Beihilfe für Beamte/Referendare

Passgerechten und ergänzenden Versicherungsschutz für Beihilfeempfänger bieten derzeit nur die Privatversicherer auf relativ hohem Niveau. Doch welche Gesellschaft ist die richtige … ?

Allgemein

Wer braucht eine Beihilfeergänzungsversicherung?

Ganz einfach. Alle, die Beihilfe von ihrem Dienstherren erhalten. Dabei ist es erst einmal gleichgültig, ob Du Referendar, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit bist.

Gestaltungsbeispiele

Arbeitsrechtlich ist geregelt, dass ein Arbeitgeber sich zu 50% an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung seiner Arbeitnehmer beteiligen muss. Die anderen 50% muss der Arbeitnehmer selbst tragen.
Bei den Beamten gilt sinngemäß der gleiche Grundsatz, allerdings beteiligt sich der Dienstherr nicht am Beitrag einer Krankenversicherung, sondern direkt an den Behandlungskosten. Dieser Zuschuss ist in der Höhe abhängig von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Bundesländern beträgt der Beihilfesatz (also die Beteiligung des Dienstherren) für den Beamten ohne oder mit einem Kind 50%, ab zwei Kindern dann 70% und für die Kinder selbst je 80% der Behandlungskosten. Nun steht die Frage, wer kommt für den Rest der Behandlungskosten auf? Natürlich der Beamte/Referendar. Er hat allerdings die Möglichkeit über eine private Krankenversicherung (PKV) die Restkosten sehr gut abzusichern, die unter Umständen sehr hoch werden könnten. Deshalb gibt es in der PKV passende Tarife mit 50%, 30% und 20% Restkostenübernahme.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet diese Tarife in der Regel nicht an. Wer allerdings nicht in die PKV möchte oder aus gesundheitlichen Gründen nicht aufgenommen werden kann, hat dann das Problem, dass er/sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern muss und kein Dienstherr oder Arbeitgeber sich an den Beitrag beteiligt. Denn es ist der volle Beitrag zu 100% zu zahlen – ähnlich wie bei Selbständigen.

Im Übrigen sind die Leistungen aus der Beamtenversorgung deutlich besser und umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gestaltungsbeispiel 1

Frau K. ist Lehrerin, hat eine 10 jährige Tochter und ist mit einem Angestellten verheiratet, der in der Krankenversicherung pflichtversichert ist. Frau K. soll verbeamtet werden und sucht nun Rat, was sie bezüglich Krankenversicherung alles beachten muss. Ob sie doch lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder wie die meisten Beamten in die private Krankenversicherung wechseln soll und bei welcher Gesellschaft sie dann gut aufgehoben ist. Das sind eine Menge Fragen. Aber nun der Reihe nach:

Frau K. erfährt bei uns, dass es in der PKV keine Familienversicherung gibt. Dort zahlt jede versicherte Person ihren eigenen Beitrag. Sie kann nun entscheiden, ob ihre Tochter in der GKV verbleibt und dann bei ihrem Mann familienversichert ist, was die kostengünstigste Variante wäre oder ob ihre Tochter kostenlose 80% Beihilfe erhält, die mit einer PKV in Höhe von 20% der Restkosten zu ergänzen ist. Dort erhält sie natürlich eine deutlich bessere medizinische Versorgung. Frau K. selbst erhält 50% Beihilfe und benötigt eine PKV, die die verbleibenden 50% Restkosten absichert. Wir erklären ihr, dass die richtige Auswahl des Krankenversicherers das Wichtigste ist. Das ist wie heiraten. Bei der PKV solltest Du auch die Gesellschaften nach verschiedenen Kriterien gut prüfen, bevor Du Dich für lange Zeit bindest und solltest auch nicht auf billige Sprüche hereinfallen oder einen Vertrag unter Druck abschließen. Doch welche Kriterien sind für eine gute Gesellschaft wichtig? Das sind zum einen Stabilitätskriterien wie Solvabilität, eine seriöse Tarifkalkulation und eine gute Verzinsung von Beitragsrückstellungen. Eine große Tarifvielfalt lässt übrigens eher auf Instabilität schließen. Zum anderen ist der abzuschließende Tarif als solcher unter die Lupe zu nehmen, welche Leistungen er bietet und welche nicht, schwammige Formulierungen in den Bedingungen hat, seit wann auf dem Markt ist usw. Du merkst schon, PKV ist ziemlich komplex. In all diesen Fragen bieten wir Dir mit fast 30 Jahren Erfahrung bestmögliche und eine gesellschaftsneutrale Unterstützung. Das ist der beste Garant, damit Du Deine „Heirat“ bezüglich PKV nicht bereuen must. Denn stabile PKV-Unternehmen mit sehr guten Tarifen die gibt es wirklich. Aber meist sind es nicht die, die am lautesten schreien.

Gestaltungsbeispiel 2

Herr R. beginnt sein Referendariat. Er holt sich für seine private Krankenversicherung verschiedene Angebote ein. Aber er ist sich unsicher, welche Gesellschaft er bevorzugen sollte, denn die Preise gehen teilweise sehr weit auseinander. So holt er sich Rat bei einem gesellschaftsneutralen Versicherungsmakler und staunt, was dabei herauskommt. Die Sachlage ist die, dass einige Gesellschaften spezielle, verbilligte Tarife für Referendare haben, andere Gesellschaften aber nicht. So weit, so gut. Das Problem ist nur, dass die kostengünstigen Referendartarife nur für die relativ kurze Zeit der Ausbildung gelten. Danach erfolgt ein Tarifwechsel in ihren “normalen“ Beihilfetarif. So passiert es, dass ein Referendartarif beispielsweise 85€ mtl. während der Referendarzeit kostet, danach aber 250€ mtl. für die sehr lange Zeit nach dem Referendariat. Ein anderer Anbieter, der keinen speziellen Referendartarif hat, hat seinen normalen Beihilfetarif angeboten mit 210€ mtl.

Der Versicherer mit dem Referendartarif bietet also 85€ am, der andere Versicherer 210€. Welchen Versicherer wählst Du? Na den mit 85€, wenn gleiche Leistungen unterstellt werden. Denn die späteren 250€ wurden im Angebot ja nicht genannt.

Jetzt rechnen wir mal nach. 3 Jahre Referendariat sind 36 Monate x 85€ macht 3.060€ plus 40 Jahre nach Referendariat sind 480 Monate x 250 macht 120.000€. Das sind in Summe 123.060€.

Der andere Anbieter hat insgesamt auch 43 Jahre, das sind 516 Monate x 210€ machen 108.360€ in Summe. Nun kannst Du eins und eins zusammenzählen. Wer ist nun günstiger – das Angebot mit 85€ oder das mit 210€?

Was leistet eine Beihilfeergänzungsversicherung?

Die Beihilfeergänzungsversicherung ist von der Sache her eine ganz normale private Krankenversicherung, die ihre Leistungen prozentual auf 50%, 30% oder 20% begrenzt, also entsprechend der benötigten Ergänzung zur Beihilfe.
Versichert sind die Bereiche Ambulant, Krankenhaus und Zahn. In diesen Tarifbereichen unterscheiden sich neben unterschiedlichen Beiträgen auch die Leistungen. Unterschiede gibt es unter anderem in den Bereichen

  • Ambulant in der Gebührenordnung, bei Heilpraktikern, bei Heil- und Hilfsmitteln, der Psychotherapie, Selbstbeteiligungen, Vorsorgeuntersuchungen, Kostenverzeichnisse, Facharztauswahl usw.
  • Stationär in der Gebührenordnung, in der Krankenhauswahl, bei den Krankenhauszusatzleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmern, Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld usw.
  • Zahn in der Gebührenordnung, Höhe der Erstattung bei Zahnersatz, Zahnstaffeln, Kostenverzeichnisse usw.

Eine Pflegepflichtversicherung gehört nicht zur Beihilfe. Diese ist vom Versicherten alleine zu finanzieren.

Ein Krankentagegeld wie bei Arbeitnehmers ist nicht notwendig, weil der Dienstherr im Krankheitsfall die Bezüge weiter bezahlt.

Es können weitere Leistungen, wie ein Pflegetagegeld, Kurkostenbeihilfe, Krankenhaustagegeld usw. eingeschlossen werden, die allerdings nicht von der Beihilfestelle bezuschusst werden können.

Wie finden wir die richtige Beihilfeergänzungsversicherung für Dich?

Wir setzen uns zusammen – z.B. im Büro, sozusagen offline oder via Internet, dann natürlich online. Notwendige Unterschriften können bei der Onlineberatung einfach über E-Sign geleistet werden und sind rechtsverbindlich. Bei der Onlineberatung ist der Bürobesuch grundsätzlich nicht notwendig.

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle familiäre Krankenversicherungssituation. Will heißen, dass der Versichertenstatus bei allen betroffenen Personen geklärt wird und die Gesundheitsdaten und ggf. Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) aufgenommen werden.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung im Krankheitsfall und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad, wie z.B. nur eine Basisabsicherung oder eine gute Kompaktabsicherung oder eine sehr umfangreiche Premiumabsicherung sowie gegebenenfalls gewünschte Zusatzbausteine aus.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen, beitragsstabil sind und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Abwicklung.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

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Unsere Empfehlung:
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Fragen und Antworten rund um die Beihilfeergänzungsversicherung

Was sind die wichtigsten Unterschiede GKV - PKV?

Die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherer
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Was wird in der PKV für eine Beitragsentlastung im Alter getan?

Wichtig ist natürlich ein erträglicher Beitrag im Rentenalter. Dafür werden einmal von den Versicherern bestimmte Beitragsanteile zurückgestellt, um im Alter die Beiträge zu stützen. Zum anderen muss zusätzlich dazu ein gesetzlich vorgeschriebener Betrag in Höhe von 10% des Grundbeitrages zurückgelegt werden, um damit später im Rentenalter die Beiträge zusätzlich zu stützen.

Dass das auch möglichst gut klappt, hängt u.a. sehr stark von der Finanzkraft des gewählten Versicherers ab und sollte höchste Aufmerksamkeit erhalten.

Aber auch der Versicherungsnehmer kann selbst etwas tun und zusätzlich sog. Beitragsentlastungstarife oder ein sogenanntes Gesundheitskonto abschließen. Beide entlasten im Alter zusätzlich die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge.

Was hat es mit der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte auf sich?

Der Arzt/Zahnarzt schreibt, wie jeder Rechtsanwalt oder Steuerberater auch, für seine Leistungen eine Rechnung, die der Patient bekommt.  Damit aber nicht jeder Arzt/Zahnarzt abrechnen kann, was er will, ist diese Abrechnung reguliert durch eine Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte.

Dort drin steht, was für jede entsprechende Tätigkeit abgerechnet werden kann. Aber ganz so einfach ist das auch wieder nicht, denn bei einer privatärztlichen Abrechnung spielt der Schwierigkeitsgrad einer Behandlung eine große Rolle. Denn für eine ganz normale Behandlung ohne besondere Schwierigkeiten darf bis zum sogenannten 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung abgerechnet werden. Den nennt man auch Regelhöchstsatz und berechnet sich aus einem Grundbetrag mal Faktor 2,3. Bei einer schwierigen oder besonders aufwändigen Behandlung kann bis zum 3,5-fachen Satz abgerechnet werden (das ist der Höchstsatz) und für sehr schwierige Fälle können absolute Spezialisten auch mal über den 3,5-fachen Satz hinaus abrechnen.

Was sind Heil- und Hilfsmittel?

Heil- und Hilfsmittel sind nichtärztliche Behandlungsmethoden, die eine Therapie unterstützen oder selbst Therapie sein können. Die Angebote der Gesellschaften dazu können voneinander abweichen – also prüfen, was versichert ist und was nicht. Doch was gehört zu den Heil- und Hilfsmitteln:

Heilmittel sind Behandlungen von Physiotherapeuten, wie Massagen, Krankengymnastik, Ergo- und Sprachtherapie, Wärme- und Kältetherapien, Podologische Therapien u.ä.

Hilfsmittel gleichen körperliche oder organische Defizite aus. Das sind beispielsweise Stützstrümpfe, Rollatoren, Rollstühle, Körperersatzstücke (Prothesen), Hörgeräte, Brillen, Einlagen usw.

Welche Zusatzbausteine können eingeschlossen werden?

Zusätzlich zur ambulanten, stationären und Zahnbehandlung gibt es folgende Zusatzbausteine:

  • Krankentagegeld (nicht für Beamte)
  • Krankenhaustagegeld
  • Pflegetagegeld
  • Kurkostenbeihilfe
  • Beitragsentlastungstarife für das Alter

Die Beihilfeergänzungsversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für eine erhebliche Summe aufkommen müssen. Aber Achtung: Alle bei Vertragsabschluss gestellten Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Ein Verschweigen oder eine unrichtige Darstellung oder Bagatellisierung von Vorerkrankungen können zum Vertragsrücktritt oder zur Verweigerung der Zahlung führen.

Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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