Betriebsinhalts- und Glasversicherung

Diebe sind in der Nacht über eine Balkontür in ein Ingenieurbüro eingebrochen und haben wertvolle Technik gestohlen. Die Betriebsinhalts- und Glasversicherung übernehmen den Schaden.

Allgemein

Wovor schützt Dich Deine Betriebsinhalts- und Glasversicherung?

Die Betriebsinhaltsversicherung leistet bei totaler oder teilweiser Beschädigung der Betriebseinrichtung und der Waren durch die wählbaren Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.

Zusätzlich können weitere Elementarschäden (wie z.B. Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck, Erdbeben, Rückstau), Extended Coverage (Schäden durch innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung) oder unbenannte Gefahren (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) mit je einem Zusatzbeitrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Weiterhin können  zu den Sachwerten das Risiko → Ertragsausfall bzw. Betriebsunterbrechung, bedingt durch eine der versicherten Gefahren, mitversichert werden.

Die Versicherungssumme der Betriebsinhaltsversicherung sollte immer der Neuwert der gesamten Betriebsausstattung inklusive der Waren sein. Sie sollte sorgfältig ermittelt werden und auch immer auf den richtigen Stand gehalten werden. Bei einer Unterversicherung (d.h. der Wert der Betriebsausstattung und der Waren ist höher als die vereinbarte Versicherungssumme) wird nur anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert geleistet. Die Höchstentschädigung ist immer auf die Versicherungssumme zzgl. Vorsorge begrenzt.

Die Glasversicherung hingegen ist eine Allgefahrendeckung und kommt für Schäden auf, die durch Glasbruch entstanden sind.

Mit der Betriebsinhalts- und Glasversicherung kannst Du für die Firma unkalkulierbare Risiken bezüglich des Verlustes oder  Beschädigung der gesamten Betriebsausstattung finanziell abfedern, damit Deine finanzielle Firmenexistenz möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Schadenbeispiele

Schadensfall 1

Du hast ein schönes Ladengeschäft in der Einkaufsmeile Deiner Stadt. Doch irgendwann zieht nachts eine Gruppe Randalierer durch die Straßen und beschädigt neben anderen Dingen auch zahlreiche Schaufenster. Auch zwei Schaufenster von Dir sind dabei. Die Glasversicherung übernimmt die Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen, Ausbau und Entsorgung der zerbrochenen Scheiben, Einbau der neuen Verglasung. In dem Fall war eine Entschädigung in Höhe von ca. 3.170€ von der Glasversicherung zu zahlen.

Wenn die Randalierer dabei auch noch Dein Geschäft plündern, ist es gut den Deckungsbaustein „unbenannte Gefahren“ versichert zu haben.

Schadensfall 2

Herr M. hat ein Ingenieurbüro. In der Nacht kam es zu einem Brand. Es gab Schäden an Rechnern, Büromöbel und der Telefonanlage. Der Zeitwert der zerstörten älteren und stark abgenutzten kaufmännischen Einrichtung bezifferte sich auf etwa 7.800€. Herr M. beschaffte sich gleich nach der Zerstörung gleichwertige Sachen in neuwertigem Zustand. Schadenshöhe: 26.200€. Die Inhaltsversicherung übernahm die Kosten. Diese sehr gute Schadensregulierung macht leider nicht jeder Versicherer.

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Fragen und Antworten rund um die Betriebsinhalts- und Glasversicherung

Wie bestimme ich die richtige Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme beinhaltet die Gesamtkosten für die technische und kaufmännische Betriebsausrüstung sowie alle Waren und Vorräte sowie sonstige Kosten, die im Schadensfall auftreten können.

Es sind stets die Neuwerte zu verwenden, da diese Versicherung vom Typ her eine Neuwertversicherung ist, d.h. die Entschädigung erfolgt zum Neuwert.

Dabei sind grundsätzlich die Einkaufspreise zu verwenden und nicht Wiederverkaufspreise. Bei selbst hergestellten Produkten ist der Herstellungspreis anzusetzen. Aber auch mögliche Einbaukosten für die Betriebsausrüstung (beispielsweise für Theken und Küchen in Gaststätten, technische Geräte und Maschinen in Verarbeitungsbetrieben), sollten eingerechnet werden. Werden sie nicht berücksichtigt, kann im Schadensfall die Schadenssumme dadurch höher werden als die Versicherungssumme.

Und schließlich sollte ein Vorsorgezuschlag von ca. 10% in die Versicherungssumme eingerechnet werden. Denn wenn gerade eine Lieferung eingegangen ist, kann der kalkulierte Warenbestand schon mal überschritten werden. Und meistens passiert gerade dann etwas.

Warum ist im Nachbarort der Beitrag günstiger?

Die Versicherer kalkulieren den Beitrag nach verschiedenen Kriterien. So geht neben den individuellen Risiken wie  Betriebsart, Vorschäden, Sicherheitsvorkehrungen, Bauart des Gebäudes usw. auch das lokale Risiko ein. Das bedeutet beispielsweise, wenn im Nachbarort statistisch gesehen weniger Schäden passieren, wird der Beitrag dort etwas günstiger sein.

Hat der Versicherer das Recht, bestimmte Sicherheitseinrichtungen zu verlangen?

Grundsätzlich ja. Da der Versicherer zugunsten des Versicherungsnehmers ein bestimmtes Risiko übernimmt, hat er auch das Recht zu verlangen, dass bestimmte Mindestvorraussetzungen bezüglich Sicherheitsmaßnahmen vom Versicherungsnehmer geschaffen und betriebsfähig gehalten werden. Das können in Abhängigkeit von der Lage und der Betriebsart sein:

  • Einbruchshemmende Türbeschläge,
  • Rollladen oder Gitter vor Fenstern und Einstiegen,
  • VSG-Verglasung
  • Alarmanlagen mit Aufschaltung bei einem Sicherheitsdienst
  • Fensterschlösser und Fensterriegel
  • Brandmelder mit Aufschaltung bei der Feuerwehr
  • Sprinkleranlagen

Die Liste lässt sich weiter fortsetzen. Maßgebend sind die im Antrag und in der Police geschriebenen Vereinbarungen.

Was sind erweiterte Elementarschäden?

In der Standardpolice sind bereits Elementarschäden wie Sturm und Hagel (wenn gewählt) mitversichert.

Erweiterte Elementarschäden hingegen müssen extra kostenpflichtig als Zusatzbaustein eingeschlossen werden. Das sind in der Regel Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Starkregen. Es kann aber von Versicherer zu Versicherer abweichen.

Was sind unbenannte Gefahren?

In der Standarddeckung sind bereits zahlreiche Gefahren eingeschlossen. Auch wenn die erweiterten Elementarschäden und Glasbruch hinzugenommen werden, bleiben Restrisiken, wie unvorhersehbare Ereignisse. Teile oder das gesamte Inventar kann abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden. Dazu zählt z.B. auch der einfache Diebstahl. Grundsätzlich gilt das Prinzip: Es ist alles versichert, was nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen ist.

Was kann bei grober Fahrlässigkeit passieren?

Grobe Fahrlässigkeit kann schneller passieren, als man denkt.

Entsteht ein Schaden infolge grober Fahrlässigkeit, kürzt der Versicherer je nach Schwere der Fahrlässigkeit die Entschädigung oder kann eine Leistung ganz versagen. Wir empfehlen unbedingt, grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz möglichst mit einzuschließen und zwar möglichst bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme.

Sind meine Waren auch in meinem Fahrzeug versichert?

Ja und nein. Im Rahmen der Außenversicherung ja. Allerdings sind dann nur die in der Inhaltsversicherung versicherten Risiken und in der Regel nur mit Sublimits versichert. Ein Schaden z.B. an transportierten Waren beispielsweise im Rahmen eines selbstverschuldeten oder teilweise verschuldeten Verkehrsunfalls oder eines Diebstahls aus dem Kfz ist über die Außenversicherung nicht gedeckt. Dafür benötigst Du eine → Transportversicherung.

Die Betriebsinhaltsversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen aber gleichzeitig recht komplex sein können. Ein Zahlungsausfall wegen einer falsch gewählten Deckung kann daher katastrophal sein. Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, was speziell für Dich wirklich wichtig ist.

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