Hausratversicherung

Meine Wohnung habe ich mit viel Liebe eingerichtet. Das abzusichern ist wichtig, damit ich im Schadensfall nicht in einer leeren Wohnung stehe. Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH ist dafür ein solider Partner!

Allgemein

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Natürlich alle, die einen eigenen Hausrat besitzen.
Das betrifft Wohnungseigentümer wie auch Mieter sowie Azubis und Studenten, die z.B. eine Zweitwohnung am Ausbildungs- bzw. Studienort haben. Aber auch der Hausrat in Deiner Gartenlaube oder in Deinem Ferienhaus sollte gut versichert sein.

Schadensbeispiele

Stell Dir vor, wie viel Mühen und finanzielle Aufwendungen Du vorher hattest, um Deinen Hausrat anzuschaffen und gemütlich herzurichten. Nicht selten sind das fünf- bis sechsstellige Werte. Das könnte plötzlich alles umsonst gewesen sein, wenn z.B. durch eine Unachtsamkeit, einen technischen Defekt, einen Einbruchsdiebstahl oder Naturgewalten Dein Hausrat ganz oder teilweise beschädigt wird oder einfach nicht mehr da ist. Gut, wenn Du für diesen Fall finanziell auch richtig abgesichert bist.

Schadensbeispiele

Endlich Urlaub. Es werden vierzehn schöne Tage am Mittelmeer. Aber irgendwann ist der längste Urlaub zu Ende und die Heimreise erfolgt. Die Wohnungstür wird aufgeschlossen, die Tür geöffnet und dann der Schock! Die Wohnung total verwüstet, herausgerissene Schubladen und umgekippte Schränke, aufgeschlitzte Polstermöbel. Nach dem ersten Schock wird die Polizei gerufen, denn es fehlen zahlreiche hochwertige Geräte und diverse Wertgegenstände. Wie die Polizei feststellte, drangen die Diebe über den Balkon in die Wohnung ein. Der Schaden: ca. 16.100€. Doch Glück im Unglück – die Hausratversicherung regulierte schnell und unbürokratisch den entstandenen Schaden, denn die Familie hatte den Service von Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH genutzt, alle Kaufbelege des Hausrates in Kopie und Fotos von der Wohnung dort außerhalb der versicherten Wohnung bei Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH zu archivieren. Dadurch konnte schnell nachgewiesen werden, was gestohlen bzw. beschädigt wurde und wie hoch die Anschaffungskosten waren.

Weihnachtszeit. Um es besonders gemütlich zu machen, sind die Weihnachtsbaumkerzen dieses Mal aus Wachs und die angezündeten Lichter verbreiten eine gemütliche Stimmung. Nach der Bescherung wird noch etwas gegessen und getrunken und keiner denkt mehr an die brennenden Kerzen. Doch nur genau bis zu dem Augenblick, als der Weihnachtsbaum urplötzlich in Flammen steht. Rasend schnell breiten sich die Flammen aus und entzünden andere brennbare Dinge, die sich in der Nähe befinden. Sofort füllt sich der Raum mit beißendem, schwarzem Rauch und macht das Atmen fast unmöglich. Es bleibt nur noch die Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Schadenshöhe am Gebäude ca. 12.700€. Hinzu kommt noch ein beachtlicher Schaden am Hausrat, den die Hausratversicherung übernimmt. Gut, wenn Du richtig versichert bist und grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Denn ohne diesen Einschluss hätte der Versicherer vielleicht nur zu 50% entschädigt und du wärst auf einen Großteil des Schadens sitzen geblieben.

Was leistet eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung leistet bei totaler oder teilweiser Beschädigung des Hausrates durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchsdiebstahl sowie Überspannungsschäden durch Blitzschlag.

Eingeschlossen werden können weitere Elementarschäden (wie z.B. Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck, Erdbeben, Rückstau) und Fahrraddiebstahl mit einem Zusatzbeitrag, die in den meisten Policen standardmäßig aber nicht mit enthalten sind. Die Versicherungssumme, das ist der Neuwert des gesamten Hausrates. Er sollte sorgfältig ermittelt werden und auch immer auf den richtigen Stand gehalten werden, denn dann verzichtet der Versicherer zumeist auf die Einrede einer möglichen Unterversicherung. Bei einer Unterversicherung (d.h. der Wert des Hausrates ist höher als die vereinbarte Versicherungssumme) wird nur anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert geleistet.

Die Höchstentschädigung ist immer auf die Versicherungssumme begrenzt. Es gibt auch die Möglichkeit, die Versicherungssumme nach der Wohnfläche zu bestimmen. Das hat den Vorteil, dass in der Regel keine Unterversicherung eintreten kann (sofern die Wohnfläche nicht verändert wird). Viele Versicherer verzichten auf die Prüfung einer Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme mindestens 650€ je m² beträgt.
Sehr wichtig ist auch, dass der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme leistet und keine Leistungskürzung vornimmt. Denn normalerweise hat der Versicherer das Recht, bei grober Fahrlässigkeit in Abhängigkeit von der Schwere des Verschuldens die Leistung zu kürzen, was regelmäßig Stress gibt.

Es gibt je nach Gesellschaft und Absicherungsgrad (Basis, Kompakt, Premium) zahlreiche weitere Leistungserweiterungen wie erweiterte Elementarschäden, Fahrraddiebstahl, Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung u.v.a.m.

Wie finden wir die richtige Hausratversicherung für Dich?

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Risikosituation. Will heißen, dass die Wohnungsdaten, spezielle Gefahrensituationen, die Nutzung, die Vorschadensituation und Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) aufgenommen werden.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung des Hausrates und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einem Beratungsprotokoll.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad, wie z.B. nur eine Basisabsicherung oder eine gute Kompaktabsicherung oder eine sehr umfangreiche Premiumabsicherung sowie gegebenenfalls gewünschte Selbstbeteiligungen zur Beitragsreduzierung u.v.a.m. aus.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Schadensregulierungspraxis.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

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Fragen und Antworten rund um die Hausratversicherung

Wie bestimme ich die richtige Versicherungssumme?

Die richtige bzw. tatsächliche Versicherungssumme kannst Du bestimmen, indem Du Deinen gesamten Hausrat in einer Tabelle auflistest und für jedes Stück des Hausrates den Neuwert in € entsprechend einsetzt. Denn die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Die Aufsummierung der einzelnen Positionen ergibt dann die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, weil z.B. durch Neuanschaffungen der Wert sich geändert haben kann.

Zahlreiche Versicherer bieten aber ein vereinfachtes Verfahren bei der Bestimmung der Versicherungssumme über die Wohnfläche an. So hat sich ein Wert von 650€ pro m² Wohnfläche als durchschnittliche Versicherungssumme pro m² etabliert und wird von vielen Gesellschaften akzeptiert.
Beispiel: Bei einer Beispielwohnfläche von 73m² ergibt sich demnach eine Beispielversicherungssumme von 73m² x 650€/m² = 47.450€.

Die so ermittelte Versicherungssumme ist nämlich wichtig für den sogenannten Unterversicherungsverzicht. Ab dieser Summe von 650€ x m²-Wohnfläche verzichten zahlreiche Versicherer auf die Einrede der Unterversicherung. Dieser Wert wird aber nicht von allen Versicherern akzeptiert und ist im Einzelfall zu prüfen.

Aber Achtung: Mit dieser Versicherungssummenberechnung über die Wohnfläche liegst Du bei ca. 95% aller Fälle richtig. Es gibt allerdings auch Haushalte, die sehr viel hochwertiges Inventar besitzen und bei denen die tatsächliche Versicherungssumme über die mit der Wohnfläche berechneten liegt. Dann ist natürlich die höhere ermittelte Versicherungssumme zu nehmen.

Was gehört alles zum Hausrat?

Ganz vereinfacht gesagt: Alles, was Du aus Deiner Wohnung tragen kannst. Dazu gehören natürlich auch alle Gegenstände, die sich im Keller, in der Garage, in einer Dachkammer oder in sonstigen Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

Also wenn der Teppichboden lose in das Zimmer verlegt wurde, gehört er zum Hausrat. Wenn er dagegen festgeklebt ist, gehört er zum Gebäude. Die fest auf Maß gefertigte und eingebaute Einbauküche gehört ebenfalls zum Gebäude, jedoch der Küchenblock, der in die Küche gestellt wird und der handelsübliche Hängeschrank gehören zum Hausrat. Fahrräder gehören zum Hausrat, E-Bikes auch, Mopeds dagegen nicht.

Kraftfahrzeugersatzteile (z.B. Winter- oder Sommerreifen) gehören standardmäßig nicht zum Hausrat, denn diese sind über die Teilkasko des Fahrzeuges versicherbar. Alles klar oder doch lieber eine kostenlose Beratung wählen?

Was zählt alles als Wohnfläche?

Es gibt zwei Wohnflächenberechnungsarten – nach DIN 277 oder nach der Wohnflächenverordnung. Letztere ist die am Häufigsten benutzte Methode, die auch bei den meisten Versicherern Bestand hat und hier betrachtet wird:

  •  Grundfläche muss nicht identisch zur Wohnfläche sein,
  • Für Flächen unterhalb von Schrägen oder Treppen gilt: Unter 1m Höhe gilt nicht als Wohnfläche, zwischen einem und zwei Metern Höhe zu 50% als Wohnfläche, darüber hinaus zu 100% als Wohnfläche,
  • Kellerräume, die nicht wohnwirtschaftlich (z.B. nicht als Fitness-, Hobby- oder Wohnraum) genutzt werden, Waschküche, Heizungs- oder Hauswirtschaftsräume und Garagen sind keine Wohnflächen,
  • Terrasse, Balkone und Loggien werden bei den meisten Versicherern nicht zur Wohnfläche gerechnet.
  • Ungeheizte Wintergärten oder Pools werden in der Regel zur Hälfte der Fläche als Wohnfläche angerechnet,
  • Beheizte Wintergärten und Pools zählen jedoch zu 100% als Wohnfläche.
    Treppenhäuser werden in der Regel nicht als Wohnfläche angerechnet.

Es gibt aber zwischen den Gesellschaften, wie nicht anders zu erwarten, Unterschiede. Daher sollte eine genaue Prüfung stattfinden, um dadurch eine Unterversicherung zu vermeiden.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Indem Du mindestens die errechnete Versicherungssumme über die Wohnfläche nimmst. Ein Vergleich dieser Versicherungssumme mit der über eine Tabelle ermittelte Hausratsumme ist sinnvoll. Die jeweils höhere Summe ist als Versicherungssumme zu nehmen → siehe auch Wie bestimme ich die richtige Versicherungssumme? Es sollte darauf geachtet werden, dass in der Police ein Unterversicherungsverzicht vermerkt ist.

Was sind erweiterte Elementarschäden?

In der Standardpolice sind bereits Elementarschäden wie Sturm und Hagel mitversichert. Erweiterte Elementarschäden hingegen müssen extra kostenpflichtig als Zusatzbaustein eingeschlossen werden. Das sind in der Regel Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Starkregen. Es kann aber von Versicherer zu Versicherer abweichen.

Was sind unbenannte Gefahren?

In der Standarddeckung sind bereits zahlreiche Gefahren eingeschlossen. Auch wenn die erweiterten Elementarschäden und Glasbruch hinzugenommen werden, bleiben Restrisiken, wie unvorhersehbare Ereignisse. Teile oder der gesamte Hausrat kann abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden. Dazu zählt z.B. auch der einfache Diebstahl. Grundsätzlich gilt das Prinzip: Es ist alles versichert, was nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen ist.

Was kann bei grober Fahrlässigkeit passieren?

Grobe Fahrlässigkeit kann schneller passieren, als man denkt. Beispiel:

Du vergisst den Wasserhahn der Waschmaschine bei längerer Abwesenheit zuzudrehen … Du vergisst die Weihnachtskerzen zu löschen … der Herd bleibt unbeaufsichtigt an, es entsteht ein Feuer … und, und, und

Entsteht ein Schaden infolge grober Fahrlässigkeit, kürzt der Versicherer je nach Schwere der Fahrlässigkeit die Entschädigung oder kann eine Leistung ganz versagen. Wir empfehlen unbedingt, grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz mit einzuschließen und zwar möglichst bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme.

Ist der Hausrat in Nebengebäuden mitversichert?

Wenn sich die Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück befinden ist der Hausrat dort mitversichert. Der Hausrat in den Nebengebäuden ist bei der Ermittlung der Versicherungssumme natürlich mit einzubeziehen. Die Nebengebäude sind entsprechend zu verschließen.

Welchen speziellen Service bieten wir für die Hausratversicherung?

Im Schadensfall musst Du Deinen Schaden in der Höhe nachweisen. Das kann regelmäßig zu Problemen führen. Wenn Du beispielsweise bei einem Einbruchsdiebstahl nachweisen musst, dass Du die entwendeten Schmuckstücke auch wirklich besessen hast und zu allem Überfluss die Kaufbelege nicht mehr findest, kann es sehr schwierig werden den Wert der gestohlenen Dinge nachzuweisen. Eine korrekte Bezifferung des Schadens wird dann unmöglich. Ähnlich schwierig ist es, wenn durch ein Feuer Teile des Hausrates samt Kaufbelege vernichtet wurden.

Die Hausratversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen müssen, aber gleichzeitig vom Inhalt her komplexer sein können, als Du denkst. Ein Zahlungsausfall wegen z.B. einer falsch gewählten Deckung kann daher teuer sein. Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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