Praxisausfallversicherung

Dein entgangener Gewinn und aufzuwendende Fixkosten können nach einem versicherten Schadensfall schnell zum Problem werden …

Allgemein

Wovor schützt Dich eine Praxisausfallversicherung?

Wenn ein versicherter Schaden, wie Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers, eine behördliche Schließungsanordnung oder ein Feuer-, Einbruchs- oder Leitungswasserschaden den Praxisbetrieb nachhaltig beeinträchtigt, laufen viele Fixkosten wie beispielsweise Lohnzahlungen und Sozialabgaben, Leasingkosten, Versicherungsbeiträge, Mieten und Darlehenszinsen, Strom oder auch Vertretungskosten und andere Kosten weiter, obwohl schadensbedingt keine oder nur deutlich geringere Umsätze generiert werden können.

Dann ist es gut, eine Praxisausfallversicherung zu haben. Denn sie schützt vor dem finanziellen Ruin, wenn durch eine versicherte Gefahr Deine Einnahmen wegen hervorgerufene Umsatzausfälle ganz oder teilweise ausbleiben.

Mit der Praxisausfallversicherung kannst Du ein für die Firma unkalkulierbares Risiko finanziell abfedern, damit Deine finanzielle Firmenexistenz möglichst wenig beeinträchtigt wird. Das ist ein guter Beitrag für Deine Betriebsgesundheit.

Schadenbeispiele

Schadensbeispiel 1

Erik P. ist Chef einer Zahnarztpraxis. Er erleidet im Urlaub einen Skiunfall und fällt längere Zeit aus. Doch ohne ihn läuft die Praxis nicht und es werden deshalb keine Umsätze mehr generiert. Nur eines läuft ohne ihn weiter: Die Praxiskosten. Es müssen die Gehälter der Praxishelferinnen plus Lohnnebenkosten bezahlt werden, die Leasingkosten für das neue Röntgengerät laufen weiter, der Beitrag für seine Berufshaftpflicht ist auch wieder fällig und natürlich ist noch die Praxismiete plus Nebenkosten zu bezahlen. Kosten über Kosten treten auf. Und eine zahnärztliche Vertretung ist nicht in Sicht.
Seine von uns vermittelte Praxisausfallversicherung reguliert den Schaden und trägt die angefallenen Kosten für 5 Monate bis Erik P. seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Entschädigungshöhe: ca. 67.350€!

Schadensbeispiel 2

Der Steuerberater Tim S. muss aufgrund eines Schlaganfalls in die Klinik und anschließend zur stationären Reha-Behandlung. Seine Gesundheit kann zum Glück nach drei Monaten wieder fast hergestellt werden. Ein befreundetes größeres Steuerbüro hat für diese Zeit einen Steuerberater zur Vertretung geschickt.
Tim S. hatte seinerzeit bereits eine Praxisausfallversicherung abgeschlossen, die nun für seine Ausfallzeit die Kosten der Vertretung bezahlt.
Schadenshöhe ca. 14.700€.

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Fragen und Antworten rund um die Praxisausfallversicherung

Was ist der Kerngedanke bei einer Ertragsausfallversicherung?

In kleineren Unternehmen kommt es häufig auf eine einzelne Kernperson an, ohne die der Betriebsablauf kaum möglich ist und weitreichende Konsequenzen hervorruft.

Diese Personen haben zum Beispiel eine besondere Qualifikation oder Zulassungen für bestimmte berufliche Tätigkeiten, die Grundlage für den Firmenumsatz sind.

Das betrifft zumeist Freiberufler, wie beispielsweise niedergelassene Ärzte, Ingenieurbüros, Anwalts- oder Steuerberatungskanzleien.

Ein kurzer Ausfall kann meist noch verkraftet werden. Bei einem längeren Ausfall der Kernperson durch eine Krankheit oder Unfallfolgen sieht das schon etwas anders aus. Die Praxis-, Kanzlei- oder Bürokosten laufen ja weiter und können hohe Verluste erzeugen oder sogar zur Insolvenz führen. Da macht es schon Sinn, dieses Risiko gut abzusichern. Denn oft ist es so, dass die Praxisausfallversicherung nicht beliebig hoch gewählt werden kann und so an Obergrenzen stößt und gerade mal die betrieblichen Kosten abdecken kann. Dann macht es Sinn zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Über diese zusätzliche Krankentagegeldversicherung  in der PKV kannst Du grundsätzlich bis zu 80% Deines Umsatzes oder auch nur Teile davon absichern, denn der Gewinn ist ja Dein Gehalt. Über die GKV können maximal nur ca. 113€ Tagessatz (entspricht 3.390€ monatlich) abgesichert werden.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Praxisausfallversicherung sein?

Die Versicherungssumme entspricht dem Fixkostenanteil auf der Soll-Seite.

Er wird auf einen Tageswert ähnlich wie bei einer Krankentagegeldversicherung heruntergerechnet. Der Tageswert sollte der Versicherungssumme, d.h. der Tagesgeldsumme, entsprechen. Die maximale Haftzeit des Versicherers beträgt in der Regel ein Jahr, kann aber üblicherweise gegen Mehrbeitrag verlängert werden.

Welche Schadensfälle sind in der Praxisausfallversicherung versichert?

Bei einer Praxisausfallversicherung ist in der Regel der Leistungsauslöser eine Krankschreibung des Vertragsinhabers.

Üblicherweise gibt es eine Karenzzeit von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen bis zur Leistung, was sich natürlich auf den Versicherungsbeitrag auswirkt. Einige wenige Anbieter versichern in der Praxisausfallversicherung zusätzlich auch Sachrisiken als Leistungsauslöser, wie beispielsweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch usw. Diese Sachrisiken können aber in einer Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung meist besser abgesichert werden, weil dort zusätzlich auch der Betriebsgewinn versichert ist.

Ersetzt werden folgende Kosten:

  • Fortlaufende Fixkosten
  • Löhne, Gehälter, Provisionen, Beiträge
  • Mietkosten, Leasing
  • Je nach Gesellschaft auch entgangene Gewinne

Die Praxisausfallversicherung gehört zu den Versicherungen, die im Ernstfall für einen erheblichen finanziellen Schaden aufkommen müssen und Deine Existenz retten kann. Ein Zahlungsausfall wegen z.B. einer falsch gewählten Deckung kann daher teuer sein und möglicherweise in eine Insolvenz enden.

Deshalb empfehlen wir, sich von der Hanse Versicherungsmakler Greifswald GmbH beraten zu lassen, damit ganz speziell für Deine Bedürfnisse ein passender Schutz ausgewählt werden kann.

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