Corona und der Versicherungsschutz

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zum Corona-Virus zusammengetragen.

Privatkunden

1. Zahlt meine Reiserücktrittversicherung, wenn ich meine Reise nicht antreten kann?  

Eine Reiserücktrittsversicherung leistet beispielsweise bei einer unerwartet schweren Erkrankung. Dazu zählt natürlich auch die Erkrankung an Covid-19, solange es keine Pandemie war. Wenn Kurzarbeit durch ihr Unternehmen angeordnet wurde fällt das unter konjunkturbedingte Kurzarbeit und die ist in der Regel ein versicherter Rücktrittsgrund.

Allerdings leisten zahlreiche Reiserücktrittsversicherer nicht wenn es sich um eine Pandemie handelt, wie bei Covid-19. Die bloße Ansteckungsgefahr oder die Angst vor einer Infizierung ist hingegen kein Leistungsgrund. Viele Fluggesellschaften, Hotels oder die Deutsche Bahn sind aktuell kulant in Bezug auf Stornierungskosten.

2. Zahlt meine Reisekrankenversicherung, wenn ich im Ausland an Covid-19 erkranke? 

Ja, bei einer Infektion sind Sie mit einer Reisekrankenversicherung abgesichert. Das gilt auch, wenn Sie sich in einem Land befindet, für das aktuell Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes bestehen.

3. Wer zahlt die Kosten für einen Corona-Test? 

Das hängt von der Entscheidung des Arztes ab. Wenn dieser aufgrund der vorliegenden Symptome einen Test anordnet, übernimmt die Krankenkasse die bis zu 300 Euro teure Untersuchung. Dabei ist es unerheblich, ob der Test positiv oder negativ ausfällt. Die gleichen Vorgaben gelten auch für Privatpatienten.

4. Habe ich Anspruch auf Krankentagegeld, wenn ich in Quarantäne muss? 

Auch wenn die Quarantäne länger als sechs Wochen dauert, wird die Krankentagegeldversicherung in der Regel nicht leisten. Der Versicherungsfall ist laut Musterbedingungen auf „die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen“ beschränkt. Quarantäne ist allerdings keine Krankheit. Anders verhält es sich bei einer Infektion mit Covid-19. In diesem Fall leistet natürlich die Krankentagegeldversicherung, wenn alle Fristvoraussetzungen erfüllt sind.

5. Wann zahlt die BU-Versicherung? 

Es ist nicht bekannt, dass eine Corona-Infektion bisher zu einer Berufsunfähigkeit geführt hat. Sollte es allerdings zu einem solchen Fall kommen, sind Sie abgesichert. Schließlich kommt es bei einer BU nicht darauf an, welche Krankheit eingetreten ist, sondern ob der Beruf noch zu 50% ausgeübt werden kann.

6. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich in Kurzarbeit geraten bin? 

Viele Versicherungen bieten dafür Lösungen an in Form von Aussetzung, Stundung der Beiträgeoder ähnlichem. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Makler um die optimale Lösung für Sie zu finden.

Geschäftskunden

1. Zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung für den Umsatzausfall? 

Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift nur dann, wenn die Betriebsunterbrechung auch auf einen Sachschaden durch eine versicherte Gefahr zurückzuführen ist. Viruserkrankungen bzw. Pandemien zählen in der Regel nicht zu den versicherten Gefahren. Gleiches gilt auch für den Fall, dass ein Lieferant in der Lieferkette ausfällt. Dann wird der Versicherer den Schaden nur übernehmen, wenn der Ausfall auf einen Sachschaden beim Lieferanten zurückzuführen ist.

2. Was passiert, wenn ich meinen Betrieb schließen muss? 

Das Land Mecklenburg Vorpommern stellt Klein und Kleinstunternehmen eine Soforthilfe zur Verfügung. Voraussetzung für diese Soforthilfe ist, dass das Unternehmen oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, sprich der Schaden muss direkt im Zusammenhang mit der Corona-Krise eingetreten sein.

Den Antrag findet ihr unter folgendem Link (Landesförderinstitut):
https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/

Ob eine Betriebsschließungsversicherung die Folgen des Coronavirus für den Betrieb bzw. die Entschädigungskosten für eine Betriebsschließung durch behördliche Auflagen übernimmt, hängt von den Bedingungen des Versicherers ab. Das Coronavirus wurde erst kürzlich in das Infektionsschutzgesetz unter dem Paragraphen sechs aufgenommen. Umfassen die Bedingungen allgemeingültig die Paragraphen sechs und sieben des Gesetzes, so leistet der Versicherer Entschädigung, wenn die zuständige Behörde den Betrieb schließt. Meist gelten aber die in der Bedingungen explizit aufgeführten Erreger einer Krankheit.