Bausparen

Ein Bausparvertrag ist die ideale Vorsorge für Deine Immobilie, wenn diese einmal „krank“ wird oder zur „Kur“ muss. Dann benötigst Du für Dein Heim vielleicht eine neue Heizung, eine neue Fassade, einen neuen Fußboden, ein neues Dach, eine Renovierung des Bades oder der Küche u.v.a.m.

Allgemein

Wer braucht einen Bausparvertrag?

Jeder, der wohnwirtschaftliche Dinge wie z.B. die Modernisierung der Heizung, neue Fenster, Fassade, Bad, Küche usw. jetzt oder später finanzieren möchte. Auch wer „wohnriestern“  möchte benötigt einen Bausparvertrag (→ siehe auch Riesterrente).

Gestaltungsbeispiele

Du wohnst in Deinem Traumhaus und im Laufe der Zeit stellst Du fest, dass irgendetwas nicht mehr so ist, wie Du es Dir wünscht. Die Heizung ist verschlissen, die Fenster müssen erneuert oder restauriert werden oder das Dach muss neu eingedeckt werden. Vielleicht möchtest Du Dein Bad zu einer richtig schönen Wohlfühloase umgestalten. Alle diese wichtigen Dinge haben gemeinsam, dass Du das aus Eigenmitteln vielleicht nicht stemmen kannst oder nicht möchtest. Du brauchst also eine passende Finanzierung für wohnwirtschaftliche Dinge.

Gestaltungsbeispiel 1

Peter F. hat von seinen Eltern oft gehört, dass, wer ein Haus hat, auch einen Bausparvertrag abschließen sollte. Er fand das seinerzeit furchtbar spießig. Nun hat er selbst ein Haus und er erinnert sich wieder an die Worte seiner Eltern. Dabei weiß Peter nicht einmal so richtig, wozu ein Bausparvertrag eigentlich genau gut ist. Peter weiß aber, dass es irgendwann im Laufe der Zeit Reparaturen oder Verschönerungen am Haus geben wird, die eine Menge Geld kosten werden. Deshalb hat Peter sich ein Herz gefasst und einen Beratungstermin bei der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH vereinbart. Er möchte nun endlich einmal wissen, was es mit dem Bausparen so auf sich hat. Nach der Beratung sieht Peter, dass so ein spießiger Bausparvertrag auch ganz praktisch sein kann und genau auf seine Situation passt. Denn in einigen Jahren benötigt er Geld um einige Modernisierungen vornehmen zu können, das dann aus dem Bausparvertrag kommen soll. Übrigens gibt es auch noch eine staatliche Förderung, das heißt, der Staat spart mit.

Gestaltungsbeispiel 2

Sandra K. hat ihre Arbeitsstelle gewechselt und bekommt nun sogenannte vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13€ monatlich. Diese möchte Sandra nicht verfallen lassen. Neben einem Bank- oder Fondssparplan, der etwas risikoreicher ist, gibt es noch den Bausparvertrag, in dem sie vermögenswirksame Leistungen einzahlen lassen kann. Sie stockt den monatlichen Arbeitgeberbeitrag von 13€ um 27€ auf die Maximalsumme von insgesamt 40€ auf. Damit hat sie die Möglichkeit zusätzlich zum Eigenbeitrag und den vermögenswirksamen Leistungen eine Bausparprämie und die Arbeitnehmersparzulage zu erlangen. Für die Erlangung der Prämien und Zulagen gibt es allerdings bestimmte Einkommensgrenzen (siehe Fragen und Antworten zum Bausparvertrag). Ein Bauspardarlehen muss Sandra nicht nehmen. Nach Ablauf von sieben Jahren kann sie den Bausparvertrag beenden und sich das Guthaben einschließlich der Förderungen auszahlen lassen.

Was leistet ein Bausparvertrag?

Zunächst ist es wichtig, das Grundprinzip des Bausparens zu kennen. Das ist eigentlich ganz einfach und geht wir folgt:

Es haben sich Leute zusammengefunden, die solidarisch Geld in einen Topf einzahlen. Dieser Topf befindet sich natürlich in jeder Bausparkasse, die als Institution alles managed. Jeder Einzelne, also der Bausparer, erwirbt damit den Anspruch auf einen Kredit mit bereits festgelegten Zinskonditionen für eine wohnwirtschaftliche Verwendung in der Zukunft. Nun können aber nicht alle gleichzeitig einen Kredit erhalten, weil die eingezahlten Gelder dafür nicht reichen würden. Deshalb erfolgt eine sogenannte Zuteilung. Das bedeutet, wenn Du als Bausparer Deine Zuteilung von der Bausparkasse erhältst, bist Du mit Deinem Kredit an der Reihe. Es ist dann für Dich entsprechend Geld im Topf. Dafür gibt es klare Regeln, die in den Bausparbedingungen stehen.

Wie ist das nun aus der Sicht des Bausparers:

Du schließt einen Bausparvertrag ab mit einer bestimmten Bausparsumme. Der Vertrag muss zu 30…50% je nach Bausparkasse und Tarif angespart werden. Dann erfolgt – neben der Beachtung von anderen Kriterien wie z.B. der Ansparzeit – die Zuteilung und Du erhältst einen Kredit in Höhe der Differenz zwischen angespartem Kapital und der Bausparsumme.

Beispiel:

Du schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 30.000€ ab. In 5 Jahren ist dieser mit 40% bespart, dann sind das 12.000€ Guthaben. Nun erhältst Du die Zuteilung und hast Anspruch auf ein Bauspardarlehen in Höhe von 30.000€ (Bausparsumme) minus 12.000€ (Guthaben) also 18.000€. Nun bekommst die 30.000€ insgesamt ausgezahlt. Das sind einmal die 12.000€ Deines Guthabens und 18.000€ als Bauspardarlehen zu den bei Vertragsschluss festgelegten Konditionen. Die Rückzahlung des Bauspardarlehens erfolgt innerhalb von ca. 8…10 Jahren. Beim Bauspardarlehen kannst Du beliebige Sondertilgungen leisten oder es jederzeit auch vollständig ablösen. Es gibt übrigens keine Verpflichtung des Bausparers das Bauspardarlehen abzunehmen, wer das nicht möchte. D.h. zum Ansparende, also mit Zuteilung, kannst Du auf das Bauspardarlehen verzichten und Dir Dein verzinstes Guthaben nebst Wohnungsbauprämie auszahlen lassen. Dann hattest Du „nur“ einen Sparvertrag mit in der Regel etwas besserer Verzinsung als bei einem Banksparplan. Auch das ist eine Option. Deshalb eignet sich ein Bausparvertrag auch als Sparvertrag um vermögenswirksame Leistungen anzusparen. Übrigens, kannst Du das Bausparguthaben frei verwenden, solange keine Wohnungsbauprämie gezahlt wurde und Du kein Bauspardarlehen in Anspruch nimmst.

Wie finden wir den richtigen Bausparvertrag für Dich?

Wir setzen uns zusammen – z.B. im Büro, sozusagen offline oder via Internet, dann natürlich online. Notwendige Unterschriften können bei der Onlineberatung einfach über E-Sign geleistet werden und sind rechtsverbindlich. Bei der Onlineberatung ist der Bürobesuch grundsätzlich nicht notwendig.

  • Wir besprechen mit Dir die aktuelle Situation.
  • Wir besprechen mit Dir Deine Wünsche und Bedürfnisse bei der Wahl Deines Vorhabens und beraten Dich entsprechend. Anschließend dokumentieren wir dies in einer Beratungsdokumentation.
  • Jetzt schauen wir, welche Bausparkassen diese oben gemachten Vorgaben weitestgehend erfüllen und zu Dir passen. Bei der Auswahl achten wir auf das Preis- Leistungsverhältnis und natürlich auf eine gute Kundenorientierung.
  • Du erhältst Vergleichsangebote in denen die oben gemachten Vorgaben auf Erfüllung verglichen werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Nachjustierung der Angebote.
  • Du hast Dein passendes Angebot ausgewählt. Wir decken dies bei der entsprechenden Gesellschaft ein, so dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Alle diese Leistungen sind für Dich kostenlos.

Allgemeiner Beratungstermin

Unsere Empfehlung:
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  • persönliche Beratung im Büro
  • Beratung via Internet
  • optimierte Leistungen
  • individuelles Angebot
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Fragen und Antworten rund um den Bausparvertrag

Was besagt die Bausparsumme?

Die Bausparsumme ist die Vertragssumme und zugleich Rechengröße für verschiedene Angaben. Die Höhe der Bausparsumme gibt die Summe des möglichen Gesamtkapitals aus verzinsten Sparleistungen und des Bauspardarlehens an, dass am Ende der Sparphase an den Bausparer ausgezahlt werden kann.

Welche Tarifarten gibt es beim Bausparen?

Je nach Bausparkasse gibt es Tarife für:

  • Finanzierer, die ein Bauspardarlehen anstreben → niedriger Darlehenszins, niedriger Sparzins
  • Sparer, die kein Bauspardarlehen anstreben → höherer Darlehenszins, höherer Sparzins
  • Unentschlossene, die noch nicht wissen, ob sie ein Bauspardarlehen anstreben → variabler Tarif

Welche Förderung kannst Du bei einem Bausparvertrag erhalten?

Für Deine Sparleistungen in einen Bausparvertrag erhältst Du eine Wohnungsbauprämie.

Gefördert wurden in 2020 Sparleistungen bis 512€ jährlich für Alleinstehende und 1.024€ für Verheiratete mit einem Zuschuss von 8,8% der geleisteten Ansparungen. Das sind 45,06€ Gutschrift für Alleinstehende oder 90,11€ Gutschrift für Verheiratete im Jahr.

Ab dem 01.01.2021 ist der o.g. Prozentsatz von 8,8% auf 10% und die förderbare Sparleistung von 512€ auf 700€ für Alleinstehende bzw. 1.024€ auf 1.400€ für Verheiratete angehoben. Die Wohnungsbauprämie erhöht sich dadurch von 45,06€ auf 70€ für Alleinstehende bzw. 90,11€ auf 140€ für Verheiratete.

Die Wohnungsbauprämie erhalten nur Bausparer, die nicht über die folgenden Einkommensgrenzen verdienen:

Alleinstehende mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 25.600€ in 2020, Verheiratete mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 51.200€ in 2020.

Ab 2021 erhöhen sich die Einkommensgrenzen für Alleinstehende auf 35.000€ zu versteuerndem Einkommen und für Verheiratete auf 70.000€ zu versteuerndem Einkommen.

Welche Kosten fallen bei einem Bausparvertrag an?

Es fällt eine Abschlussgebühr je nach Tarif von mindestens 1% bis maximal 1,6% der Bausparsumme an. Die Kontoführungsgebühren betragen ja nach Bausparkasse jährlich derzeit bis zu 24€.

Wofür kannst Du einen Bausparvertrag verwenden?

Wenn Du die Wohnungsbauprämie beantragst und erhältst, müssen das angesparte Kapital und das Bauspardarlehen wohnungswirtschaftlich verwendet werden. Erhältst Du keine Wohnungsbauprämie kann das angesparte Kapital beliebig verwendet werden, wenn Du kein Bauspardarlehen in Anspruch nimmst.

Du kannst einen Bausparvertrag natürlich auch für das Wohnriestern verwenden. Näheres dazu siehe unter → Riesterrente.

Was versteht man unter der Zuteilung?

Jeder Bausparer erwirbt mit Annahme des Bausparvertrages durch die Bausparkasse den Anspruch auf einen Kredit mit bereits festgelegten Zinskonditionen für eine wohnwirtschaftliche Verwendung in der Zukunft.

Nun können aber nicht alle Sparer gleichzeitig einen Kredit erhalten, weil die eingezahlten Gelder dafür nicht reichen würden. Deshalb erfolgt eine sogenannte Zuteilung. Das bedeutet, wenn Du als Bausparer Deine Zuteilung von der Bausparkasse erhältst, bist Du mit Deinem Bausparkredit an der Reihe. Es ist dann für Dich entsprechend Geld im Topf reserviert. Wie die Zuteilung genau berechnet wird steht in den Bausparbedingungen. Die Zuteilung erfolgt unabhängig davon, ob Du das Bauspardarlehen abnimmst oder nicht. Wenn Du „nur“ Sparer bist, kannst Du mit Zuteilung den Vertrag beenden und Dir Dein Guthaben auszahlen lassen.

Musst Du das Bauspardarlehen abnehmen?

Nein, Du bist nicht verpflichtet, ein Bauspardarlehen abzunehmen. Dann benutzt Du den Bausparvertrag als „normalen“ Sparvertrag mit der Förderung Wohnungsbauprämie, sofern Du das möchtest und förderberechtigt bist.

Ein Bausparvertrag besteht nicht nur aus Zins und Monatsbeitrag. Es sind eine Reihe von Dingen zu beachten, an die viele Interessenten nicht denken, die aber wichtig sind. Daher empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Bausparvertrag beantragt werden kann.

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