Tierhalterhaftung

Deine treuesten Begleiter kennen natürlich keine Paragraphen. Dafür bist Du zuständig, denn Du haftest für alle Schäden an Dritte, die Deine Vierbeiner so anrichten können …

Allgemein

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Natürlich alle, die privat Haustiere halten, die nicht über die Privathaftpflichtversicherung versicherbar sind. Das betrifft insbesondere auf Hunde, Pferde, Maultiere und Esel zu.

Schadensbeispiele

Keiner ist gegen die Schäden, die im täglichen Leben Deine Vierbeiner so anrichten können, gefeit. Und da Deine Vierbeiner keine Paragraphen lesen können, haftest Du als Tierhalter dafür. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Die Forderungen der Geschädigten gegen Dich können unter Umständen solche Summen erreichen, die Du selbst gar nicht mehr aufbringen kannst. Mögliche Folge: lebenslang Schuldner sein und damit alle Lebensträume geplatzt. Wer mag das schon …

Schadensbeispiele

Du gehst mit Deinem Hund auf eine Wiese am Ortsrand. Dort lässt Du ihn frei laufen, damit er sich mal richtig bewegen kann. Doch plötzlich sieht er auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Wildkaninchen. Das ist sehr interessant, denkt er, vergisst sein gutes Benehmen und im Nu ist er auf der Straße. Dummerweise kommt da aber gerade ein Auto gefahren. Der Autofahrer will ausweichen, damit er den Hund nicht überfährt und trifft stattdessen einen Baum. Der Schaden beträgt 7.000€. Ohne Tierhalterhaftpflicht bezahlst Du den Schaden selbst.

Beim Ausführen erschreckt sich Dein Pferd plötzlich durch ein lautes Geräusch und schlägt mit dem Huf aus. Unglücklicherweise trifft der Huf einen anderen Menschen im Bauchbereich. Er krümmt sich vor Schmerzen und muss vorsorglich in die Klinik. Der Schaden: Schmerzensgeld, Krankenwagen, Behandlungskosten, Klinikaufenthalt, Verdienstausfall, Kleidung. Schadenhöhe ca. 3.000€. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bezahlt.

Was leistet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet für relativ wenig Beitrag viel. Der Versicherungsschutz beginnt mit einem kostenlosen passiven Rechtsschutz, indem der Versicherer prüft, ob ein gestellter Schadensersatzanspruch gegen Dich überhaupt rechtens ist oder nicht.

Der Versicherer schützt Dich so gegen unberechtigte Ansprüche. Im Falle eines berechtigten Anspruches leistet der Versicherer für Dich maximal bis zur Versicherungssumme. Diese sollte also ausreichend hoch, d.h. nicht unter 10 Mio. €, bemessen sein für Personen-, Sach- und auch für sogenannte Vermögensschäden. Doch Achtung: Viele der angebotenen Policen haben eine geringere Versicherungssumme für Vermögensschäden (oft nur 100 – 500 Tausend €). Dies kann eine tückische Falle sein.

Wie finden wir die richtige Tierhalterhaftpflichtversicherung für Dich?

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Risikosituation. Will heißen, dass die Daten der zu versichernden Tiere, die Vorschadensituation und Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) aufgenommen werden.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung der Tiere und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad, wie z.B. nur eine Basisabsicherung oder eine gute Kompaktabsicherung oder eine sehr umfangreiche Premiumabsicherung sowie gegebenenfalls gewünschte Selbstbeteiligungen zur Beitragsreduzierung u.v.a.m. aus.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Schadensregulierungspraxis.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

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Fragen und Antworten rund um die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Was sind Vermögensschäden?

Man unterscheidet zwischen sogenannten Vermögenschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens und reinen Vermögenschäden, die also keine Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.

Erstere sind immer Folgeschäden, z.B. eine Rente infolge eines Personenschadens. Diese sind in der Regel durch die Schadensarten Sach- oder Personenschäden gedeckt.

Für einen reinen Vermögensschaden sind weder ein Sach- noch ein Personenschaden ursächlich. Das können z.B. sein: Schutzrechtsverletzungen, entgangene Gewinne, Rettungskosten, Verletzung von Persönlichkeitsrechten usw.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Das ist ein etwas schwieriges Kapitel, weil es keine zuverlässige Berechnungsmöglichkeit gibt, die maximale Schadenshöhe zu berechnen. Deshalb erfolgt hier eine gewisse Orientierung an die Kraftfahrthaftpflicht und an bisherige Schadensstatistiken.

Wer sichergehen will, sollte die höchstmögliche Versicherungssumme wählen. Die liegt derzeit bei 50 bis 100 Mio€ für Personen-, Sach- und Vermögenschäden. Gängige Versicherungssummen beginnen bei 10 Mio.

Allerdings sollte nicht nur auf die Versicherungssumme geachtet werden, sondern auch auf die Deckungen, die versichert sind.

Welche Deckungserweiterungen sind wichtig?

Deckungserweiterungen gehen über eine einfache Standarddeckung hinaus. Zu nennen wären aus unserer Sicht folgende Erweiterungen:

  • Leistung auch bei Forderungsausfall inkl. Rechtsschutz dafür
  • Leistung auch bei Flurschäden
  • Leistung auch bei Gebrauch eigener und fremder Fuhrwerke
  • Kein Leinen- und Maulkorbzwang
  • Leistung auch bei Mietsachschäden an Immobilien, Ferienunterkünften, Kutschen und Schlitten und Tiertransportanhängern
  • Rechtsschutz für Tierhalter
  • Teilnahme an Turnieren und Schauvorführungen
  • Mitversicherung von Reitbeteiligungen

Was kann bei grober Fahrlässigkeit passieren?

Grobe Fahrlässigkeit kann schneller passieren, als man denkt.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.

Von einer einfachen Fahrlässigkeit spricht man, wenn die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Das sind im Allgemeinen die Fälle, wo etwas „ausversehen“ passiert.

Von einer groben Fahrlässigkeit spricht man, wenn die Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße missachtet wird. Das sind im Allgemeinen Fälle, in dem naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden.

Die Tierhalterhaftpflicht leistet in der Regel in beiden Fällen. Es kann Leistungsausnahmen bei der groben Fahrlässigkeit geben bei den billigsten Policen.

Bei Vorsatz erfolgt grundsätzlich keine Leistung.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen und gleichzeitig einen Rechtsschutz bieten. Ein Zahlungsausfall wegen einer falsch gewählten Deckung kann daher schwerwiegend sein. Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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