Geschäftsführerhaftung (D&O)

Wenn Du als Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft oder eines Vereins Fehlentscheidungen getroffen hast, haftest Du mit Deinem gesamten Privatvermögen!

Allgemein

Wovor schützt Dich eine D&O-Haftpflichtversicherung?

Die D&O-Versicherung ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder einer Gesellschaft oder eines Vereins, die namentlich benannt werden müssen. Es sind alle Organmitglieder in die D&O-Police einzuschließen.

Wenn Du als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft eine Fehlentscheidung getroffen hast, die der Firma einen Schaden zugefügt hat, kannst Du von den Gesellschaftern, Aktionären, Insolvenzverwaltern, Krankenkassen, Finanzämtern, Gläubigern oder anderen Personen bzw. Gesellschaften direkt in persönliche Haftung genommen werden. In diesen Fällen haftest Du allerdings für den Schaden mit Deinem gesamten Privatvermögen.

Für direkt vorsätzliche Pflichtverletzungen, verhängte Strafen und Bußgelder besteht natürlich kein Versicherungsschutz.

Schadenbeispiele

Fallbeispiel 1

Deiner Firma geht es finanziell leider nicht so gut, so dass unter anderem die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter nicht mehr bezahlt werden konnten. Du musstest leider Insolvenz anmelden.

Die Krankenkassen haben nun die Möglichkeit über eine sogenannte „deliktische“ Forderung nichtgezahlte Beiträge – insbesondere die Arbeitnehmeranteile – einzufordern. Das bedeutet im Klartext, dass diese Forderungen auch noch nach einer Restschuldbefreiung mit Ende des Insolvenzverfahrens vollstreckbar bleiben und zwar in das Privatvermögen des Geschäftsführers. Eine D&O-Versicherung prüft die Ansprüche gegen den Geschäftsführer und bietet Versicherungsschutz.

Fallbeispiel 2

Fünf Jahre nach dem Verkauf Deiner GmbH macht der Käufer Schadensersatzansprüche gegen Dich als ehemaligen Geschäftsführer geltend, weil er meint, dass Du bei den Verkaufsverhandlungen nicht alle relevanten Dinge offengelegt hast. Er fordert einen Teil des Kaufpreises zurück. Deine D&O-Versicherung wurde allerdings von Dir nach dem Verkauf gekündigt. Eine richtige Entscheidung? Bei einer guten D&O-Versicherung ja. Sie bietet eine unbegrenzte Nachmeldefrist, so dass dieser Schaden versichert ist. Die D&O-Versicherung prüft daher die Ansprüche und tritt gegebenenfalls für den Schaden ein.

Fallbeispiel 3

Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens handelt mit dem Kunden einen Festpreis für den Bau eines größeren Mehrfamilienhauses aus. Die Baukosten liegen nach Fertigstellung um 300.000€ höher als der vereinbarte Festpreis. Die Gesellschafter der Bau-GmbH verklagen daraufhin den Geschäftsführer auf Schadensersatz wegen der Vereinbarung eines zu niedrigen Festpreises. Seine D&O-Versicherung nimmt sich der Sache an, weil der wichtige Baustein „operative“ Tätigkeiten mitversichert ist, den viele D&O-Versicherer leider nicht anbieten.

Fallbeispiel 4

Nach dem Insolvenzantrag einer GmbH wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Er verklagt den Geschäftsführer wegen angeblicher Insolvenzverschleppung um eine höhere Insolvenzmasse zu erzielen. Denn eine verspätete Insolvenzbeantragung führt zu einer unbegrenzten Haftung des Geschäftsführers. Eine D&O-Versicherung hilft auch hier.

In der Betriebshaftpflicht ist dieses Risiko regelmäßig erst einmal nicht versichert

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Fragen und Antworten rund um die D&O-Versicherung

Was sollte Deine D&O-Versicherung mitversichern?

  • Wichtig! Erweiterter Strafrechtsschutz oder auch Spezialstrafrechtsschutz genannt
  • Abwehrkosten sollen nicht auf die Versicherungssumme angerechnet werden
  • Möglichst zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist
  • Unbegrenzte Rückwärtsversicherung auch von neuen Tochterunternehmen
  • Mitversicherung der gesamten operativen Tätigkeit von Organmitgliedern
  • Offene Abwehrkostendeckung (Ersatz aller außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten)
  • Pflichtverletzungen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Was sind eigentlich Vermögensschäden?

Man unterscheidet zwischen sogenannten unechten Vermögenschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens und echten Vermögenschäden, die also keine Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.

Ersteres ist beispielsweise eine zu zahlende Rente infolge eines Personenschadens. Dieser Folgeschaden ist in der Regel bereits durch die Schadensart Personenschäden gedeckt.

Für einen reinen Vermögensschaden sind weder ein Sach- noch ein Personenschaden ursächlich. Das können z.B. sein: Schutzrechtsverletzungen, entgangene Gewinne, Rettungskosten, aber auch Schäden im Rahmen von Beratungsfehlern, Gutachtertätigkeiten, Produkthaftung, Pflichtverletzungen usw.

Was passiert bei einfacher oder grober Fahrlässigkeit?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit sowie direktem Vorsatz.

Von einer einfachen Fahrlässigkeit spricht man, wenn die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Das sind im Allgemeinen die Fälle, wo etwas „ausversehen“ passiert. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird in der Regel geleistet. Denn das sind ja die klassischen Fehler, die einen Schaden überhaupt erst möglich machen.

Von einer groben Fahrlässigkeit spricht man, wenn die Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße missachtet wird. Das sind im Allgemeinen Fälle, in dem naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden. Zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit in den Obliegenheiten kann der Versicherer die Leistungen entsprechend der Schwere der Verletzung der Obliegenheiten kürzen.

Bei direktem Vorsatz erfolgt natürlich keine Leistung.

Ist die D&O-Versicherung eine Betriebsausgabe?

Bei einer D&O-Versicherung ist im Allgemeinen die Firma der Versicherungsnehmer und das benannte Organmitglied – zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat usw. – versicherte Person(en). Die Versicherungsprämien sind in der Regel Betriebsausgaben.

Was versteht man unter dem Spezialstrafrechtsschutz im Rahmen der D&O-Versicherung?

Der allgemeine Strafrechtsschutz beinhaltet nicht den Vorwurf von Vorsatzdelikten, so dass dieser keineswegs ausreichend ist. Nur ein Spezialstrafrechtsschutz bietet hier Deckung, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt bzw. mit einem Strafbefehl endet und er in Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.

Der Spezialstrafrechtsschutz sollte also genau auf die Erfordernisse der D&O-Versicherung abgestimmt sein. Dies betrifft insbesondere folgende Deckungen:

  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Einleitung eines förmlichen Verfahrens im Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Zeugenbeistand, die Aufforderung zur Zeugenaussage
  • Durchsuchungen und Arrestverfahren
  • Verfahren vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen
  • Firmenstellungnahme, Einleitung eines Ermittlungsverfahren gegen unbekannt
  • Wiederaufnahmeverfahren
  • Privatklageverfahren, Anrufung der Vergleichsbehörde
  • Bei aktiver Strafverfolgung

Die Deckungen gelten in der Regel nach Beginn des Versicherungsschutzes einschließlich der Wartezeiten und vor Beendigung des Versicherungsschutzes.

Was versteht man unter dem erweiterten Strafrechtsschutz?

Der allgemeine Strafrechtsschutz beinhaltet nicht den Vorwurf von Vorsatzdelikten.

Nur der erweiterte Strafrechtsschutz bietet hier Deckung, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt und er in Zusammenhang mit der Tätigkeit steht. Zum Beispiel ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Dich wegen Verstöße gegen den Arbeitsschutz oder wegen Verunreinigung von Luft, Böden und Wasser durch eine nicht fachgerechte Entsorgung von Abwässern. Als Firmenchef bist Du für alles verantwortlich.

Die D&O-Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen und gleichzeitig einen Rechtsschutz bieten. Ein Zahlungsausfall wegen einer falsch gewählten Deckung kann daher schwerwiegend sein.

Deshalb empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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