Bauversicherungen

Bestimmt kennst Du den Spruch: „Wer ein Haus baut, der kann was erzählen …“ Damit Du im Nachhinein möglichst viel Gutes erzählen kannst, solltest Du Dich bei der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten und richtig absichern lassen!

Allgemein

Wer braucht eine Bauversicherung?

Natürlich alle, die sich Ihr Häuschen neu bauen oder umbauen lassen oder es selbst machen. Es gibt zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die abzuschließen wäre. Doch die Schäden oder Forderungen, die entstehen können, weil irgendetwas schief läuft, verlangen einfach nach einer Absicherung.

Schadensbeispiele

Die finanziellen Risiken, die mit dem Bau zusammenhängen, können enorm sein. Deshalb ist es praktisch unumgänglich, sich gegen die Risiken rund um den Bau abzusichern. Doch genau genommen ist es nicht nur die eine Versicherung, sondern es sind meist mehrere Versicherungen für die unterschiedlichsten Risiken, die Du benötigst. Denn:

  • Du haftest erst einmal grundsätzlich für alles, was mit der Baustelle zu tun hat.
  • Eine Wohngebäudeversicherung greift erst mit dem Einzug. Bis dahin musst Du den Rohbau absichern.
  • Deine fleißigen Bauhelfer sollten über eine Bauhelferunfallversicherung abgesichert sein.
  • Die Baufirma sollte Bürgschaften bereitstellen, die das Fertigstellungsrisiko und das Gewährleistungsrisiko absichern – oder weißt Du, ob es im Gewährleistungsfall die Baufirma überhaupt noch gibt?
  • Wer eine Baufinanzierung bedienen muss, sollte unbedingt seine Arbeitskraft und das Todesfallrisiko absichern. Das ist eine unserer Kernkompetenzen und natürlich helfen wir auch hier sehr gern.

Stell Dir vor, wie viel Mühen und finanzielle Aufwendungen Du vorher hattest, um Dein Häuschen aufzubauen und gemütlich herzurichten. Nicht selten sind das fünf- bis sechsstellige Werte. Das könnte plötzlich alles umsonst gewesen sein, wenn z.B. durch eine Unachtsamkeit, einen technischen Defekt, einen Diebstahl, Vandalismus oder Naturgewalten Dein im Bau befindliches Gebäude ganz oder teilweise beschädigt wird. Es kann auch sein, dass Du für eine mangelhafte Absperrung der Baustelle haften musst, weil ein spielendes Kind sich verletzt hat oder Dein Kumpel Sven sich auf Deiner Baustelle arg verletzt hat. Gut, wenn Du für diese Fälle finanziell auch richtig abgesichert bist.

Schadensbeispiel 1
Endlich geht der Bau los. Die Baugrube wird ausgehoben und die Bodenplatte für den Keller gegossen. Doch dann erhältst Du die Nachricht, dass ein Kind beim Spielen mit seinen Spielkameraden in die Baugrube gefallen ist und sich dabei arg verletzt hat. Du wirst dafür haftbar gemacht, weil nach Ansicht der Eltern des Kindes die Absperrung der Baustelle nicht ausreichend war. Eine immense Schadensforderung wird auf Dich zukommen. Doch Du hast alles richtig gemacht und bei Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH eine für Dich passende Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese hilft Dir nicht nur bei der Abwehr von ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen, sondern sie übernimmt auch die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche.

Schadenbeispiel 2
Dein Bau ist fast fertig. In einem Monat ist Einzugstermin. Die Vorfreude ist groß. Doch es soll anders kommen. In der folgenden Nacht vernichtet ein Brand aus unbekannter Ursache den Dachstuhl des Bauwerkes. Doch wer kommt für den Schaden auf? Vor Beginn des Bauvorhabens hattest Du ja eine kostenlose Feuerrohbauversicherung bei Deinem künftigen Wohngebäudeversicherer über Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH abgeschlossen. Der Versicherer übernimmt die Kosten im Rahmen der Feuerdeckung.

Schadenbeispiel 3

Im Verlauf des Durchziehens einer Gewitterfront mit heftigem Starkregen kam es zum Eindringen von Wassermassen in das Kellergeschoss des Neubaus und durchfeuchteten den Estrich und den Putz sowie die Elektro- und Elektronikkabel. Der Schaden durch Aufräumarbeiten, Trocknung und Sanierung des Kellergeschosses bezifferte sich auf 18.000€.

Schadenbeispiel 4
Dein Kumpel Sven hat sich auf Deiner Baustelle beim Helfen eine schwere Kopfverletzung zugezogen als eine schwere Bohle vom Dachgeschoss einem anderen Bauhelfer aus der Hand rutschte. Die Berufsgenossenschaft (Bauhelfer sind dort namentlich anzumelden) hat die Behandlungskosten übernommen. Du machst Dir natürlich große Sorgen über Sven, ob gesundheitliche Schäden zurückbleiben werden. Gut dass Du eine Bauhelferunfallversicherung abgeschlossen hattest.

Was leistet eine Bauversicherung?

Die Bauversicherung teilt sich in mehrere Bauversicherungen auf, die selbständige Verträge sind, und zwar in die

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Bauleistungsversicherung
  • Feuerrohbauversicherung
  • Bauhelferunfallversicherung

Doch was leisten die o.g. Versicherungen:

Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt alle Forderungen an den Bauherrn, die durch eine Pflichtverletzung rund um den Bau entstehen. Dazu gehören Schäden an Dritte, die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen usw. Unberechtigte Forderungen werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung abgewehrt. Hier hat sie eine passive Rechtsschutzfunktion. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kennt nur einen Einmalbeitrag bei Vertragsabschluss und muss nicht gekündigt werden. Sie endet mit Fertigstellung des Bauvorhabens, längstens in der Regel nach einem Jahr.
Die Bauleistungsversicherung leistet für unvorhersehbare Schäden an der Bauleistung, also am Rohbau bis zur Fertigstellung. Danach übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Versicherungsschutz. Der Feuerversicherungsschutz gehört standardmäßig nicht zur Bauleistungsversicherung und kann als Zusatzbaustein eingeschlossen werden oder wird bereits über den Feuerrohbauschutz der Wohngebäudeversicherung realisiert. Auch die Bauleistungsversicherung kennt nur einen Einmalbeitrag bei Vertragsabschluss und muss nicht gekündigt werden. Sie endet mit Fertigstellung des Bauvorhabens, längstens in der Regel nach einem Jahr
Die Feuerrohbauversicherung erhältst Du in der Regel bei uns kostenlos als Baustein der Wohngebäudeversicherung, wenn sich diese unmittelbar im Anschluss an die Feuerrohbauversicherung anschließt. Sie deckt, wie der Name schon sagt, das Risiko Feuer ab.
In der Bauhelferunfallversicherung kannst Du körperliche Schäden Deiner Bauhelfer durch Unfälle auf der Baustelle finanziell absichern. In der Regel werden eine Invaliditätsleistung und eine Todesfallleistung angeboten. Auch hier gibt es nur einen Einmalbeitrag bei Vertragsabschluss und muss nicht gekündigt werden. Sie endet mit Fertigstellung des Bauvorhabens, längstens in der Regel nach einem Jahr.
Zusätzlich gehört eine ordentliche Arbeitskraft- sowie Todesfallabsicherung des Bauherren dazu, obwohl es keine klassischen Bauversicherungen im üblichen Sinne sind. Doch durch Deine Arbeitskraft finanzierst Du ja in der Regel dieses Bauvorhaben, meist über eine Baufinanzierung, die natürlich jeden Monat bedient werden muss. Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH berät Dich dazu gern mit einem individuellen Angebot. Diese Art der Risikoabsicherung gehört zu unseren Kernkompetenzen.

Wie finden wir die richtigen Bauversicherung für Dich?

Wir setzen uns zusammen – z.B. im Büro, sozusagen offline oder via Internet, dann natürlich online. Notwendige Unterschriften können bei der Onlineberatung einfach über E-Sign geleistet werden und sind rechtsverbindlich. Bei der Onlineberatung ist der Bürobesuch grundsätzlich nicht notwendig.

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Risikosituation. Will heißen, dass die Bauplanungsdaten, spezielle Gefahrensituationen, die Nutzung, Nebengebäude, die Vorschadensituation und Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) aufgenommen werden.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung der Baustelle und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einem Beratungsprotokoll.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad, wie z.B. nur eine Basisabsicherung oder eine gute Kompaktabsicherung oder eine sehr umfangreiche Premiumabsicherung sowie gegebenenfalls gewünschte Selbstbeteiligungen zur Beitragsreduzierung und/oder Schadensfreiheitsrabatte u.v.a.m. aus.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Schadensregulierungspraxis.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

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Fragen und Antworten rund um die Bauversicherung

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Bauherrenhaftpflicht sein?

In der Haftpflichtversicherung gibt es eine feste Versicherungssumme, angefangen bei 3 Mio€ bis zu 50 Mio€. Sie sollte möglichst hoch gewählt werden. Üblich sind heutzutage 5…10 Mio€ und mehr in der Haftpflichtversicherung, da Haftpflichtschäden ganz leicht sehr hohe Werte annehmen können.

Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Bauleistungsversicherung?

Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich aus den Kostenplanungsdaten des Bauprojektes und ist eine Neuwertentschädigung.

Zu den Baukosten gehören auch die Kosten für die Außenanlagen und die der Selbsthilfe, sprich Eigenleistung inklusive Material.
Sollten sich die Baukosten nach Vertragsabschluss erhöhen, ist dies dem Versicherer zu melden. Es erfolgt dann eine Nachberechnung.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Indem Du eine sorgfältige Kostenplanung durchführst und alle Kostenbestandteile in die Bausumme einrechnest. Falls sich die Baukosten nach Vertragsabschluss erhöhen, ist dies dem Versicherer unverzüglich zu melden. Es erfolgt dann eine Nachberechnung.

Was hat das mit dem Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaften auf sich?

Deine Baufirma schließt mit Dir bei Beauftragung einen Werksvertrag ab, in dem sie sich zur Herstellung einer Bauleistung verpflichtet. So weit, so gut. Jetzt kann es aber passieren, dass es der Baufirma wirtschaftlich nicht so gut geht und während des Baues insolvent wird. Du hast dann meist eine teure Investruine und bei Zahlungen nach Baufortschritt häufig sogar mehr bezahlt, als der Gegenwert der Bauleistung beträgt. Was nun? Du musst Dir eine neue Firma suchen. Doch es hat sich schnell herumgesprochen, dass Deine ursprüngliche Baufirma insolvent ist. Manch eine Firma versucht Deine Notlage auszunutzen und die Fertigstellung kann deutlich teurer werden als geplant. Abhilfe schafft eine Fertigstellungsgarantie bei Vertragsschluss. Die Garantieurkunde wird Dir mit Bauvertragsunterzeichnung übergeben. Darin verpflichtet sich der Garantiegeber für eventuelle Mehrkosten bis zu einer bestimmten Summe im Falle einer Nichtfertigstellung aufzukommen.

Ähnlich ist das bei der Gewährleistungsbürgschaft. Nur geht es hier um Gewährleistungen, sprich Nachbesserungen bei Baumängeln. Wenn die Baufirma zwischenzeitlich nicht mehr am Markt ist, gibt es keine Gewährleistung. Woher denn? Mit einer Gewährleistungsbürgschaft (meist 5% der Bausumme) in der Hand sieht die Welt anders aus. Diese Bürgschaften können Bankbürgschaften aber auch Versicherungsbürgschaften sein. Letztere sind in der Regel günstiger und können durch uns für die Baufirma vermittelt werden (denn die Bürgschaften muss die Baufirma beantragen).

Die Bauversicherungen gehören zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen müssen. Ein Zahlungsausfall wegen z.B. einer falsch gewählten Deckung kann daher teuer sein. Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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