Allgemein
Wer erhält eine freie Heilfürsorge?
Bestimmte Beamtengruppen, wie z.B. Berufsfeuerwehr, Polizei, Zoll, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Forstbeamte, Regierungsbeamte und weitere, erhalten die sogenannte freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass alle Kosten für Heilbehandlungen zu 100% vom Dienstherren übernommen werden. Nicht übernommen werden jedoch Pflegekosten. Deshalb ist die Pflegepflichtversicherung vom Beamten selbst abzuschließen und zu finanzieren.
Warum brauchst Du trotzdem eine Krankenversicherung?
Es ist schön eine freie Heilfürsorge zu haben. Doch ist diese maximal befristet bis zum Eintritt in den Ruhestand. Ab dann wird die Versorgung in der Regel auf eine Beihilfe mit 70% Kostenübernahme umgestellt und der Beamte benötigt dann eine Beihilfeergänzungsversicherung für die 30% Restkosten. Da Du aber mit der freien Heilfürsorge den sozialrechtlichen Status eines Privatversicherten hast, kannst Du Dich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern, auch nicht freiwillig. Du musst also Dein Krankenversicherungsleben in der PKV weiter führen. Dazu müsstest Du dann eine PKV abschließen. In der PKV ist es aber so, dass der Beitrag nicht unerheblich vom Eintrittsalter abhängt. Wenn Du also planmäßig mit 60 in den Ruhestand gehst, hast Du kein besonders günstiges Eintrittsalter. Das ist der erste unschöne Fakt. Der zweite unschöne Fakt kann sein, dass Du gesundheitlich auch nicht mehr so fit bist, so dass es passieren kann, dass die PKV dich aus gesundheitlichen Gründen nicht versichern möchte. Was nun?
Doch es gibt eine Lösung. Dazu musst Du bereits jetzt in jungen Jahren eine Beihilfeergänzungsversicherung abschließen. Das ist kein Problem, weil Du sowieso eine private Pflegepflichtversicherung abschließen musst. Da sind die meisten Menschen noch ziemlich gesund und das Eintrittsalter ist auch niedrig. Und nun kommt das Zauberwort: Das heißt Anwartschaft. Du zahlst nicht den vollen Beitrag in der Zeit der freien Heilfürsorge sondern während der Anwartschaft nur einen kleinen Bruchteil. Jetzt aufpassen: Es gibt eine kleine und eine große Anwartschaft. Wir empfehlen für diesen Fall die große Anwartschaft. Sie friert Dein Eintrittsalter und Deinen Gesundheitszustand bis zur Reaktivierung der Krankenversicherung – sprich bis zum Wegfall der freien Heilfürsorge – ein. Außerdem wirst Du in der großen Anwartschaftsphase bereits an den Altersrückstellungen der PKV beteiligt, was später Deinen Beitrag mindert. In der kleinen Anwartschaft wird nur Dein Gesundheitszustand eingefroren, Dein Eintrittsalter nicht. Es gibt auch keine Altersrückstellung.
Gestaltungsbeispiel 1
Hubert F. hat sich für die Berufsfeuerwehr beworben und wurde angenommen und verbeamtet. Er erhält dadurch eine freie Heilfürsorge. Vor Beginn der Tätigkeit muss er seinem Dienstherrn eine Pflegepflichtversicherung nachweisen. Hubert hat sich beraten lassen und gleich zusammen mit der Pflegepflichtversicherung eine Beihilfeergänzungsversicherung mit großer Anwartschaft abgeschlossen. Damit ist er für die Versetzung in den Ruhestand gut vorbereitet.
Gestaltungsbeispiel 2
Gerd E. hat sich entschlossen Forstwirt im gehobenen Dienst zu werden. Auch er wurde verbeamtet und erhält freie Heilfürsorge. Mit dem notwendigen Abschluss der Pflegepflichtversicherung hat auch er eine große Anwartschaft zusammen mit einem Krankenhaustagegeld und einer Kurkostenbeihilfe abgeschlossen. Für das Krankenhaustagegeld und die Kurkostenbeihilfe gibt es allerdings keine Anwartschaft, da diese beiden Zusatzbausteine nach einer Wartezeit sofort greifen. D.h. er erhält bei jedem Krankenhausaufenthalt und Rehamaßnahmen auch bereits bei freier Heilfürsorge ein Tagegeld um anfallende Mehrkosten abzufedern.
Was leistet eine freie Heilfürsorge
Als Beamter mit freier Heilfürsorge hast Du Anspruch auf eine vollständige Übernahme von erstattungsfähigen Sach- und Behandlungsleistungen, wobei sich die Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Sie sind aber nicht identisch und auch nicht einheitlich. Die freie Heilfürsorge endet spätestens mit der Pensionierung.
Dann greift die Beihilfe mit der Kostenübernahmequote von 70% der anfallenden Krankheitskosten. Du benötigst also eine 30%ige Restkostenabsicherung in Form einer privaten Krankenversicherung. Dafür solltest Du bereits mit Dienstbeginn eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Was das ist und wie das funktioniert, das siehst Du oben unter „Warum brauchst Du trotzdem eine Krankenversicherung“
Die freie Heilfürsorge beinhaltet allerdings keinen Schutz bei Pflegebedürftigkeit. Eine Pflegepflichtversicherung muss auf jedem Fall bei der Verbeamtung abgeschlossen werden.
Wie finden wir bei freier Heilfürsorge die richtige Krankenversicherung danach für Dich?
Wir setzen uns zusammen – z.B. im Büro, sozusagen offline oder via Internet, dann natürlich online. Notwendige Unterschriften können bei der Onlineberatung einfach über E-Sign geleistet werden und sind rechtsverbindlich. Bei der Onlineberatung ist der Bürobesuch grundsätzlich nicht notwendig.
- Wir besprechen mit Dir die aktuelle Situation.
- Wir besprechen mit Dir natürlich auch Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung des Krankheitsfalls nach der freien Heilfürsorge und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
- Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad, wie z.B. nur eine einfache Basisabsicherung oder eine gute Kompaktabsicherung oder eine sehr umfangreiche Premiumabsicherung sowie gegebenenfalls gewünschte Zusatzbausteine aus.
- Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis.
- Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
- Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.
Fragen und Antworten rund um die freie Heilfürsorge
Was ist freie Heilfürsorge?
Wikipedia definiert das so: „Heilfürsorge (auch Freie Heilfürsorge) in Deutschland bezeichnet die Übernahme von Gesundheitsleistungen durch den Dienstherrn für Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis, die einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung unterliegen.“
Die Beamten erhalten also ähnlich wie gesetzlich krankenversicherte Personen eine Sachleistung, nur dass sie dafür keinen eigenen Beitrag zu leisten haben.