Bürohaftpflichtversicherung

Für kleine Bürobetriebe eine preiswerte Variante...

Allgemein

Wovor schützt Dich Deine Bürohaftpflichtversicherung?

Die Bürohaftpflicht ist, wie der Name bereits sagt, für reine Bürobetriebe konzipiert. Im Grunde genommen ist es eine ganz „normale“ Betriebshaftpflicht, aber speziell für Bürobetriebe konzipiert.

Das trifft in der Regel auf viele Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater aber auch auf Versicherungs-, Immobilien- oder Energiemakler, Vermittler und andere Büroberufe zu. Denn auch ein kleines Büro kann eine Gefahrenquelle für Unfälle, Ungeschicklichkeiten und ähnliche Dinge sein, die einen Haftpflichtschaden hervorrufen können. Und dann haftest Du natürlich dafür. Doch leider reicht die Portokasse nicht immer aus, um einen Schaden begleichen zu können.

Versichert sind analog der klassischen Betriebshaftpflicht

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden.

Die üblichen Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden liegen in der Regel zwischen 3 Mio€ und 10 Mio€. Vermögensschäden sind bei zahlreichen Versicherern auf deutlich geringere Summen begrenzt. Manche Tarife leisten für reine Vermögensschäden gar nicht. Wer eine „normale“ Betriebshaftpflicht hat (z. B. Handwerker, produzierendes Gewerbe, Autohäuser, Einzelhandel usw.), bei dem ist in der Regel die Bürotätigkeit neben den betriebsspezifischen Risiken bereits mitversichert.

Versicherte Leistungen sind wie bei der Betriebshaftpflicht die Abwehr unberechtigter Ansprüche eines Geschädigten sowie der Eintritt in die Schadenszahlung bei berechtigten Ansprüchen.

Schadenbeispiele

Beispiel kleinerer Schaden

Dein bester Kunde kommt zu Dir in das Büro und ihr besprecht euer neuestes Projekt, das mit einem Glas Rotwein besiegelt werden soll. Beim Servieren ist die Teamassistentin etwas aufgeregt und verschüttet etwas von dem guten Tropfen auf die Kleidung des Kunden. Der Schaden: Reinigungskosten des Anzuges deines Kunden und ein neues Hemd, weil die Rotweinflecken nicht herausgehen wollen.

Beispiel Großschaden

Wochenende. Du schließt als letzter die Bürotür zu und vergisst den Wasserhahn des Waschbeckens in der Toilette richtig zu schließen. Als Du am Montag früh zum Büro kommst, siehst Du das Drama. Es hat sich in den zwei Tagen, in denen das Wasser lief, ein handfester Wasserschaden entwickelt, da der Ablauf des Beckens bereits im Vorfeld teilweise zugesetzt war. Das Wasser ist dann über das Waschbecken gelaufen und hat das Büro darunter gleich mit unter Wasser gesetzt.

Du haftest für folgende Schäden: Dein Bürofußboden durchnässt (Mietsachschaden am Gebäude), im Büro unter Dir die Decke und der Fußboden ebenfalls durchnässt. Ein Teil der Möbel, Akten und Technik im unteren Büro sind auch durchnässt (Haftpflichtschaden). Dazu kommen ein Büroschließungsschaden für das untere Büro (Haftpflichtschaden) und Kosten für die Trocknung und Instandsetzung. Doch damit nicht genug. Das untere Büro macht Dich auch noch haftbar für entgangenen Gewinn und eine Vertragsstrafe, weil ein Auftrag dieses Büros durch den Wasserschaden und der folgenden Betriebsschließung nicht rechtzeitig fertig gestellt werden konnte (Vermögensschaden). Schadenhöhe ca. 83.000€.

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Fragen und Antworten rund um die Bürohaftpflichtversicherung

Bei welchen Betrieben ist eine Büro-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Wenn beispielsweise ein Freiberufler eine spezielle Berufshaftpflicht abgeschlossen hat, sind oft nur die Risiken des Berufes an sich versichert aber nicht die Schäden, die ein Büro so mit sich bringen kann.

In diesem Fall sollte unbedingt eine Bürohaftpflichtversicherung zusätzlich zur Berufshaftpflicht abgeschlossen werden, zumal diese relativ preisgünstig kalkuliert sind. Es gibt natürlich auch Berufshaftpflichtversicherungen, bei denen bereits eine Bürohaftpflicht eingeschlossen ist. Das ist in jedem Fall zu prüfen.

Was sind eigentlich Vermögensschäden?

Man unterscheidet zwischen sogenannten unechten Vermögenschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens und echten Vermögenschäden, die also keine Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.

Ersteres ist beispielsweise eine zu zahlende Rente infolge eines Personenschadens. Dieser Folgeschaden ist in der Regel bereits durch die Schadensart Personenschäden gedeckt.

Für einen reinen Vermögensschaden sind weder ein Sach- noch ein Personenschaden ursächlich. Das können z.B. sein: Schutzrechtsverletzungen, entgangene Gewinne, Rettungskosten, aber auch Schäden im Rahmen der Produkthaftung usw.

Welche Deckungserweiterungen sind wichtig?

Deckungserweiterungen gehen über eine einfache Standarddeckung hinaus. Zu nennen wären aus unserer Sicht folgende Erweiterungen, die aber nicht abschließend sind:

  • DSGVO-Datenschutzverletzung (Persönlichkeitsrechte)
  • Subunternehmerrisiko
  • Schlüsselverlust von Dienstschlüsseln oder Codekarten
  • Nutzung von Internettechnologie
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
  • Umweltschadenhaftung
  • Einschluss der Privathaftpflicht des Inhabers

Was kann bei grober Fahrlässigkeit passieren?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.

Von einer einfachen Fahrlässigkeit spricht man, wenn die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Das sind im Allgemeinen die Fälle, wo etwas „ausversehen“ passiert.

Von einer groben Fahrlässigkeit spricht man, wenn die Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße missachtet wird. Das sind im Allgemeinen Fälle, in dem naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden.

Die Bürohaftpflicht leistet in der Regel bei beiden Fällen. Es kann Leistungsausnahmen bei der groben Fahrlässigkeit geben bei den billigsten Policen.

Bei Vorsatz erfolgt grundsätzlich keine Leistung.

Was ist das Subunternehmerrisiko genau?

Du trittst als Hauptauftragsnehmer auf und vergibst Unteraufträge an einen oder mehrere Subunternehmer.

Jetzt verursacht ein Subunternehmer einen Schaden. Der Geschädigte wendet sich aber an Dich als Hauptauftragnehmer und verlangt Schadensersatz, was rechtens ist. Über das mitversicherte Subunternehmerrisiko reguliert Dein Haftpflichtversicherer den Schaden des Subunternehmers so, als wenn es Dein Schaden wäre und nimmt dann allerdings den tatsächlichen Verursacher in Regress. Doch was passiert, wenn Dein Subunternehmer seinen letzten Beitrag für seine Betriebshaftpflichtversicherung nicht bezahlt hat oder das Risiko in seiner Police überhaupt nicht versichert ist und somit kein Versicherungsschutz besteht? Schon mal darüber nachgedacht?

Die Büro-Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die für relativ kleines Geld im Ernstfall nicht nur erhebliche Kosten bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, sondern auch gegenüber den Geschädigten die rechtmäßigen Forderungen übernimmt. Ein Zahlungsausfall wegen z.B. einer falsch gewählten oder „eingesparten“ Deckung kann deshalb sehr teuer sein.

Deshalb empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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