Kautionsversicherung / Bürgschaften

Die Luft zum Atmen für Deine Firma - einfach Liquidität schaffen statt Finanzmittel zu binden

Allgemein

Wofür brauche ich eine Kautionsversicherung/Bürgschaften?

Wer Aufträge ergattern will, muss Sicherheiten bieten – zum Beispiel Bürgschaften. Denn damit hat der Auftraggeber die Sicherheit, dass Du Deine vertraglichen Verpflichtungen auch erfüllen kannst. Ein leider noch nicht so bekanntes Mittel ist die Kautionsversicherung, die Bürgschaftsleistungen im Fall des Falles abdeckt. Sie ist einer Bankbürgschaft gleichwertig und wird auch genauso akzeptiert. Nur – sie belastet nicht die Kreditlinie der Hausbank und kann je nach Bonität und Bürgschaftshöhe auch ohne Sicherheiten ausgereicht werden. Unsere empfohlene Kautionsversicherung ist preiswert und vom Versicherungsnehmer einfach zu handhaben. Denn innerhalb des vom Versicherer zugesagten Bürgschaftsrahmens können einfach per Internet die entsprechenden Einzelbürgschaften digital ausgestellt werden. Einfacher und schneller geht es kaum. Nach dem Bürgschaftsende werden sie dem Versicherer zurückgegeben und können dann von Dir weiter verwendet werden.

Die bekanntesten Bürgschaften sind die Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsbürgschaften in Form der Kautionsversicherung, die Deinem Unternehmen die Luft zum Atmen lassen und sogar Liquidität schafft anstatt hohe Sicherheiten bei der Bank zu hinterlegen oder dem Auftraggeber die üblichen 5% Sicherheitseinbehalt zu überlassen

Fallbeispiele für Kautionsversicherungen

Die Gewährleistungsbürgschaft

Entsprechend der VOB §17 (Sicherheitsleistungen) kann eine Sicherheitsleistung in Höhe von üblicherweise 5% der Gestehungskosten des Auftrages vereinbart werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann die Sicherheit durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers geleistet werden. Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Möglichkeiten bezüglich der Sicherheitenbestellung. Der Auftraggeber allerdings kann bis zur Leistung einer Sicherheit nach §§232 ff. BGB die Auszahlung eines entsprechenden Teils der Vergütung (in der Regel 5%) verweigern. Beispiel:

Dein Unternehmen ist in der Baubranche tätig und hat einen Jahresumsatz von beispielsweise 2 Mio. EUR. Deine Auftraggeber können also insgesamt einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 2.000.000€ x 5% = 100.000€ einbehalten, bis die Gewährleistungszeit beendet ist, also 3 Jahre lang nach VOB- bzw. 5 Jahre lang nach BGB-Werkvertrag. Im Folgejahr passiert das Gleiche mit Deinen Folgekunden und in dem darauf folgenden Jahr wieder usw. Ist die Gewährleistungszeit endlich vorbei hast Du den Stress mit der Eintreibung der Einbehalte von Deinen Auftraggebern. Zusammengefasst bedeutet das:

Du verzichtest in diesem Beispiel jährlich auf 100.000€ Liquidität (durch die Einbehalte), hast ein unnötiges Ausfallrisiko bei der Rückforderung der Einbehalte und jede Menge Arbeit beim Beitreiben insbesondere bei zahlungsunwilligen Kunden. Mit einer Kautionsversicherung und einer Bürgschaftslinie von 100.000€ wird in der Regel (je nach Deiner Bonität) noch nicht einmal die Stellung einer Sicherheit erforderlich sein. Der Jahresbeitrag für diese Gewährleistungsbürgschafts-Versicherung dürfte lediglich im dreistelligen EUR-Bereich liegen.

Die Vorauszahlungsbürgschaft

Du kannst einen größeren Auftrag über ein Volumen von beispielsweise 800.000€ gewinnen. Nun steht allerdings das Problem an, dass Du mit dem Material in Vorkasse gehen müsstest. Das Material würde ca. 300.000€ kosten. Das ist ein zu hoher Betrag, der Deine gegenwärtigen Möglichkeiten übersteigt und außerdem risikobehaftet für Dich ist. Für solche Fälle hat sich folgende Möglichkeit etabliert:

Der Auftraggeber muss ja den ausgehandelten Preis ohnehin bezahlen, also entsprechend liquide sein. Deshalb schießt der Auftraggeber einen Teil des Gesamtpreises, in der Regel den Materialwert, vor. Allerdings möchte er dafür eine Sicherheit haben. Üblich sind hier Vorauszahlungsbürgschaften, die von einem Kreditinstitut oder einem Kautionsversicherer gestellt werden können. Auch hier ist das Problem, dass bei einer Bankbürgschaft von Deiner Hausbank Deine Kreditlinie um 300.000€ erhöht werden müsste. Deine Bücher werden also sehr genau überprüft und am Ende musst Du der Bank noch eine entsprechende Sicherheit stellen. Das kann fatal sein, da Du ja für diesen Auftrag alle verfügbaren Mittel Deiner Firma benötigst. Eine Vorauszahlungsbürgschaft als Versicherungslösung ist auch hier eine sehr günstige Variante.

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Fragen und Antworten rund um die Kautionsversicherungen/Bürgschaften

Welche Bürgschaftsarten werden durch Versicherungen abgedeckt?

Folgende Bürgschaften können grundsätzlich von einer Kautionsversicherung dargestellt werden:

  • Gewährleistungsbürgschaften
  • Ausführungsbürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Vorauszahlungsbürgschaften
  • Bietungsbürgschaften
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften gem. §650f BGB

Andere Bürgschaften auf Anfrage.

Welche Sicherheiten müssen gestellt werden?

Auf eine Sicherheit kann in vielen Fällen verzichtet werden. Das hängt allerdings von der Höhe der Bürgschaften ab und natürlich von Deiner Bonität. Es empfiehlt sich bei Creditreform im Vorfeld eine Selbstauskunft bezüglich Bonität abzurufen.

Belaste ich damit meine Kreditlinie bei meiner Hausbank oder Fremdbank?

Natürlich nicht, da die Kautionsversicherung genauso eigenständig ist wie beispielsweise Deine → Cyberversicherung.

Kann ich mit einer Kautionsversicherung bestehende Bürgschaften ablösen?

Ja, das ist möglich.

Welche Vermittlungsgebühren muss ich zahlen?

Es fallen keine Gebühren für unsere Tätigkeit an, da wir erfolgsabhängig vom Versicherer bezahlt werden.

Eine Kautionsversicherung schafft Dir gegenüber anderen Formen der Besicherung wichtige Liquiditätsvorteile.

Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse eine passende Kautionsversicherung gewählt werden kann.

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