Schulunfähigkeitsschutz

Die zukünftige Arbeitskraft und die jetzige Lernfähigkeit Deines Kindes sind seine wertvollsten Güter. Denn nur damit ist es in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich all die schönen Dinge des Lebens leisten zu können. Doch die Lernfähigkeit beginnt schon in der Schule. Leider ein viel zu oft verkanntes und existenzielles Risiko. Wir sorgen beizeiten gemeinsam mit Dir dafür, dass der finanzielle Super-GAU dann ausbleibt …

Allgemein

Wer braucht einen Schulunfähigkeitsschutz?

Wie der Name es schon sagt: Natürlich benötigen Schüler den Schulunfähigkeitsschutz.

Schadenbeispiele

Stell Dir vor, Dein Kind erleidet bereits im schulfähigen Alter eine schwere Krankheit oder einen Unfall derart, dass z.B. die Lernfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist und für das Kind sonderpädagogische Maßnahmen notwendig werden, die der normale Schulunterricht nicht leisten kann. Dein Kind ist dann mit größter Wahrscheinlichkeit schulunfähig im Sinne der Schulunfähigkeitsversicherung. Deshalb ist der Schulunfähigkeitsschutz sehr empfehlenswert, denn er sichert bereits die Lernfähigkeit und weitere Dinge des Schulbesuches ab, die entscheidende Voraussetzungen für die Berufswahl werden. Denn jeder möchte in seinem Leben seine Ziele und Träume verwirklichen. Das hat meist in irgendeiner Form etwas mit Geld zu tun. Doch wenn das Geld ausbleibt, weil Dein Kind einen Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme erst gar nicht lernen kann, haben sich für Dein Kind die Lebensträume erledigt. Sozialhilfestatus ist nicht selten die Folge.

Ein weiterer wichtiger Grund ist der, dass die Schulunfähigkeitsversicherung bereits mit Beginn der Ausbildung oder eines Studiums in eine vollwertige und wertvolle Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung überführt werden kann oder (je nach Gesellschaft) sich automatisch umwandelt. Versichert ist dann bereits der Lehrberuf bzw. der Studiengang. Das niedrige Eintrittsalter der Schulunfähigkeitsversicherung bleibt bestehen.

Und schließlich sind bei der Gesundheitsprüfung bei Beantragung des Schulunfähigkeitsschutzes in der Regel die Kinder noch ziemlich gesund, so dass eine Vertragsannahme meist relativ einfach ist.

 

Schadensbeispiel 1

Tina ist Schülerin im Gymnasium. Durch einen Sturz mit dem Fahrrad erleidet Sie ein schweres Schädel- Hirntrauma. Konzentrationsstörungen sind eine Folge davon. Weil Sie dem Stress auf dem Gymnasium dadurch nicht mehr standhalten kann, wechselt sie in die Realschule. Die Eltern von Tina hatten seinerzeit die richtige Schulunfähigkeitsversicherung empfohlen bekommen, die in den Bedingungen die Tätigkeit „Schüler“ als Beruf versichert hat. Der Versicherer musste die vereinbarte monatliche Rente leisten. Versicherer mit anderen Bedingungen, die z.B. nur darauf abstellen, dass ein Schulbesuch noch möglich ist, leisten an dieser Stelle nicht. Sie unterscheiden nämlich nicht die Schulform.

Schadensbeispiel 2

Hannes hat die Realschule abgeschlossen und gerade seine Lehre als Mechatroniker begonnen. Doch wie es das Schicksal so will, hat er mit einem Mal ein Problem mit der Feinmotorik seiner Arme, hervorgerufen durch eine neurologische Erkrankung. Er kann damit die Lehre nicht zu Ende führen. Seine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung, die seine Eltern vor drei Jahren abgeschlossen hatten, legten bedingungsgemäß bei der Leistungsprüfung bereits den Beruf eines Mechatronikers zugrunde, da dieser der Lehrberuf von Hannes war. Obwohl Hannes noch keinen Berufsabschluss hatte, wurde daraufhin die Rentenleistung bewilligt. Auch hier sind die Bedingungen entscheidend gewesen, denn es gibt Versicherer, die in den ersten Lehr- oder Studienjahren nur eine Erwerbsunfähigkeit versichert haben.

Was leistet ein Schulunfähigkeitsschutz?

Der Schulunfähigkeitsschutz ist der Berufsunfähigkeitsschutz für Kinder und sichert Dein Kind also schon in der Schule, dann in der Ausbildung oder beim Studium und später im Beruf finanziell ab.

Es wird bei Vertragsabschluss eine Rente vereinbart, die im Leistungsfall innerhalb der versicherten Zeit durch den Versicherer (üblicherweise monatlich) bis zu einem ebenfalls vereinbarten Alter (üblicherweise bis zum Altersrenteneintritt) zu zahlen ist. Es gibt je nach Versicherer auch noch bestimmte Zusatzleistungen, wie z.B. eine Einmalzahlung im Falle einer bestimmten schweren Erkrankung oder eine Wiedereingliederungshilfe für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeit nach einer bestimmten Zeit nicht mehr vorliegt, eine Leistung bereits auf Krankenschein, eine zusätzliche Pflegerente in Höhe der BU-Rente u.v.a.m. Die Rentenhöhe sollte sich entweder am (später) benötigten Einkommen oder an den wiederkehrenden Ausgaben orientieren, damit im Fall des Falles der Gang zum Sozialamt erspart werden kann.

Wie finden wir den richtigen Schulunfähigkeitsschutz für Dich?

Wir setzen uns zusammen – z.B. im Büro, sozusagen offline oder via Internet, dann natürlich online. Notwendige Unterschriften können bei der Onlineberatung einfach über E-Sign geleistet werden und sind rechtsverbindlich. Bei der Onlineberatung ist der Bürobesuch grundsätzlich nicht notwendig.

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Risikosituation. Will heißen, dass die Gesundheits- und die Berufsdaten aufgenommen werden.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung Deiner künftigen Arbeitskraft und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad so aus, wie er für Deine individuellen Bedürfnisse sinnvoll ist.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Schadensregulierungspraxis.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein, so dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

Allgemeiner Beratungstermin

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Fragen und Antworten rund um die Schulunfähigkeitsversicherung

Was ist der Unterschied zwischen einer Schulunfähigkeits- und einer Schüler-BU-Versicherung?

Es gibt Gesellschaften, die zunächst eine Schulunfähigkeitsversicherung anbieten, die später nach Ende der Ausbildung auf Antrag ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden kann. Hier ist es häufig so, dass die Definition des Begriffes „Schulunfähigkeit“ je nach Gesellschaft unterschiedlich ausfällt, was dazu führen kann, dass ein gesundheitsbedingter Schulwechsel z.B. von Gymnasium zur Realschule keine Leistung auslöst. Es ist dann meist die allgemeine Schulfähigkeit an einer allgemein bildenden Schule gemeint.

Bei einer Schüler-BU-Versicherung ist von vornherein schon eine „echte“ Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden. Sie braucht beim Wechsel von der Schule zur Ausbildung oder Studium nicht umgewandelt werden. Es wird bei Schülern bereits genauso geprüft wie bei jedem anderen Berufstätigen auch. Bei den Schülern wird deshalb der Schulzweig (Gymnasium, Realschule, Hauptschule) geprüft und nicht die allgemeine Schulfähigkeit. Ein krankheits- oder unfallbedingter Wechsel des Schulzweiges ist hier bereits leistungsauslösend.

Was ist ein Brutto-, Netto- oder Zahlbeitrag und wie ist das mit den Überschüssen?

Überschüsse entstehen u.a. dadurch, dass z.B. die Einnahmen sehr vorsichtig kalkuliert werden müssen, damit der Versicherer unter allen Umständen seine Leistungspflicht erfüllen kann.

Der so kalkulierte Beitrag ist der sogenannte Bruttobeitrag. In der Wirklichkeit ist es allerdings häufig so, dass weniger Ausgaben für die Verwaltung und Schadenszahlungen anfallen, als kalkuliert. Die so erzielten Überschüsse können allerdings über die Laufzeit nicht garantiert werden. Sie sind abhängig von den jeweiligen Verwaltungskosten (z.B. durch steigende Gehälter bei den Tarifverhandlungen), der Risikoentwicklung im Bereich Berufsunfähigkeit, der Kalkulationsgrundlagen der Gesellschaft und der allgemeinen Kapitalmarktentwicklung. Dies kann zur Folge haben, dass entsprechend der Verwendung der Überschüsse

  • eine Minderung des Bruttobeitrages durch Überschussverrechnung erfolgt. Zu zahlen ist dann der sog. Nettobeitrag oder Zahlbeitrag. Dieser kann jedoch max. bis zum kalkulierten Bruttobeitrag steigen oder
  • bei Anlage in Investmentfonds oder festverzinslichen Wertpapieren keine verbindlichen Angaben zur Ablaufleistung gemacht werden können oder
  • eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente, also eine sogenannte Bonusleistung, gezahlt wird. Die Höhe der Bonusleistung kann über die Laufzeit nicht garantiert werden und hängt von der Höhe der jeweiligen Überschüsse ab.

Das bedeutet, dass bei weit auseinanderliegenden Brutto- und Nettobeiträgen der Zahlbeitrag unverhältnismäßig steigen kann. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass die Differenz zwischen Netto- und Bruttobeitrag nicht zu groß ist.  Es gibt übrigens derzeit nur eine Gesellschaft, bei der es keine Brutto- und Nettobeiträge mehr gibt. Der Zahlbeitrag ist bis zum Laufzeitende garantiert, also ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Was sind „risikoerhebliche Umstände“?

Risikoerhebliche Umstände sind alle Umstände, nach denen der Versicherer fragt. Das Sind beispielsweise:

  • Einkommensangaben zur Angemessenheitsprüfung (meist bei Renten über 1.000€)
  • Angaben über die Ausgestaltung des ausgeübten Berufs
  • Angaben zu gefährlicheren Hobbys, wie Tauchen, Klettern usw.
  • Gesundheitsangaben um das Risiko einschätzen zu können

Diese Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Bewusst gemachte unwahre Angaben können im Leistungsfall zu einem Rücktritt vom Vertrag seitens des Versicherers oder zu einer Leistungsverweigerung führen.

Was bedeutet eine Erwerbsunfähigkeitsklausel?

Eine Erwerbsunfähigkeitsklausel haben zahlreiche Versicherer in ihren Bedingungen, für den Fall wenn Schüler, Studenten oder Auszubildende eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Diese Klausel besagt, dass, solange kein Berufsabschluss oder kein abgeschlossenes Grundlagenstudium vorhanden ist, mangels ausgeübten Berufs keine Prüfung auf Berufsunfähigkeit sondern nur auf Erwerbsunfähigkeit vorgenommen wird. Das ist eine sehr nachteilige Klausel. Zum Glück gibt es Versicherer, die sich dieser Klausel nicht bedienen und bei Auszubildenden den Lehrberuf und bei Studenten das eingeschriebene Studienfach als Beruf heranziehen und entsprechend Berufsunfähigkeit prüfen.

Wie ist der Geltungsbereich einer Schulunfähigkeits- bzw. Schüler-BU-Versicherung?

Der Geltungsbereich ist generell weltweit.

Allerdings solltest Du darauf achten, ob Du vorhast, im Falle einer Berufsunfähigkeit eventuell im Ausland zu leben, wo es z.B. wärmer und preiswerter als in Deutschland ist (Thailand, Spanien usw.). Wenn Du das möchtest, sollte in den Bedingungen stehen, dass auch Untersuchungen von Ärzten im Ausland akzeptiert werden, wenn es darum geht eine Berufsunfähigkeit festzustellen oder bei einer vorhandenen Berufsunfähigkeit festzustellen, ob weiterhin Berufsunfähigkeit besteht. Denn bei vielen Versicherern wird verlangt, dass die notwendigen Untersuchungen in Deutschland stattfinden müssen. Dann musst Du dafür wieder nach Deutschland einreisen und es könnte dann mit der ausländischen Krankenversicherung problematisch werden, die Arztkosten für Deutschland zu tragen.

Erhalte ich am Ende einer Schulunfähigkeits- oder Schüler-BU-Versicherung bei Leistungsfreiheit mein Geld zurück?

Die gesamten Beiträge natürlich nicht. Allerdings erhältst Du die Überschüsse verzinslich oder fondsgebunden angesammelt, wenn Du die Überschussverwendung verzinsliche Ansammlung oder Fondsansammlung wählst. Siehe auch weiter oben unter „Was ist ein Brutto-, Netto- oder Zahlbeitrag und wie ist das mit den Überschüssen?“

Was bedeutet eine Dynamisierung?

Die Dynamisierung sorgt dafür, dass durch die Inflation und Gehaltssteigerungen keine Versorgungslücke entsteht. Dazu werden in der sogenannten Beitragsdynamisierung Beiträge und die versicherte Rente adäquat jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 2%) erhöht. Diese Dynamisierung geht allerdings nur solange, bis ein Leistungsfall vorliegt. Dann gibt es keine Beitragsdynamisierung mehr, weil im Leistungsfall keine Beiträge mehr zu entrichten sind.

Doch bei der Schulunfähigkeits- bzw. Schüler-BU-Versicherung gibt es noch eine weitere Dynamisierungsart, nämlich die sogenannte Leistungsdynamisierung. Sie greift ausschließlich im Leistungsfall. Dann wird die vereinbarte Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Das geschieht erst einmal durch die erwirtschafteten Überschüsse. Nur, die sind ja nicht garantiert. Es kann also passieren, dass – wenn die Überschüsse ausbleiben oder nur minimal sind – kein Geld für die Rentensteigerung da ist. Und dann gibt es eben keine Erhöhung. Deshalb gibt es die Möglichkeit, eine wählbare garantierte Rentensteigerung von beispielsweise 1%, 2% oder 3% gegen einen Mehrbeitrag zu versichern. Damit ist gewährleistet, dass im schlimmsten Fall Deine Schulunfähigkeits- bzw. Schüler-BU-Rente im Leistungsfall immer ausreichend dynamisiert wird, also regelmäßig analog den Lebenshaltungskosten steigt.

Was ist eine Nachversicherungsgarantie?

Es besteht die Möglichkeit, bei bestimmten in den Bedingungen genannten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss der Ausbildung, Einkommenssprung, Immobilienerwerb, Existenzgründung) ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Erhöhung der versicherten Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente zu vereinbaren.

Es gibt auch Anbieter, die eine Nachversicherung (Erhöhung) der versicherten Rente ohne Gesundheitsprüfung und ohne besondere Anlässe ermöglichen.

Diese Nachversicherungsgarantien sind nur bis zu einem bestimmten Alter und auch nur in bestimmten Höhen möglich.

Die Schulunfähigkeits- oder Schüler-BU-Versicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Betrag aufkommen und sehr komplex in den Bedingungen sind. Aber Achtung: Alle bei Vertragsabschluss gestellten Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Ein Verschweigen oder eine unrichtige Darstellung oder Bagatellisierung von Vorerkrankungen können zum Vertragsrücktritt oder zur Verweigerung der Zahlung führen.

Wir empfehlen in jedem Fall, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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