Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Durchführungswegen

Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Durchführungswegen

Direktversicherung

Die Bafin schreibt dazu: „Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung bei einem Lebensversicherer ab. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Bezugsberechtigter. Lebensversicherer werden von der BaFin beaufsichtigt. Die europäische Rechtsgrundlage stellt die Solvency II-Richtlinie (RL 2009/138/EG, ABl. L 335 vom 17.12.2009) dar.“

Zusagearten:
Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung, Beitragszusage
Zielgruppe:
Alle Arbeitnehmer (AN- oder AG-finanziert)

Vorteile

Nachteile

  • Keine Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge bis max. 4% BBG DRV west
  • Sozialversicherungspflichtige Leistungen in der GKV und Pflegepflichtversicherung
  • Keine Lohnsteuer auf die Beiträge bis max. 8% BBG DRV west
  • Nachgelagerte Besteuerung (§ 22, Abs. 1, Nr. 5 EstG)
  • Keine Bilanzberührung, geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine PSV-Beiträge bei AN-finanziert
  • Gesetzlicher Anspruch auf Übertragung bei Zusagen ab 2005 (bei Arbeitgeberwechsel)
  • Private Weiterführung nach Ausscheiden
  • Kapitalleistungen und/oder Renten möglich, Invaliditätsabsicherung und Todesfall möglich
  • Insolvenzsicherung durch unwiderrufliches Bezugsrecht

Unterstützungskasse (kongruent rückgedeckt)

Die Bafin schreibt dazu: „Der Arbeitgeber bedient sich einer Einrichtung. Diese erhält Beiträge des Arbeitgebers und erbringt die Versorgungsleistungen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Unterstützungskasse. Unterstützungskassen stehen ebenfalls nicht unter Aufsicht der BaFin.“

Zusagearten:
Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage
Zielgruppe:
Arbeitnehmer, Leitende Angestellte, Führungskräfte, GGF, Vorstände (AN- oder AG-finanziert)

Vorteile

Nachteile

  • Finanzierung durch Arbeitnehmer: Keine Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge bis max. 4% BBG DRV west
    Finanzierung durch Arbeitgeber: Sozialversicherungsfrei in unbegrenzter Höhe
  • Sozialversicherungspflichtige Leistungen in der GKV und Pflegepflichtversicherung
  • Steuerfrei ohne Obergrenze, soweit angemessen (d.h. max. 75% der laufenden Bezüge)
  • Nachgelagerte Besteuerung (§ 22, Abs. 1, Nr. 5 EstG)
  • Keine steuerliche Bilanzberührung, ggf. Auswirkung auf Handelsbilanz, geringer Verwaltungsaufwand
  • Verwaltungsaufwand, Lohnabrechnung auch für Betriebsrentner
  • Insolvenzschutz durch PSV-Beitrag (ausgenommen beherrschende GGF)
  • PSV-Beiträge, ausgenommen beherrschende GGF
  • Kapitalleistungen und/oder Renten möglich, Todesfall- und/oder Invaliditätsabsicherung möglich
  • Private Weiterführung nicht möglich, kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung
  • Es erfolgt gem. §1 BetrAVG ein Rechtsanspruch über die subsidiäre Haftung des Arbeitgebers
  • Unterstützungskasse selbst gewährt dem Arbeitnehmer direkt keinen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen

Pensionskasse

Die Bafin schreibt dazu: „Pensionskassen sind nach deutschem Recht Lebensversicherer, die ausschließlich wegfallendes Erwerbseinkommen versichern. Sie werden von der BaFin beaufsichtigt. Die europäische Rechtsgrundlage stellt die Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-Richtlinie – RL (EU) 2016/2341, ABl. EU L 354/37) dar.“

Zusagearten:
Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung, Beitragszusage
Zielgruppe:
Alle Arbeitnehmer (AN- oder AG-finanziert)

Vorteile

Nachteile

  • Keine Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge bis max. 4% BBG DRV west
  • Sozialversicherungspflichtige Leistungen in der GKV und Pflegepflichtversicherung
  • Keine Lohnsteuer auf die Beiträge bis max. 8% BBG DRV west
  • Nachgelagerte Besteuerung (§ 22, Abs. 1, Nr. 5 EstG)
  • Keine Bilanzberührung, geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine PSV-Beiträge bei AN-finanziert
  • PSV-Beiträge bei AG-finanziert
  • Gesetzlicher Anspruch auf Übertragung bei Zusagen ab 2005 (bei Arbeitgeberwechsel)
  • Private Weiterführung nach Ausscheiden
  • Kapitalleistungen und/oder Renten möglich, Invaliditätsabsicherung möglich
  • Auszahlung nur max. 20% des Kapitals möglich, darüber hinaus nur Rentenzahlung möglich
  • Insolvenzsicherung durch unwiderrufliches Bezugsrecht
  • Kein wirklicher Insolvenzschutz bei Insolvenz der Pensionskasse in Abhängigkeit von der Rechtsform

Pensionsfonds

Die Bafin schreibt dazu: „Der Pensionsfonds wurde erst 2002 als fünfter Durchführungsweg eingeführt. Pensionsfonds erbringen ausschließlich Leistungen der bAV. Sie sind nach deutschem Recht keine Versicherungsunternehmen und werden von der BaFin beaufsichtigt. Die europäische Rechtsgrundlage stellt wie bei Pensionskassen die EbAV-Richtlinie dar.“

Zusagearten:
Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung, Beitragszusage
Zielgruppe:
Alle Arbeitnehmer (AN- oder AG-finanziert)

Vorteile

Nachteile

  • Keine Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge bis max. 4% BBG DRV west
  • Sozialversicherungspflichtige Leistungen in der GKV und Pflegepflichtversicherung
  • Keine Lohnsteuer auf die Beiträge bis max. 8% BBG DRV west
  • Nachgelagerte Besteuerung (§ 22, Abs. 1, Nr. 5 EstG)
  • Keine Bilanzberührung, geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine PSV-Beiträge bei AN-finanziert
  • PSV-Beiträge bei AG-finanziert
  • Private Weiterführung nach Ausscheiden
  • Gesetzlicher Anspruch auf Übertragung bei Zusagen ab 2005 (bei Arbeitgeberwechsel)
  • Teilkapitalisierung bis max. 30% möglich und/oder Renten möglich, Invaliditätsabsicherung möglich
  • Insolvenzschutz durch PSV-Beitrag
  • Höhere Renditechancen durch freie Anlagemöglichkeiten
  • Möglicherweise höheres Anlagerisiko durch freie Anlagemöglichkeit

Pensionszusage (rückgedeckt)

Die Bafin schreibt dazu: „Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Leistungen der bAV selbst zu erbringen. Er bildet in seiner Bilanz Pensionsrückstellungen und trägt die daraus resultierenden Risiken grundsätzlich selbst. Direktzusagen stehen nicht unter der Aufsicht der BaFin.“

Zusagearten:
Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage
Zielgruppe:
Leitende Angestellte, Führungskräfte, GGF, Vorstände (in der Regel AG-finanziert)

Vorteile

Nachteile

  • Finanzierung durch Arbeitnehmer: Keine Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge bis max. 4% BBG DRV west
    Finanzierung durch Arbeitgeber: Sozialversicherungsfrei in unbegrenzter Höhe
  • Sozialversicherungspflichtige Leistungen in der GKV und Pflegepflichtversicherung
  • Steuerfrei ohne Obergrenze, soweit angemessen (max. 75% der laufenden Bezüge)
  • Private Weiterführung nicht möglich, kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung
  • Bilanzierungspflichtig Steuer- und Handelsbilanz
  • Nachgelagerte Besteuerung (§ 22, Abs. 1, Nr. 5 EstG)
  • Insolvenzschutz durch PSV, (ausgenommen beherrschende GGF)
  • Verwaltungsaufwand, Lohnabrechnung auch für Betriebsrentner
  • Kapitalleistungen und/oder Renten möglich, Invaliditätsabsicherung möglich
  • PSV-Beiträge, ausgenommen beherrschende GGF

Anmerkung:

Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr, Irrung ist möglich und kein Grund für Schadenersatzansprüche.
Die Höhe von 4% der BBG DRV west entsprechen für das Jahr 2020 monatliche Beiträge von 276,00€ bzw. 8% der BBG DRV west entsprechen Beiträge in Höhe von 552,00€ monatlich.