person einen Gipsverband aufgrund eines Unfalls erhält um beispielsweise seinen Arm oder sein Bein ruhig zu stellen, wird (wenn versichert) eine Summe fällig. Dies ist ein weiterer Leistungsbaustein, der im Versicherungsvertrag vereinbart werden kann, wenn der Versicherer dies anbietet. Allerdings ist dieser Baustein eher nicht als lebensnotwendig anzusehen