Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wenn Du Deiner Streupflicht nicht nachgekommen bist und ein Passant dadurch stürzt, haftest Du in voller Höhe!

Allgemein

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Natürlich alle, die ein Grundstück besitzen – bebaut oder unbebaut.

Schadensbeispiele

Keiner ist gegen die Missgeschicke im täglichen Leben gefeit. Und wenn Du dabei durch den Besitz eines Grundstückes einem anderen einen Schaden zufügst, haftest Du dafür. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Die Forderungen der Geschädigten gegen Dich können solche Summen erreichen, die Du selbst gar nicht mehr aufbringen kannst. Mögliche Folge: lebenslang Schuldner sein und damit alle Lebensträume geplatzt. Wer mag das schon …

Schadensbeispiele

Es ist Winter und der matschige Schnee beginnt mit fallenden Temperaturen zu vereisen. Gefährliche Glätte stellt sich ein. Frau S. die Eigentümerin des Grundstücks muss noch arbeiten, denn sie hat Spätschicht. Ihr großer Sohn ist zuhause und sollte zwar nach dem Rechten schauen, aber es kommt ihm nicht so recht in den Sinn, den Gehweg zu streuen. Und es kommt, wie es kommen muss. Ein älterer Passant rutscht auf dem gefrorenen Schnee aus und muss mit einem Oberschenkelhalsbruch in die Klinik gebracht werden. Die Kosten für Schmerzensgeld, Klinikaufenthalt, Reha und Behandlungen werden der Grundstückseigentümerin in Rechnung gestellt. Gut, dass sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte. Die Kosten hätte sie aus eigener Kraft nicht aufbringen können.

Der Vermieter, Herr M., hat ein Mehrfamilienhaus. Eines Tages bekommt er von der Umweltbehörde einen Brief, in dem er aufgefordert wird die Kosten für eine Dekontaminierung seiner Abwässer zu übernehmen. Es wurden angeblich schädliche Substanzen im Abwasser gefunden, die seinem Grundstück zugeordnet werden konnten. Allerdings konnte nicht ermittelt werden, wer von seinen Mietern diese Substanzen in das Abwasser einleitete. Seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernahm den Schaden.

Was leistet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet für relativ wenig Beitrag viel. Der Versicherungsschutz beginnt mit einem kostenlosen passiven Rechtsschutz, indem der Versicherer prüft, ob ein gestellter Schadensersatzanspruch gegen Dich überhaupt rechtens ist oder nicht.

Der Versicherer schützt Dich so gegen unberechtigte Ansprüche. Im Falle eines berechtigten Anspruches leistet der Versicherer für Dich maximal bis zur Versicherungssumme. Diese sollte also ausreichend hoch, d.h. nicht unter 10 Mio. €, bemessen sein für Personen-, Sach- und auch für sogenannte Vermögensschäden. Doch Achtung: Viele der angebotenen Policen haben eine geringere Versicherungssumme für Vermögensschäden. Dies kann eine tückische Falle sein.

Wie finden wir die richtige Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Dich?

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Risikosituation. Will heißen, dass die Daten des zu versichernden Grundstücks, die Vorschadensituation und Vorversicherungsdaten (wenn vorhanden) aufgenommen werden.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Absicherung des Grundstückes und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
  • Wir wählen daraufhin mit Dir zusammen den Absicherungsgrad, wie z.B. nur eine Basisabsicherung oder eine gute Kompaktabsicherung oder eine sehr umfangreiche Premiumabsicherung sowie gegebenenfalls gewünschte Selbstbeteiligungen zur Beitragsreduzierung u.v.a.m. aus.
  • Jetzt schauen wir, welche Versicherungsgesellschaften diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Schadensregulierungspraxis.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein, so dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

Allgemeiner Beratungstermin

Unsere Empfehlung:
Beratungstermin vereinbaren
  • persönliche Beratung im Büro
  • Beratung via Internet
  • optimierte Leistungen
  • individuelles Angebot
Beratungstermin

Fragen und Antworten rund um die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Was sind Vermögensschäden?

Man unterscheidet zwischen sogenannten Vermögenschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens und reinen Vermögenschäden, die also keine Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.

Erstere sind immer Folgeschäden, z.B. eine Rente infolge eines Personenschadens. Diese sind in der Regel durch die Schadensarten Sach- oder Personenschäden gedeckt.

Für einen reinen Vermögensschaden sind weder ein Sach- noch ein Personenschaden ursächlich. Das können z.B. sein: Schutzrechtsverletzungen, entgangene Gewinne, Rettungskosten usw.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Das ist ein etwas schwieriges Kapitel, weil es keine zuverlässige Berechnungsmöglichkeit gibt, die maximale Schadenshöhe zu berechnen. Deshalb erfolgt hier eine gewisse Orientierung an die Privathaftpflicht und an bisherige Schadensstatistiken. Wer sichergehen will, sollte die höchstmögliche Versicherungssumme wählen. Die liegt derzeit bei 50 Mio€ für Personen-, Sach- und Vermögenschäden. Gängige Versicherungssummen beginnen bei 10 Mio. Darunter halte ich für nicht empfehlenswert.

Allerdings sollte nicht nur auf die Versicherungssumme geachtet werden, sondern auch auf die Deckungen, die versichert sind.

Welche Deckungserweiterungen sind wichtig?

Deckungserweiterungen gehen über eine einfache Standarddeckung hinaus. Zu nennen wären aus unserer Sicht folgende Erweiterungen:

  • Abwasserschäden inklusive Rückstau
  • Gewässerschaden Anlage-Risiko (Öl- bzw. Gastanks)
  • Photovoltaik und Solaranlagen (soweit vorhanden)
  • Forderungsausfall für Mietsachschäden
  • Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen

Was kann bei grober Fahrlässigkeit passieren?

Grobe Fahrlässigkeit kann schneller passieren, als man denkt. Beispiel:

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.

Von einer einfachen Fahrlässigkeit spricht man, wenn die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Das sind im Allgemeinen die Fälle, wo etwas „ausversehen“ passiert.

Von einer groben Fahrlässigkeit spricht man, wenn die Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße missachtet wird. Das sind im Allgemeinen Fälle, in dem naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet in der Regel bei beiden Fällen. Es kann Leistungsausnahmen bei der groben Fahrlässigkeit geben bei den billigsten Policen.

Bei Vorsatz erfolgt grundsätzlich keine Leistung.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen und gleichzeitig einen Rechtsschutz bieten. Ein Zahlungsausfall wegen einer falsch gewählten Deckung kann daher schwerwiegend sein. Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

Jetzt einen Beratungstermin vereinbaren

Allgemeiner Beratungstermin

Unsere Empfehlung:
Beratungstermin vereinbaren
  • persönliche Beratung im Büro
  • Beratung via Internet
  • optimierte Leistungen
  • individuelles Angebot
Beratungstermin